Information für emissionsbegleitende Institute bezüglich ihrer Pflichten zur Abstimmung

02.05.2018

Hintergrund

Die Artikel 61 und 62 des CSDR Level 2 Textes (Delegierte Verordnung (EU) 2017/392) verpflichten CBF1, eine tägliche Abstimmung mit Registraren und Transferstellen durchzuführen.

Zu diesem Zweck erstellt die CBF täglich einen Abstimmungsbericht für die als emissionsbegleitende Institute (EBI) fungierenden CBF-Kunden. Der Bericht wird ab dem 14. Mai 2018 zur Verfügung gestellt und enthält den gesamten ausstehenden Emissionsbetrag (Total Issue Outstanding Amount, Total IOA) aller relevanten Fondsanteile und Namenspapiere (mit Ausnahme der Namenspapiere, deren Abstimmung bereits über CASCADE-RS2 läuft).

Abstimmungsprozess

Die CBF stellt ihren Kunden, die als emissionsbegleitende Institute agieren, Abstimmungsberichte über den CBF Fileservice zur Verfügung. Emissionsbegleitende Institute müssen daher einen Zugang zum CBF Fileservice haben oder sich für einen Zugang registrieren lassen. Alle emissionsbegleitenden Institute werden automatisch auf den Abstimmungsbericht (siehe Beispiel des Berichts unter Attachments) abonniert, sobald der Zugang für den CBF Fileservice besteht.

CBF-Kunden, die als emissionsbegleitende Institute tätig sind, müssen den Bericht täglich mit den im Eigentumsregister der Registrare und den Büchern der Transferstelle oder der in dieser Eigenschaft handelnden Stelle abgleichen. Die Abstimmung für Fondsanteile kann entsprechend der NIW-Frequenz des jeweiligen Fonds durchgeführt werden. Jede festgestellte Unstimmigkeit oder Diskrepanz muss der CBF - Controls Frankfurt Safekeeping innerhalb eines Werktages nach Erhalt des Abstimmungsberichts gemeldet werden, und zwar per E-Mail an CFSUnit@clearstream.com. Kunden, die als emissionsbegleitende Institute agieren, müssen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit die CBF die Integrität der Emission gewährleisten kann.

Connectivity-Formular

Um die Abstimmungsberichte erhalten zu können, müssen die jeweiligen Kunden, die als emissionsbegleitende Institute agieren, sicherstellen, dass sie den CBF Fileservice nutzen. Sobald dies gegeben ist, wird der Kunde dann automatisch auf den Abstimmungsbericht von der CBF abonniert.

Kunden, die als emissionsbegleitende Institute agieren und den CBF Fileservice derzeit nicht nutzen, müssen das Connectivity-Formular  22 Zugang CBF Fileservice in ClearstreamXact  ausfüllen und einreichen. Das Formular kann als gescanntes Dokument per E-Mail oder per Post an die CBF geschickt werden.

Bei Fragen zur Konnektivität kann sich der Kunde an den Client Services Connectivity wenden.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services Connectivity, Controls Frankfurt Safekeeping, das CSDR Customer Readiness Team oder ihren Relationship Officer wenden.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Der Abstimmungsprozess für Namenspapiere über CASCADE-RS bleibt hiervon unberührt. Emissionsbegleitende Institute müssen im Rahmen des hier aufgeführten Prozesses, keine Abstimmung für Namenspapiere durchführen, welche bereits über CASCADE-RS abgestimmt werden.