Thailand: Schwebende Lieferungsinstruktionen – Aktualisierung III

22.02.2018

Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass ergänzend zu den Kundenmitteilungen A17153A18016 und A18023 die thailändische Clearingstelle (Thailand Clearing House; TCH) den Abwicklungszyklus von T+3 auf T+2 kürzen wird, und zwar mit Wirkung zum

2. März 2018

Die zwingend erforderlichen Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities borrowing and lending; SBL) im Buy-in ändern sich von T+4 (SD+1) auf T+3 (SD+1). Kann der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker die Aktien nicht an TCH liefern, wird die Geldabwicklung an SD+3 (ab SD des ursprünglich in Verzug geratenen verkaufenden Brokers) ausgelöst anstatt an SD+4, um ausstehende schwebende Lieferungsinstruktionen aufzulösen.

Auswirkungen auf Kunden

Für Bestände, die schwebende Liefernstruktionen in Positionen kennzeichnen, hat der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker bis zum SD+3, um die restlichen Wertpapiere auszuliefern. Wenn der Bestand bis SD+3 weitere schwebende Lieferinstruktionen von Positionen kennzeichnet (d. h., der ursprünglich in Verzug geratene verkaufende Broker kann die restlichen Wertpapiere nicht ausliefern), so wird eine Geldabwicklung ausgelöst.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. CBL bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.