Bearbeitung von Zulassungsanträgen zu physisch eingelieferten Wertpapieren zur Girosammelverwahrung

01.07.2016

Clearstream Banking1 strebt weiterhin eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung von Zulassungsanträgen von physisch eingelieferten Wertpapieren zur Girosammelverwahrung an. Damit diese insbesondere auch im Hinblick auf die für Februar 2017 geplanten TARGET2-Securities (T2S)-Migration des deutschen Marktes sichergestellt werden kann, wird CBF mit Wirkung zum

1. September 20162

Anträge von emissionsbegleitenden Kunden auf Zulassung von physisch über den Schalter oder über den Service EDT Lean eingelieferten Wertpapieren zur Girosammelverwahrung nur dann bearbeiten, wenn

  • die für die jeweilige Wertpapierart von CBF unter "Zulassungsformulare Girosammelverwahrung" bereitgestellten Zulassungsformulare (siehe auch Rundschreiben D16015) verwendet und ausgefüllt werden und rechtsverbindlich durch für den Kunden bei CBF hinterlegte Unterschriftsberechtigte unterschrieben sind,
  • ein Ausdruck des vom Kunden in CASCADE (KVEW) eingestellten Einbuchungsauftrags beigefügt ist,
  • die für die jeweilige Wertpapierart und -emission relevanten Emissionsdokumente (siehe Tabelle unten) vollständig und in sich konsistent vorliegen,
  • die Erklärung einer Drittbank mit CBF-Anbindung zur Übernahme der Inkassostellenfunktion gegenüber CBF („Zahlstellenerklärung“) vorliegt, sofern der emissionsbegleitende Kunde die Rolle der Inkassostelle nicht selbst für das zuzulassende Wertpapier übernimmt und
  • CBF in Bezug auf die Rechtsordnung und die Rechtstruktur (Inhaber- bzw. Namenspapier), unter der das jeweilige Wertpapier begeben werden soll, Verwahr- und Verwaltungsservices anbietet.

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich nach Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, in sich konsistenten Zulassungsanträge bei CBF unter Berücksichtigung des vom Kunden gewünschten Begebungstages - oder falls dieser kein Geschäftstag der CBF ist, des nächstfolgenden Geschäftstags – auf „best effort“-Basis. Nach Eingang der Zulassungsanträge prüft CBF kursorisch, ob alle vorgenannten formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wird CBF den emissionsbegleitenden Kunden und ggf. die benannte Inkassostelle in geeigneter Form darauf hinweisen. Es obliegt ausschließlich dem emissionsbegleitenden Kunden, die fehlenden Dokumente und Informationen beizubringen oder bei Dritten darauf hinzuwirken.
Bei vollständigen Zulassungsanträgen zu physisch eingelieferten Wertpapieren garantiert CBF die valutagerechte Einbuchung zum Begebungstag – oder falls dieser kein Geschäftstag der CBF ist, am nächstfolgenden Geschäftstag – nur dann, wenn

  • diese bei CBF vor der in der nachstehenden Tabelle genannten Schlusszeiten nachweislich eingegangen sind,
  •  im Rahmen der Zulassungsprüfung im Einzelfall keine rechtlichen, operativen oder Compliance-bezogenen Hinderungsgründe für die fristgerechte Einbuchung durch CBF festgestellt werden,
  • die ISIN zu dem zuzulassenden Wertpapier bei der zuständigen ISIN-Vergabestelle (in Deutschland: WM Datenservice) registriert und für die Verwahrart Girosammelverwahrung aktiviert ist oder bei Nicht-DE-ISINs bei WM Datenservice angemeldet und in deren Datenbank für Verwahrart Girosammelverwahrung aktiviert wurde.

Übersicht Anleihen und anleiheähnliche Wertpapiere

Physisch eingelieferte Wertpapierart

Anwendbares Recht („Recht
aus Wertpapier“)

Kurzüberblick der erforderlichen Zulassungsdokumentation

Schlusszeit3 Einlieferung für Garantie des Begebungstages/ Valutatages (VT)

Inhaberschuld-verschreibung/ Inhaberanleihe
(Commercial Paper, MTN etc.)

Deutsches Recht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Kopie des aktuellen HR-Auszugs4 (nicht älter als 1 Monat)
  • Ggf. Book-Entry Registration Agreement
  • Optional: MTN- bzw. CP-Programm-dokumentation

VT – 1
14:00 Uhr

Inhaberschuld-verschreibung/ Inhaberanleihe (Commercial Paper, MTN etc.)

