Antrag auf Legal Entity Identifier von Kunden

04.12.2017

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass die EU-Bestimmung Nr. 909/2014 vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierabwicklung in der Europäischen Union und bei Zentralverwahrern besagt, dass Zentralverwahrer den Legal Entity Identifier (LEI) jedes Teilnehmers zu Identifikationszwecken einholen und speichern müssen. Diese Anforderung gilt für alle juristischen Personen gemäß Artikel 11 (5) der Implementing Technical Standards 2017/394 vom 11. November 2016 (ITS 394), wozu Kunden oder Emittenten zählen2. Diese Anforderung ist auch in anderen EU-Gesetzgebungen, die für einige Kundenaktivitäten gelten, vorgesehen, wie z. B. MIFID II/MiFIR und EMIR.

Deshalb werden alle Clearstream Banking-Kunden gebeten, Clearstream Banking ihren Legal Entity Identifier (LEI) mitzuteilen, und zwar bis

31. Dezember 2017

Was bedeutet LEI?

Beim LEI handelt es sich um einen eindeutigen Code auf der Basis des ISO 17442-Standards, mit dem sich juristische Personen am globalen Finanzmarkt identifizieren lassen und diese somit ihre Meldepflichten erfüllen. Ziel ist es, eine höhere Transparenz durch einen öffentlich zugänglichen Datenpool zu erreichen.

Welche Auswirkungen hat dies auf Sie?

Wenn Sie bereits einen LEI besitzen, vergewissern Sie sich, dass:

  • Er jährlich erneuert wird (Status wird ausgestellt).
  • Dieser uns mitgeteilt wurde.

Sollten Sie noch keinen LEI haben, bitte beachten Sie, dass:

  • Sie baldmöglichst einen LEI anfordern müssen.
  • Der LEI gilt als Pflichtkriterium für jeden Teilnehmer.

Wie fordert man den LEI an?

LEIs werden von Local Operating Units (LOUs) herausgegeben. Die komplette Liste von LoUs finden Sie über den nachfolgenden externen Link.

Wie Sie uns Ihren LEI zukommen lassen

  • