CCP-Strafzahlungen gemäß CSDR: Änderung der Melde- und Zahlungsprozesse bei Clearstream Banking – Erinnerung

24.06.2024

Mit Wirkung zum

2. September 2024

ändert Clearstream Banking1 die Prozesse zur Meldung und Zahlung von Strafen im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Abwicklungen (Settlement Fails) von geclearten Geschäften, die von zentralen Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) eingereicht werden, gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1626 vom 19. April 2023 zur Änderung der technischen Regulierungsstandards gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1229.

Derzeit werden im Einklang mit Artikel 19 der RTS (Zwangsgeld, wenn der Teilnehmer des Zentralverwahrers ein CCP ist) zur CSDR-Regelung der Abwicklungsdisziplin von Mai 2018 Strafzahlungen im Zusammenhang mit CCP-geclearten Transaktionen (CCP-Strafzahlungen) von der Clearstream Banking AG (CBF) berechnet und gemeldet, aber aus dem Zahlungsprozess (d. h. dem Einzug und der Verteilung) seitens CBF ausgeschlossen. 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werden CCP-Strafzahlungen – wie bereits alle anderen Strafzahlungen – über die Zentralverwahrer (Central Securities Depositories, CSDs) an ihre Teilnehmer und nicht mehr von den CCPs an ihre Clearingmitglieder gezahlt. Damit wird ein gestraffter, einheitlicher Mechanismus für die Erhebung und Verteilung von Strafzahlungen für geclearte und nicht geclearte Geschäfte eingeführt.

Auswirkungen auf Kunden

Um Strafzahlungen für fehlgeschlagene Abwicklungen CCP-geclearter Transaktionen zu identifizieren, stützt sich CBF auf die von TARGET2-Securities (T2S) bereitgestellten Informationen.

Ab dem 2. September 2024 wird T2S lediglich die Kennzeichnung der CCP-Strafzahlungen ändern, indem ein anderes bereits bestehendes aktives Kennzeichen in der Berichterstattung an die T2S-Zentralverwahrer (T2S CSDs) und die direkt mit T2S verbundenen Parteien (T2S Directly Connected Parties, T2S DCPs) verwendet wird. Daher sind keine Systemänderungen oder neue technische Entwicklungen notwendig.

CBF wird die Verarbeitung von CCP-Strafzahlungen wie folgt anpassen.

Aktueller Prozess: CCP-Strafzahlungen für fehlgeschlagene Abwicklungsinstruktionen vor dem 2. September 2024

Für Abwicklungsinstruktionen im Zusammenhang mit CCP-geclearten Geschäften, für die die entsprechende MT537 PENA-Nachricht „DACO“ („date of computation“) bis einschließlich 1. September 2024 anzeigt, identifiziert und meldet T2S CCP-Strafzahlungen mit dem Kennzeichen „CCPA“ im Feld „TRCA“ („trading party capacity“) an T2S CSDs und T2S DCPs.

Infolgedessen kennzeichnet CBF die täglichen und monatlichen MT537 PENA-Kundenberichte im Feld „CMPU“ („amount computed“) mit „:17B::CMPU//N“. Dies weist darauf hin, dass solche Strafzahlungen weder Gegenstand des monatlichen Zahlungsprozesses noch der Berechnung des „globalen Nettobetrags“ durch CBF sind.

In Xact Web Portal zeigt das Feld „Amount Computed Flag“ in solchen Fällen „No“ an.

Aktueller Prozess: CCP-Strafzahlungen für fehlgeschlagene Abwicklungsinstruktionen am oder nach dem 2. September 2024  

Für Abwicklungsinstruktionen im Zusammenhang mit CCP-geclearten Geschäften, für die die entsprechende MT537 PENA-Nachricht „DACO“ („date of computation“) am oder nach dem 2. September 2024 anzeigt, identifiziert und meldet T2S CCP-Strafzahlungen mit dem Kennzeichen „CSDP“ im Feld „TRCA“ an T2S CSDs und T2S DCPs. Das bedeutet, dass der Code „CCPA“ von T2S nicht mehr verwendet wird (siehe T2S Change Request CR806 für Details).

Infolgedessen wird CBF die täglichen und monatlichen MT537-PENA-Kundenberichte im Feld „CMPU“ mit „:17B::CMPU//Y“ kennzeichnen, wenn „TRCA“ (PENACUR) „:22F::TRCA//CSDP“ enthält. Dies weist darauf hin, dass solche Strafzahlungen sowohl in den monatlichen Zahlungsprozess als auch in die Berechnung des „globalen Nettobetrags“ durch CBF einbezogen werden.

In Xact Web Portal zeigt das Feld „Amount Computed Flag“ in solchen Fällen „Yes“ an.2 

Es wird keine Änderung der Clearstream Banking- und T2S-Widerspruchsfristen („appeals“ periods), täglichen/monatlichen Reports und Zahlungszeitpunkte geben.3 

Für Strafzahlungen mit Fälligkeit der monatlichen Zahlung im Oktober 2024 oder später entfällt für CCPs die Notwendigkeit, CBF die Ausführung der Zahlungen an ihre Clearingmitglieder zu bestätigen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. In Insolvenzsituationen wird CBF weiterhin den Indikator „N“ in der Berichterstattung verwenden.

3. Hinweis: Aufgrund der Einschränkungen des T2S-Systems wird die „Neuzuweisung“ von CCP-Strafzahlungen zwischen dem 1. und 18. September 2024, d. h. dem Ende der „Widerspruchsfrist“ für T2S-Strafzahlungen, nicht möglich sein.