SCoRE-Standards: Neuer TEFRA D-Prozess

17.06.2024

Die Clearstream Banking AG  verbessert zur Einhaltung der Standards der Securities Market Practice Group (SMPG) regelmäßig ihre Prozesse. Zu diesem Zweck und im Vorgriff auf die zukünftige Implementierung des neuen European Collateral Management Systems (ECMS-Plattform) und des Single Corporate Action Rulebook (SCoRE) wird CBF die TEFRA-D-Verarbeitung für deutsche Wertpapiere und die von CBF als „Investor CSD“ verwahrten Wertpapiere (einschließlich US-amerikanischer und Schweizer Wertpapiere) ändern. Diese Änderung gilt ab dem

18. November 2024

Hintergrund

Wertpapiere, die den TEFRA D-Vorschriften unterliegen, können in einem Zeitraum von 40 Tagen nach ihrer Emission nicht von einer in den USA ansässigen Person (als Endbegünstigtem) erworben und gehalten werden.

Im Hinblick auf diese Wertpapiere muss Clearstream Banking1 eine Zertifizierung für jede Position erhalten, die im Namen eines nicht in den U.S.A. ansässigen oder berechtigten Anlegers gehalten wird. Wird diese Bescheinigung nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt, werden die nicht zertifizierten Positionen gesperrt.

Auswirkungen auf die Kunden

CBF wird das derzeitige "strikte" und "flexible" TEFRA D-Verfahren durch einen neuen Prozess ersetzen. Die TEFRA D-Zertifizierung erfolgt nicht mehr über die Wertpapierabwicklung, sondern als Kapitalmaßnahme.

Kunden werden mit MT564-Nachrichten („Corporate Action Notification“) über eine Zertifizierungsmaßnahme benachrichtigt (Swift-Kennzeichen: CERT).

Die MT564-„Corporate Action Notification“ (CERT) enthält die folgenden strukturierten Felder in der Sequenz E:

  • :22F::CETI//NDOM für die Option "QINV";
  • :94C::NDOM//US für die Option "QINV";
  • :98C::MKDT// für die Optionen "QINV" und "NOQU";
  • :98C::RDDT// für die Optionen "QINV" und "NOQU".

Die Kunden müssen Clearstream Banking eine Weisung senden, mit der sie bescheinigen, ob ihre Bestände von qualifizierten (QINV) oder unqualifizierten (NOQU) Endbegünstigten gehalten werden. Nachrichten, die an nicht gewiesene Positionen erinnern, werden zehn und zwei Geschäftstage vor dem Ablauf der Zertifizierungsfrist versendet.

Die Kunden werden gebeten, Weisungen über Swift-Nachrichten vom Typ MT565 oder Xact Web Portal zu erteilen. Alle Zertifizierungen, die über Xact Web Portal oder eine Swift-Nachricht erteilt werden, sind genauso rechtlich bindend wie eine unterzeichnete Bescheinigung.

Die MT565-Kundenweisung muss die gewiesene Position, die Referenz der Kapitalmaßnahme und das Kennzeichen CERT enthalten.

Hinweis: Weitere Informationen zu den strukturierten Feldern befinden sich im Xact via Swift-Benutzerhandbuch.

Eine Wertpapierposition, die von einem qualifizierten TEFRA-Investor gehalten wird, wird nicht gesperrt und hat Anspruch auf alle Ausschüttungen.

Nach Ablauf eines Kulanzzeitraums von vier Werktagen nach Fristende werden MT565-Nachrichten automatisch abgelehnt. Danach müssen Weisungen über MT599-Nachrichten/ Xact Web Portal Message Exchange erteilt werden und die Entsperrung erfolgt über eine Settlement-Instruktion. Die Weisung wird erst endgültig ausgeführt, wenn der Issuing Agent/Leadmanager die Lieferung akzeptiert hat und der Erhalt auf dem Agentenkonto (XXXX-670) abgewickelt wurde.

Reporting

Die Positionen verbleiben auf dem 7-stelligen Kundenkonto, auf dem die gekauften Wertpapiere verwahrt werden. Die Positionen werden nicht mehr auf dem Unterkonto XXXX-671 gesperrt.

Hinweis: Nach Abschluss der Migration werden die Unterkonten XXXX-671 geschlossen.

Unzertifizierte Positionen werden am Ende des Zertifizierungszeitraums gesperrt. Der Positionstyp ändert sich von AWAS zu RSTR und ist auf dem Unterkonto XXXX-851 des Kunden sichtbar.

Gebühren

Für formatierte TEFRA-Instruktionen wird die Standard-Instruktionsgebühr für Kapitalmaßnahmen erhoben. Weitere Informationen sind dem Clearstream Banking-Preisverzeichnis zu entnehmen.

Migration

Details zur Migration werden bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ECMS.programme@clearstream.com, Clearstream Banking Client Services oder Ihren Relationship Manager.



1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.