CCP-Strafzahlungen gemäß CSDR: Änderung der Melde- und Zahlungsprozesse bei Clearstream Banking – Erinnerung
Zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1626 vom 19. April 2023 zur Änderung der technischen Regulierungsstandards gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1229 ändert Clearstream Banking1 mit Wirkung zum
2. September 2024
die Prozesse zur Meldung und Zahlung von Strafen im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Abwicklungen („Settlement Fails“) verrechneter („cleared“) Geschäfte, die von zentralen Kontrahenten („Central Counterparties“, CCPs) aufgesetzt wurden.
Derzeit werden im Einklang mit Artikel 19 der RTS („Regulatory Technical Standards“: technische Regulierungsstandards, Art. 19: Strafzahlungen, wenn der Teilnehmer des Zentralverwahrers ein CCP ist) zum „CSDR Settlement Discipline Regime” (Zentralverwahrerverordnung zur termingerechten Abwicklung) vom Mai 2018 Strafzahlungen im Zusammenhang mit CCP-verrechneten Transaktionen (CCP-Strafzahlungen) von der Clearstream Banking AG (CBF) berechnet und gemeldet, aber aus dem Zahlungsprozess (d. h. dem Einzug und der Verteilung) seitens CBF ausgeschlossen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werden CCP-Strafzahlungen – wie bereits alle anderen Strafzahlungen – über die Zentralverwahrer („Central Securities Depositories“, CSDs) an ihre Teilnehmer und nicht mehr von den CCPs an ihre Clearingmitglieder gezahlt. Damit wird ein gestraffter, einheitlicher Mechanismus für den Einzug und die Auszahlung von Strafzahlungen für von CCPs verrechnete und nicht-verrechnete Geschäfte eingeführt.
Auswirkungen auf Kunden
Um Strafzahlungen für fehlgeschlagene Abwicklungen CCP-verrechneter Transaktionen zu identifizieren, stützt sich CBF auf die von TARGET2-Securities (T2S) bereitgestellten Informationen.
Ab dem 2. September 2024 wird T2S die Kennzeichnung der CCP-Strafzahlungen ändern, indem ein anderes bereits bestehendes aktives Kennzeichen im Reporting an die T2S-Zentralverwahrer (T2S-CSDs) und die direkt mit T2S verbundenen Parteien (T2S Directly Connected Parties, T2S-DCPs) verwendet wird. Dabei sind keine Systemänderungen oder neue technische Entwicklungen notwendig.
In der Folge wird CBF die Verarbeitung von CCP-Strafzahlungen wie folgt anpassen:
Aktueller Prozess:
CCP-Strafzahlungen für fehlgeschlagene Abwicklungsinstruktionen vor dem 2. September 2024
Für Abwicklungsinstruktionen im Zusammenhang mit CCP-verrechneten Geschäften, für die die entsprechende MT537 Strafzahlungsnachricht (PENA) bis einschließlich 1. September 2024 „DACO“ („date of computation“) anzeigt, meldet T2S T2S-CSDs und T2S-DCPs CCP-Strafzahlungen mit dem Kennzeichen „CCPA“ im Feld „TRCA“ („trading party capacity“).
Infolgedessen kennzeichnet CBF CCP-Strafzahlungen im täglichen und monatlichen MT537 PENA-Reporting im Feld „CMPU“ („amount computed“) mit „:17B::CMPU//N“. Dies weist darauf hin, dass solche Strafzahlungen weder Gegenstand des monatlichen Zahlungsprozesses noch der Berechnung des „globalen Nettobetrags“ durch CBF sind.
Im Xact Web Portal zeigt das Feld „Amount Computed Flag“ in solchen Fällen „No“ an.
Zukünftiger Prozess:
CCP-Strafzahlungen für fehlgeschlagene Abwicklungsinstruktionen am oder nach dem 2. September 2024
Für Abwicklungsinstruktionen im Zusammenhang mit CCP-verrechneten Geschäften, für die die entsprechende MT537 PENA-Nachricht „DACO“ („date of computation“) am oder nach dem 2. September 2024 anzeigt, meldet T2S T2S CSDs und T2S DCPs CCP-Strafzahlungen mit dem Kennzeichen „CSDP“ im Feld „TRCA“. Der Code „CCPA“ wird von T2S nicht mehr verwendet (siehe T2S Change Request CR806).
Infolgedessen wird CBF die CCP-Strafzahlungen im täglichen und monatlichen MT537-PENA-Reporting im Feld „CMPU“ mit „:17B::CMPU//Y“ kennzeichnen, wenn das Feld 22F „TRCA“ (PENACUR) „CSDP“ enthält („:22F::TRCA//CSDP“). Dies weist darauf hin, dass solche Strafzahlungen sowohl in den monatlichen Zahlungsprozess als auch in die Berechnung des „globalen Nettobetrags“ durch CBF einbezogen werden.
Im Xact Web Portal zeigt das Feld „Amount Computed Flag“ in solchen Fällen „Yes“ an. 2
Es wird keine Änderung der Clearstream Banking- und T2S-Widerspruchsfristen („appeals periods“) oder den täglichen/monatlichen Reports und Zahlungsfristen geben.3
Für Strafzahlungen mit Fälligkeit der monatlichen Zahlung im Oktober 2024 oder später entfällt für CCPs die Notwendigkeit, CBF die Ausführung der Zahlungen an ihre Clearingmitglieder zu bestätigen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. In Insolvenzsituationen wird CBF weiterhin den Indikator „N“ in der Berichterstattung verwenden.
3. Hinweis: Aufgrund der Einschränkungen des T2S-Systems wird die „Neuzuweisung“ von CCP-Strafzahlungen zwischen dem 1. und 18. September 2024, d. h. dem Ende der „Widerspruchsfrist“ für T2S-Strafzahlungen, nicht möglich sein.