Belgien: Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung

07.02.2019

Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass das Gesetz vom 11. Januar 2019 zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung bezüglich der belgischen Quellensteuer im belgischen Staatsanzeiger vom 22. Januar 2019 veröffentlicht wurde und am selben Tag in Kraft getreten ist.

Mit

sofortiger Wirkung

werden mit diesem neuen Gesetz wesentliche Änderungen im Verfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer eingeführt.

Hintergrund

Die folgenden Maßnahmen, wie sie im TaxFlash T18040 beschrieben sind, sind in dem vom belgischen Parlament verabschiedeten Gesetz enthalten:

  • Einführung einer Anti-Vermeidungsregel für Dividenden, die belgischen und ausländischen Pensionsfonds gewährt werden, wenn die Wertpapiere, aus denen die Dividenden stammen, weniger als 60 Tage lang gehalten werden
  • Neue Einbehaltungspflicht: Alle belgischen Pensionsfonds (die der Körperschaftsteuer unterliegen, zur Besteuerung von juristischen Personen usw.) qualifizieren sich als Einbehaltungsstelle, wenn sie Dividenden mit ausländischer Quelle ohne Einschaltung eines in Belgien niedergelassenen Intermediärs einziehen oder erhalten.
  • Der vollständige Besitz von zugrundeliegenden Wertpapiere am Dividendenstichtag ist Voraussetzung für die Anwendung einer Quellensteuergutschrift.
  • Möglichkeit der belgischen Steuerbehörden, die belgische Quellensteuer vom belgischen Einbehaltungsstelle oder vom Begünstigten der Einkünfte aus beweglichen Assets einzuziehen, wenn eine unrechtmäßige Befreiung geltend gemacht wurde oder wenn die Erstattung der Quellensteuer ungerechtfertigt war.

Auswirkungen auf Kunden

Wir prüfen noch immer die Auswirkungen dieser neuen Maßnahmen mit unserem Partner vor Ort und werden ein aktualisiertes operatives Verfahren veröffentlichen, sobald dieses zur Verfügung steht.

Es ist bereits vorgesehen, dass diese Änderungen rückwirkend erfolgen können und sich auf Erträge beziehen, die bereits vor dem Datum der Veröffentlichung ausgeschüttet oder ausgezahlt wurden.

Weitere Informationen

Wir werden die Situation weiterhin beobachten und weitere Informationen zur Verfügung stellen, sobald sie verfügbar sind.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.