Deutschland: Anpassung der German Market Practice für die Ausübung von handelbaren Bezugsrechten
Clearstream Banking AG, Frankfurt1 informiert die Kunden über eine Änderung im deutschen Markt für die Ausübung von handelbaren Bezugsrechten, um dem Corporate Action Joint Working Group (CAJWG-) Standard in Bezug auf die BuyerProtection-Deadline zu entsprechen.
Hintergrund
Bei der Buyer Protection handelt es sich um ein Verfahren, bei dem ein Käufer, der die zugrunde liegenden Wertpapiere aus einer gewählten Kapitalmaßnahme noch nicht erhalten hat, dem Verkäufer eine seiner Wahl entsprechende Anweisung erteilt.
Der deutsche Markt hat beschlossen, keine automatisierte Infrastruktur für die Buyer Protection einzuführen. Stattdessen wird die Buyer Protection in Deutschland auf bilateraler Ebene gehandhabt. Infolgedessen müssen nur die Marktteilnehmer die T2S Corporate Actions Standards für den manuellen Käuferschutz einhalten.
Teil dieses Standards ist die Buyer Protection Deadline, die als entsprechend dem letzten Abwicklungstag und einen Tag vor Ende der Bezugsfrist definiert ist.
Bei einer typischen deutschen Bezugsrechtsmaßnahme ist der Handel mit Bezugsrechten bis zwei Tage vor der Bezugsfrist zulässig. Das bedeutet, dass die Buyer Protection Deadline am selben Tag oder am Tag nach der Zeichnungsfrist liegt, was dem CAJWG-Standard widerspricht.
Die bestehende Praxis im deutschen Markt lässt also keine CAJGW-konforme Buyer Protection Deadline zu.
Änderung in der Market Practice
Für den deutschen Markt hat Clearstream Banking zusammen mit dem Market Practice Committee beschlossen, künftig den CAJWG - und T2S-Standard einzuhalten. Dazu wurde die Zeitspanne zwischen Handelsschluss und Zeichnungsschluss auf drei Bankarbeitstage verlängert.
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Dies ermöglicht eine CAJWG-konforme Buyer Protection Deadline und verringert das operationelle Risiko, der letzte Abwicklungstermin könnte mit der Zeichnungsfrist zusammenfallen.
Auswirkung auf Kunden
Clearstream Banking möchte alle Emittenten und Vermittlerbanken daran erinnern und bitten, den neuen Standard der deutschen Market Practice einzuhalten.
Das bedeutet, dass die entsprechenden Eventdaten, so wie oben aufgezeigt, aufzusetzen sind, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestdauer der Bezugsfrist (14 Kalendertage).
Ebenso soll die Veröffentlichung im Markt entsprechend vorgenommen werden.
Kontakt
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Relationship Manager.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.