Fortschritte beim AMI-SeCo Single Collateral Management Rulebook for Europe und Eurosystem Collateral Management System - August 2022
Im Rahmen unserer regelmäßigen Mitteilungen und im Anschluss an die Kundenmitteilung C21038, möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden über die Auswirkungen der Umsetzung der AMI-SeCo Single Collateral Management Rulebook for Europe (SCoRE) Standards und des Eurosystem Collateral Management Systems (ECMS) informieren.
Auswirkungen auf Clearstreams Dienstleistungen für Kunden
Die neuen SCoRE-Standards und die Einführung von ECMS, machen einige Änderungen erforderlich um die Bedingungen der neuen Systemumgebung einzuhalten und darin agieren zu können.
Die AMI-SeCo-Standards werden spezifische Änderungen in Bereichen wie Triparty- Sicherheitenverwaltung, Asset Servicing und Rechnungsstellung, sowie die Einführung des neuen ISO 20022-Nachrichtenstandards auf Grund der neuen Datenstrukturen mit sich bringen.
Clearstream Banking erwartet, die SCoRE-Standards so weit wie möglich einzuhalten und die ECMS Migration bis zum angestrebten Einführungsdatum voranzubringen, dabei werden alle Anstrengungen unternommen, um die Auswirkungen auf Kunden während dieser Änderungen so gering wie möglich zu halten. Derzeit ist geplant, sowohl SCoRE als auch ECMS im April 2024 einzuführen.
Alle Kunden, einschließlich Emittenten und Emittentenvertreter, müssen die potenziellen Auswirkungen zu größerem oder geringerem Umfang überprüfen, jedoch erfüllt Clearstream Banking bereits heute viele der neuen Standards, so dass die Auswirkungen auf Kunden begrenzt sind. Diejenigen, die an geldpolitischen Aktivitäten beteiligt sind, werden von den Änderungen im Sicherheitenverwaltung betroffen sein. Allerdings können alle Kunden von den Änderungen der Prozesse für Kapitalmaßnahmen betroffen sein.
Wenn Kunden keinen TPA für Sicherheitenverwaltung nutzen und direkt mit dem ECMS kommunizieren wollen, muss der Nachrichtenaustausch mit dem ECMS auf den ISO 20022-Nachrichtenstandards basieren. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Zentralbank.
Weitere Informationen sind in den beigefügten Funktionsspezifikation Dokumenten enthalten.
Ihre Unterstützung durch Clearstream
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an ECMS.programme@clearstream.com, Clearstream Banking Client Services oder Ihren Relationship Manager.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.