Thailand: Schwebende Lieferungsinstruktionen - Aktualisierung II
Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass ergänzend zu den Kundenmitteilungen A17153 und A18016 die thailändische Clearingstelle (Thailand Clearing House; TCH) die Gebühr zur Berechnung der Geldabwicklung ändern wird, und zwar mit Wirkung zum
12. Februar 2018
Auswirkungen auf Kunden
Die zur Geldabwicklung verwendete Gebühr bei Wertpapieren, die sich nicht innerhalb der Ex-Periode für Kapitalmaßnahmen befinden, ist:
- die Buy-in-Gebühr; oder
- 130 % des Mark-to-Market-Kurses vom vorherigen Geschäftstag, je nachdem welcher Wert höher ist.
Die zur Geldabwicklung verwendete Gebühr bei Wertpapieren, die sich innerhalb der Ex-Periode für Kapitalmaßnahmen befinden, ist:
- die Buy-in-Gebühr; oder
- 130 % des Mark-to-Market-Kurses vom Geschäftstag vor dem Ex-Tag; oder
- 130 % des Mark-to-Market-Kurses vom vorherigen Geschäftstag, je nachdem welcher Wert der höchste ist.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. CBL bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.