Thailand: Schwebende Lieferungsinstruktionen – Aktualisierung III
Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass ergänzend zu den Kundenmitteilungen A17153, A18016 und A18023 die thailändische Clearingstelle (Thailand Clearing House; TCH) den Abwicklungszyklus von T+3 auf T+2 kürzen wird, und zwar mit Wirkung zum
2. März 2018
Die zwingend erforderlichen Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities borrowing and lending; SBL) im Buy-in ändern sich von T+4 (SD+1) auf T+3 (SD+1). Kann der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker die Aktien nicht an TCH liefern, wird die Geldabwicklung an SD+3 (ab SD des ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Brokers) ausgelöst anstatt an SD+4, um ausstehende schwebende Lieferungsinstruktionen aufzulösen.
Auswirkungen auf Kunden
Für Bestände, die schwebende Liefernstruktionen in Positionen kennzeichnen, hat der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker bis zum SD+3, um die restlichen Wertpapiere auszuliefern. Wenn der Bestand bis SD+3 weitere schwebende Lieferinstruktionen von Positionen kennzeichnet (d. h., der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker kann die restlichen Wertpapiere nicht ausliefern), so wird eine Geldabwicklung ausgelöst.
Weitere Informationen
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1. CBL bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.