Konzentrationsgrenzen für Sicherheiten
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass mit Wirkung zum
16. Dezember 2024
ein verbessertes Rahmenkonzept für die Überwachung der Sicherheitenkonzentration eingeführt wird.
Auswirkungen auf Kunden
Die Konzentrationsgrenzen von Sicherheiten werden gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/390 der Kommission vom 11. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 festgelegt.
Die Konzentrationsniveaus werden auf der Grundlage der Sicherheitenpositionen von Kunden mit besicherten Kreditfazilitäten zum Tagesende und innerhalb der Tagesspitzenwerte berechnet.
Für jedes Konzentrationskriterium gelten relative und absolute Konzentrationsgrenzen, wobei die absoluten Konzentrationsgrenzen als durchsetzbare Mindestschwelle gelten.
Bei bestimmten Konzentrationskriterien gelten die Konzentrationsgrenzen individuell für jede einzelne Anlageklasse.
Konzentrations-kriterien | Anwendung der Konzentrationsgrenzen | Absolute Konzentrationsgrenzwerte (in USD) | Relative Konzentrationsgrenzwerte |
Emittent | Maximale Konzentration der Wertpapiere, die von Rechtsträgern desselben Konzerns begeben sind. Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere, die von Regierungen, Zentralbanken, deutschen Bundesländern oder supranationalen Organisationen mit einem Rating von BBB Standard & Poor’s/Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher ausgegeben oder garantiert werden. | 250,000,000 | 25% |
Land | Maximale Konzentration für jedes einzelne Land mit einem Rating von BBB- (S&P Global Ratings/Fitch) oder Baa3 (Moody's). Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere, bei denen das Land des Emittenten mit einem Rating von BBB (Standard & Poor’s/Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher bewertet ist. | 250,000,000 | 15% |
Korrelationsrisiko – Art des Emittenten | Maximale Konzentration für Wertpapiere von Finanzinstituten, die mit einem Rating von BBB- (Standard & Poor’s/Fitch) oder Baa3 (Moody’s) bewertet sind. Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere, die von Finanzinstituten mit einem Rating von BBB (Standard & Poor’s/Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher ausgegeben werden. | 100,000,000 | 25% |
Korrelationsrisiko – | Maximale Konzentration für Wertpapiere, die von einem Rechtsträger desselben Landes wie dem des Kunden ausgegeben werden, wenn das Land mit einem Rating von BBB- (Standard & Poor’s/Fitch) oder Baa3 (Moody's) bewertet ist. Es gilt keine Konzentrationsgrenz, wenn das Land mit einem Rating von BBB (Standard & Poor’s /Fitch) und höher oder von Baa2 (Moody's) und höher bewertet ist. | 250,000,000 | 15% |
Wertpapierart | Maximale Konzentration für Aktien, Einlagenzertifikate, Commercial Paper und Stripped Bonds. | Aktien: | Aktien: |
Einlagenzertifikate/Commercial Paper | Einlagenzertifikate/Commercial Paper | ||
Stripped Bonds: | Stripped Bonds: | ||
Abwicklungswährung | Maximale Konzentration für Wertpapiere in Nicht-Hauptwährungen ausgegeben. Für Wertpapiere, die auf die wichtigsten Währungen lauten, gilt keine Konzentrationsgrenze: EUR, USD und GBP. | CAD, CHF, JPY: | 50% |
AUD, DKK, NOK, SEK: | |||
HKD, SGD, MXN, PLN, NZD, CZK, HUF, ZAR: | |||
CNY: | |||
Kreditrating | Maximale Konzentration für Wertpapiere mit einem Rating von BBB- (Standard & Poor’s /Fitch) oder Baa3 (Moody’s). Es gilt keine Konzentrationsgrenze für Wertpapiere mit einem Rating von BBB (Standard & Poor’s/Fitch) und höher oder Baa2 (Moody’s) und höher. | 100,000,000 | 25% |
EZB-Fähigkeit | Maximale Konzentration für Wertpapiere, die von der EZB nicht als Sicherheiten akzeptiert werden. | 500,000,000 | 55% |
Liquidität | Maximale Konzentration für Wertpapiere mit niedrigem Liquiditätswert. | 50,000,000 | 10% |
Preisvolatilität | Maximale Konzentration für Wertpapiere mit hoher Volatilität. | Hohe Preisvolatilität: | 15% |
Sehr hohe Preisvolatilität: |
Clearstream Banking wird die Einhaltung der oben aufgeführten Konzentrationsgrenzwerte prüfen und Fälle, in denen ein Kunde gegen diese Grenzwerte verstößt, überwachen. Verstöße gegen die Konzentrationsgrenzen wird Clearstream Banking analysieren und betroffene Kunden entsprechend informieren. Den Kunden wird Zeit eingeräumt, um sich an die neuen Kriterien für die Konzentrationsgrenzen für Sicherheiten anzupassen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
Das CBL Client Handbook und das CBF Kundenhandbuch werden zu gegebener Zeit entsprechend aktualisiert.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.