Verwendungszweck der Wertpapiere - Aktualisierung

08.01.2018

Hinweis: Diese Kundenmittelung, die ursprünglich am 18. Dezember 2017 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um die Einzelheiten zu klären, die der CBF mitzuteilen sind. Änderungen sind markiert.

Clearstream Banking AG1 (CBF) erinnert die Kunden2 daran, die Klassifizierung des Verwendungszwecks von Wertpapieren (“Bestandsart”), sofern diese fehlt, bis zum

31. März 2018

einzureichen.

Hintergrund

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des CSDR Level 2 Textes Art. 55(3)(b) soll ein Zentralverwahrer (CSD) unter anderem für jede Position den Typ des Wertpapierkontos erfassen, je nachdem, ob ein Wertpapierkonto zu:

  • einem Teilnehmer („Eigenbestandskonto des Teilnehmers“);
  • einem seiner Kunden („individuelle Kundensegregation“) oder
  • mehreren seiner Kunden („Omnibus Kundensegregation“),

gehört.

CBF hat eine eigene Terminologie für diese Kontentypen und Kunden müssen für jedes Konto und jedes Unterkonto angeben, ob der Verwendungszweck der Wertpapiere ("Bestandsart") ein:

  • Eigenes Konto
  • Omnibuskonto ihrer Kunden (Bitte bestätigen Sie, dass kein zugrunde liegender Kunde 25 % oder mehr des Wertes der verwahrten Vermögenswerte hält)
  • Segregiertes Kundenkonto (für segregierte Fremdbestände geben Sie bitte die Angaben des zugrunde liegenden Kunden, der im CBF Business Partner Register eingetragen werden soll, an)

ist.

Hinweis: Alle automatisch eröffneten Konten (xxxx/005, xxxx/051, xxxx/080, xxxx/230, xxxx/670, xxxx/671, xxxx/850, xxxx/851, xxxx/991, xxxx/995) haben den gleichen Vermögenskennzeichen wie das Hauptkonto des Kunden xxxx/000.
Die obige Offenlegungspflicht für "Segregierte Kundenkonten" ist in der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie3, Artikel 13 Nr. 1 (b), geregelt.

Bitte senden Sie die Informationen für jedes Unterkonto (mit Ausnahme der automatisch eröffneten Konten) entweder per SWIFT MT599 an DAKVDEFFXXX, Client Due Diligence & Admission CSC, oder von den Zeichnungsberechtigten unterschriebenem Brief an die nachfolgende Adresse:

Clearstream Banking AG
Client Due Diligence & Admission CSC
60485 Frankfurt am Main

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.
2. Eine juristische Person oder juristische Person, ob öffentlich oder privat, oder eine Partnerschaft oder ein gemeinsamer Fonds, die von Clearstream Banking als Kunde akzeptiert wurde und Teilnehmer im Sinne der CSDR ist.
3. Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung.