Frankreich: Neue Adressen für die Anforderung von Bescheinigungen bezüglich der Steuer auf Ausschüttungen französischer Emittenten

05.04.2012

Mit

sofortiger Wirkung

wurde eine neue E-Mail-Adresse für Kunden von Clearstream Banking eigens erstellt, um eine Bescheinigung in Verbindung mit der auf Ausschüttungen durch französische Emittenten anfallenden Quellensteuer anzufordern (die „Bescheinigung“):

att2777@clearstream.com

N.B.: Die Zustellung einer Bescheinigung kann bis zu 25 Kalendertage dauern, und zwar ab dem Datum, an dem der gültige Antrag bei Clearstream Banking eingeht.

Clearstream Banking übernimmt keine Verantwortung für unvollständige oder ungenaue Angaben im Kundenantragsformular, die zu einer verzögerten Bearbeitung und Zustellung der Bescheinigung innerhalb der 25 Kalendertage führt.

Es obliegt dem Kunden, rechtzeitig einen gültigen und vollständigen Antrag einzureichen, so dass Clearstream Banking diesen Antrag bearbeiten und die Bescheinigung innerhalb der oben genannten Frist senden kann.

Wir können nicht garantieren, dass die zuständigen Behörden Anspruch auf eine Steuererstattung eines Kunden gewähren.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Clearstream über die Wichtigkeit dieser aktuellen Angelegenheit bewusst ist und dass wir unser Bestmögliches tun, um Kundenanfragen so schnell wie möglich zu beantworten.

Hintergrund

Die Bescheinigung wird von unserem französischen Steuerbeauftragten BNP Paribas („BNP“) ausgestellt und gilt als Gutschriftsanzeige der Zahlung von BNP an CBL oder CBF („Clearstream“) als Nachweis, dass die Quellensteuer für die letzten zu versteuernden Dividendenausschüttungen einbehalten wurde.

Bescheinigungsart

Wenn ein Steuernachweis von einer bereits erfolgten Zahlung angefordert wird, wird die Bescheinigung von BNP (als Steuerbeauftragten ) nach der Kundenanfrage ausgestellt. Abhängig von der Quellensteuer auf die Ausschüttung bzw. davon, ob die Rückerstattung bereits durch einen Endbegünstigten angefordert wurde, wird eine der folgenden Arten von Bescheinigungen ausgestellt:

Bescheinigungen von mehreren Zahlungen, die auf einer Bescheinigung 2777 aufgelistet sind:

  • Globale Standardbescheinigung 2777, herausgegeben pro Dividendenjahr, pro Depot von Clearstream;
    Diese Bescheinigung wird von BNP für Clearstream ausgestellt, und gibt den globalen Bestand von Clearstream wieder, der am Zahlbarkeitstag mit dem maximalen Steuersatz (25 %/30 %) besteuert wurde.
  • Globale vereinfachte Bescheinigung 2777, herausgegeben pro Dividendenjahr, pro Depot von Clearstream;
    Diese Bescheinigung gibt den globalen Bestand von Clearstream wieder, der am Zahlbarkeitstag mit einem ermäßigten Satz (15 %/anderen Satz gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)) aufgrund des Quellensteuerentlastungsverfahrens besteuert wurde wie im Market Taxation Guide (Frankreich) festgelegt.
  • Standardbescheinigung 2777, herausgegeben je Depot von Clearstream, je Dividendenjahr, je Endbegünstigten;
    Diese Bescheinigung nennt den Endbegünstigten und reflektiert den jeweiligen Bestand des entsprechenden Endbegünstigten, der zum maximalen Steuersatz (25 %/30 %) am bestimmten Zahlbarkeitstag besteuert wurde. Diese Bescheinigung ist nur erhältlich, wenn die Standarderstattung für den entsprechenden Endbegünstigten über Clearstream und BNP bearbeitet und ausbezahlt wurde wie im Market Taxation Guide (Frankreich) festgelegt.
  • Vereinfachte Bescheinigung 2777, herausgegeben pro Depot von Clearstream, je Dividendenjahr, je Endbegünstigten;
    Diese Bescheinigung nennt den Endbegünstigten und reflektiert den jeweiligen Bestand des entsprechenden Endbegünstigten, der zum ermäßigten Steuersatz (15 % oder einen anderen DBA-Satz) für den bestimmten Zahlbarkeitstag über das Quellensteuerentlastungsverfahren besteuert wurde, wie im Market Taxation Guide (Frankreich) festgelegt.