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Aktueller Nachweis der rechtlichen Existenz des Emittenten (z. B. beglaubigter Auszug aus dem Handels- bzw. Unternehmens-register des Sitzstaates des Emittenten, Rechtsgutachten), nicht älter als 1 Monat
  • Ggf. Book-Entry Registration Agreement
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)
  • Optional: MTN- bzw. CP-Programm-dokumentation

VT – 1
14:00 Uhr

Namensschuld-verschreibung / Namensanleihe (Commercial Paper, MTN etc.)

Deutsches Recht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde, ggf. Indossament zugunsten CBF
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Kopie des aktuellen HR-Auszugs (nicht älter als 1 Monat)
  • Ggf. Registrar-Vereinbarung (bitte vorab mit CBF klären)
  • Optional: MTN- bzw. CP-Programmdokumentation

VT – 1
14:00 Uhr

Namensschuld-verschreibung/ Namensanleihe (Commercial Paper, MTN etc.)

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde, ggf. Indossament zugunsten CBF
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Aktueller Nachweis der rechtlichen Existenz des Emittenten (z. B. beglaubigter Auszug aus dem Handels- bzw. Unternehmensregister des Sitzstaates des Emittenten, Rechtsgutachten), nicht älter als 1 Monat
  • Optional: MTN- bzw. CP-Programm-dokumentation
  • Ggf. Registrar-Vereinbarung (bitte vorab mit CBF klären)
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)

VT – 1
14:00 Uhr

Inhaberzertifikat (u.a. GDR) Optionsscheine (Inhaber)

Deutsches Recht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Kopie des aktuellen HR-Auszugs (nicht älter als 1 Monat)

VT – 1
14:00 Uhr

Inhaberzertifikat (u.a. GDR) Optionsscheine (Inhaber)

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Aktueller Nachweis der rechtlichen Existenz des Emittenten (z.B. beglaubigter Auszug aus dem Handels- bzw. Unternehmensregister des Sitzstaates des Emittenten, Rechtsgutachten), nicht älter als 1 Monat
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)

VT – 1
14:00 Uhr

Genussschein

Deutsches Recht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Kopie des aktuellen HR-Auszugs (nicht älter als 1 Monat)

VT – 1
14:00 Uhr

Genussschein

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Emissionsbedingungen
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Aktueller Nachweis der rechtlichen Existenz des Emittenten (z.B. beglaubigter Auszug aus dem Handels- bzw. Unternehmens-register des Sitzstaates des Emittenten, Rechtsgutachten),  nicht älter als 1 Monat
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)

VT – 1
14:00 Uhr

Aktien

Physisch eingelieferte Wertpapierart

Anwendbares Recht („Recht aus Wertpapier“)

Erforderliche Zulassungsdokumentation

Schlusszeit Einlieferung für Garantie des Begebungstages/ Valutatages (VT)

Inhaberaktie

Deutsches Recht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Satzung des Emittenten
  • Gesellschaftsbeschlüsse zur Ausgabe von Aktien
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Beglaubigter aktueller  HR-Auszug (nicht älter als 1 Monat)
  • Ggf. Börsenbeschlüsse für Aufnahme Regulierter Markt

VT – 2
14:00 Uhr

Inhaberaktie

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Satzung des Emittenten
  • Gesellschaftsbeschlüsse zur Ausgabe von Aktien
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Aktueller Nachweis der rechtlichen Existenz des Emittenten (z. B. beglaubigter Auszug aus dem Handel- bzw. Unternehmensregister des Sitzstaates des Emittenten, Rechtsgutachten), nicht älter als 1 Monat
  • Ggf. Börsenbeschlüsse für Aufnahme Regulierter Markt
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)

VT – 2
14:00 Uhr

Namensaktie

Deutsches Recht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Satzung des Emittenten
  • Gesellschaftsbeschlüsse zur Ausgabe von Aktien
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-RS Eintragungsauftrag
  • Beglaubigter aktueller HR-Auszug (nicht älter als 1 Monat)
  • Ggf. Börsenbeschlüsse für Aufnahme Regulierter Markt

VT – 3
14:00 Uhr5

Namensaktie

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Satzung des Emittenten
  • Gesellschaftsbeschlüsse zur Ausgabe von Aktien
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-RS Eintragungsauftrag
  • Aktueller Nachweis der rechtlichen Existenz des Emittenten (z. B. beglaubigter Auszug aus dem Handels- bzw. Unternehmens-register des Sitzstaates des Emittenten, Rechtsgutachten)
  • Ggf. Börsenbeschlüsse für Aufnahme Regulierter Markt
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)

VT – 3
14:00 Uhr5

Investmentanteile (Publikumsfonds, Alternative Investmentfonds)

