Domestic Markets Monitoring Report ab sofort für Abonnenten des Reports auf der Clearstream Website erhältlich
Mit
sofortiger Wirkung
können Kunden von Clearstream Banking1, die den Domestic Markets Monitoring Report (DMMR) von Clearstream abonniert haben, die aktuelle Version des Reports in einem geschlossenen Benutzerbereich der Clearstream Website abrufen.
Wie erfolgt der Zugriff auf den DMMR?
Für jeden Markt kann der entsprechende DMMR unter Products and Services / Market coverage am Ende der jeweiligen Seite eines Landes abgerufen werden.
Der Kunde kann sich den PDF-Report entweder für einzelne Märkte oder alle Märkte anzeigen lassen. Insgesamt umfasst der Report über 90 Links in 54 Märkten, die Clearstream derzeit verwaltet.
Bestehende Abonnenten erhalten automatisch eine Zugangsberechtigung zu den DMMR-Seiten, sofern sie bereits als Nutzer der Clearstream Website2 registriert sind.
Neue Abonnenten des Reports müssen sich auf der Clearstream Website als Nutzer registrieren, um die Zugriffsberechtigung für die geschlossene Benutzergruppe nach Eingang ihres gültigen DMMR-Bestellformulars und Angabe ihrer persönlichen Firmen-E-Mail-Adresse zu erhalten (Zugang über eine Gruppen-E-Mail-Adresse ist nicht möglich).
Wie abonniert man den Dienst?
Das DMMR-Bestellformular finden Sie auch auf der Clearstream Website unter Key Documents / CSD / Account opening forms. Alternativ können Kunden es von ihrem Relationship Officer anfordern. Auf Anfrage erhalten Kunden einen Beispielbericht.
Hintergrund zum DMMR
Der Domestic Markets Monitoring Report wurde anfänglich im Mai 2014 eingeführt und soll dazu beitragen, dass der Kunde seiner Sorgfaltspflicht und u. U. seinen Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden leichter nachkommen kann, insbesondere sofern dieser beispielsweise als Verwahrstelle ("depositary") gemäß AIFMD 3 oder OGAW V4 agiert.
Der Report ergänzt vorhandenes Informationsmaterial mit einem zusätzlichen Reporting über inländische Märkte, die über Clearstream Banking S.A (Creation) und Clearstream Banking AG (CASCADE) angebunden sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
______________________________
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter Nummer B-9248 (CBL).
2. Bestehende Abonnenten sollten beachten, dass die Veröffentlichung des Reports auf der Website das bisherige Bereitstellungsverfahren per E-Mail ersetzt.
3. Die Alternative Investment Fund Managers Directive 2011/61/EU (AIFMD) trat 2011 in Kraft und wurde im Juli 2013 in dienationalen Gesetze der 27 EU-Mitgliederstaaten umgesetzt. Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) müssen u. a. ihren Regulierungsbehörden und Investoren Informationen zur Verfügung stellen, die die Verwahrkette der zu einem AIF gehörenden Wertpapiere aufzeigt.
4. Vorschlag einer Direktive zur Änderung der Direktive 2009/65/EC des Europäischen Parlaments und Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung von Gesetzen, Regulierungsbehörden und administrativen Vorschriften im Zusammenhang mit Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).