Bescheinigungen mit einer Einmalzahlung, wie in der Gutschriftsanzeige von BNP „Attestation de Paiement“ aufgeführt:

  • Globale Standardbescheinigung Attestation de Paiement, je Clearstream Depot:
    Die Attestation de Paiement reflektiert die globalen Bestände von Clearstream für eine bestimmte Zahlung, die zum maximalen Steuersatz (25 %/30 %) für den entsprechenden Zahlbarkeitstag besteuert wurde.
  • Globale vereinfachte Bescheinigung Attestation de Paiement, je Clearstream Depot:
    Die Attestation de Paiement reflektiert die globalen Bestände von Clearstream für eine bestimmte Zahlung, die zum ermäßigten Steuersatz über eine Quellensteuerentlastung (15 % oder anderen DBA-Satz) für den entsprechenden Zahlbarkeitstag besteuert wurde.
  • Standardbescheinigung Attestation de Paiement, per Clearstream Depot, je Endbegünstigten;
    Die Attestation de Paiement nennt den Endbegünstigten und reflektiert den Bestand des Endbegünstigten für eine bestimmte Zahlung, die zum maximalen Steuersatz (25 %/30 %) am entsprechenden Zahlbarkeitstag besteuert wurde. Diese Bescheinigung ist nur erhältlich, wenn die Standard-Rückerstattung für den entsprechenden Endbegünstigten über Clearstream und BNP bearbeitet und ausbezahlt wurde.
  • Vereinfachte Bescheinigung Attestation de Paiement, per Clearstream Depot, je Endbegünstigten;
    Die Attestation de Paiement nennt den Endbegünstigten und reflektiert den Bestand des Endbegünstigten für eine bestimmte Zahlung, die zum ermäßigten Steuersatz über das Quellensteuerentlastungsverfahren (15 % oder einen anderen DBA-Satz) am entsprechenden Zahlbarkeitstag besteuert wurde.

Wichtiger Hinweis: BNP kann im Namen des Endbegünstigten eine Bescheinigung ausstellen, wenn eine Quellensteuerentlastung oder eine Standarderstattung über Clearstream/BNP für den Endbegünstigten angefordert und bearbeitet wurde. In diesen Fällen besitzt Clearstream und BNP ausreichende Unterlagen, um die Zahlungsdetails für den bestimmten Endbegünstigten zu verifizieren. In allen anderen Fällen kann BNP nur Globale Bescheinigungen ausstellen.

Bescheinigungsantrag über Clearstream

Die entsprechende Bescheinigung kann wie folgt bezogen werden:

1.Der Kunde wählt und füllt den entsprechenden Bescheinigungsantrag aus (dieser Kundenmitteilung beigefügt) und reicht diese bei Clearstream unter folgender neuen E-Mail-Adresse ein: att2777@clearstream.com
2.Nach Erhalt und Überprüfung der eingereichten Angaben werden wir die Informationen an unsere Verwahrstelle vor Ort weiterleiten, die die relevante Bescheinigungsart ausstellt und an uns sendet.
Ungültige Anfragen werden abgelehnt und zur Korrektur per E-Mail und MT599 an den Kunden zurückgesandt.
3.Nach Erhalt der Bescheinigung werden wir die signierte Bescheinigung im Original per Einschreiben an den Kunden weiterleiten.

Checkliste für den Kunden, bevor der Bescheinigungsantrag an Clearstream geht:

  • Aus allen Kundenanfragen muss neben den Pflichtangaben deutlich die gewünschte Bescheinigungsart hervorgehen.
  • Jede Anfrage enthält nur Zahlungen, die sich auf dasselbe Zahlungsjahr beziehen.
  • CASCADE- und Creation-Konten dürfen nicht in derselben Anfrage aufgelistet werden.

Wichtiger Hinweis Die Bescheinigung ersetzt nicht die gesamte Kette von Gutschriftsanzeigen und gilt nur beim Steuerbeauftragten als Nachweis der einbehaltenen Steuer: Sie gilt nicht als Gutschriftsanzeige für die Zahlung von Clearstream an den Kunden. Eine Clearstream Gutschriftsanzeige muss ggf. separat angefordert werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

oder vom Clearstream Banking Customer Service bzw. Ihrem Relationship Officer.

1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).

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