Physisch
eingelieferte
Wertpapierart

Anwendbares Recht („Recht aus Wertpapier“)

Erforderliche Zulassungsdokumentation

Schlusszeit Einlieferung für Garantie des Begebungstages/ Valutatages (VT)

Inhaberanteile (Fonds)

Deutsches Recht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Aktuelle „Allgemeine Anlagebedingungen“ (AAB) und „Besondere Anlagebedingungen“ (BAB) in jeweils finaler Form
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Kopie der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (BaFin)
  • Bei Spezialfonds: Rahmenvertrag der KVG mit CBF (einmalig)

VT- 3
14:00 Uhr

Inhaberanteile (Fonds)

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • VKP bei Publikumsfonds
  • Aktuelle „Allgemeine Anlagebedingungen“ (AAB) bzw. „Besondere Anlagebedingungen“ (BAB) in jeweils finaler Form
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)
  • Kopie der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (CSSF bei LU-Fonds; CBI bei IE-Fonds etc.)
  • Bei Spezialfonds: Rahmenvertrag der KVG mit CBF (einmalig)

VT- 3
14:00 Uhr

Namensanteile (Fonds)

DeutschesRecht (+)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • VKP
  • Aktuelle „Allgemeine Anlagebedingungen“ (AAB) bzw. „Besondere Anlagebedingungen“ (BAB) in jeweils finaler Form
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit (bitte vorab mit CBF klären)
  • Ggf. Registrar-Vereinbarung (bitte vorab mit CBF klären)
  • Bei Spezialfonds (AIF): Rahmenvertrag der KVG mit CBF (einmalig)

VT- 3
14:00 Uhr

Namensanteile (Fonds)

Deutsches Recht (-)

  • Zulassungsantrag
  • Formgültige Globalurkunde
  • Aktuelle „Allgemeine Anlagebedingungen“ (AAB) bzw. „Besondere Anlagebedingungen“ (BAB) in jeweils finaler Form
  • Ggf. Zahlstellenerklärung
  • CASCADE-Einbuchungsauftrag
  • Ggf. Rechtsgutachten zur Verwahrfähigkeit in Deutschland (bitte vorab mit CBF klären)
  • Registrar-Vereinbarung für LU-Fonds und IE-Fonds
  • Bei Spezialfonds (AIF): Rahmenvertrag der KVG mit CBF (einmalig)

VT- 3
14:00 Uhr

Die entsprechenden Antragsformulare zu den verschiedenen Instrumentenarten und Eigen- bzw. Fremdemissionen sind unter "Zulassungsformulare Girosammelverwahrung" elektronisch abrufbar.

CBF weist darauf hin, dass unvollständige oder inkonsistente Zulassungsanträge und -dokumente insbesondere aus Revisionsgründen nur für einen begrenzten Zeitraum bei CBF vorgehalten werden können und letztlich kostenpflichtig zurückgelieferte werden, sofern sich der emissionsbegleitende Kunde nicht nachweislich und zeitnah um Klärung offener Punkte bemüht.

Die oben zusammenfassend beschriebenen Verfahrensweisen und Anforderungen spiegeln weitestgehend die Kernelemente der langjährigen Praxis der CBF bei der Bearbeitung von Zulassungsanträgen von Wertpapieren zur Girsosammelverwahrung wider. CBF bittet daher die als emissionsbegleitende Banken und Inkassostellen tätigen Kunden darum, diese „best pratice“-Regeln im Interesse aller Marktteilnehmer an einer effizienten und zügigen Bearbeitung von Zulassungsanträgen bereits vor dem 1. September 2016 zu beachten. Dies vermeidet unnötige Rückfragen und Verzögerungen in der Bearbeitung.

CBF behält sich das Recht vor, die für die Zulassung einzelner oder aller Wertpapierarten geltenden Schlusszeiten oder die entsprechend erforderliche Dokumentation insbesondere aufgrund möglicher zukünftiger aufsichtsrechtlicher Anforderungen einseitig zu ändern. Über Änderungen wird CBF ihre Kunden rechtzeitig mit einer Frist von vier Wochen informieren.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

2. Für Nutzer des Services EDT Lean gelten die Regelungen mit Abschluss der dafür erforderlichen gesonderten Vertragsvereinbarung mit CBF.

3. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die deutsche Zeitzone (MEZ bzw. MESZ).

4. HR-Auszug, kurz für: Handelsregisterauszug

5. Die genannte Schlusszeit kann durch den im Einzelfall erstellten „CASCADE-Fahrplan“ zur Einbeziehung von  Namensaktien in die Girosammelverwahrung modifiziert werden.