Verfügbarkeit des Legal Entity Identifier

06.12.2017

Clearstream Banking1​​​ informiert ihre Kunden, dass mit Wirkung zum

2. Januar 2018

der Legal Entity Identifier (LEI) von Instituten für Clearstream Banking-Kunden verfügbar ist.

Die Kennung ist in einer monatlichen Tabelle enthalten, die auf unserer Website veröffentlicht und am ersten Geschäftstag jeden Monats, beginnend ab Januar 2018 aktualisiert wird. Diese steht ausschließlich Premium-Nutzern der Website zur Verfügung.

In dieser Tabelle sind alle Clearstream Banking und 6-er (CBFi)-Konten sowie der entsprechende LEI und, falls verfügbar, der Matching-BIC enthalten:

Die neuen Spaltenüberschriften sind:

  • ACCOUNT_NUMBER
  • ACCOUNT_NAME
  • CITY_OF_OPERATIONS
  • INSTITUTION_NAME
  • LEI_OF_THE_INSTITUTION
  • MATCHING_BIC
  • MATCHING_BIC_NAME

Hintergrund

Die europäische Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation; CSDR) besagt, dass CSD-Kunden ihren LEI an den CSD senden müssen. Neben der Einführung der MiFID II/MIFIR-Anforderungen wird der LEI zum wesentlichen Attribut des aufsichtsrechtlichen Meldewesens. Weitere Informationen können der Kundenmitteilung A17163​​​​ entnommen werden.

Kunden müssen in ihren Abwicklungsinstruktionen nicht die LEI-Daten angeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.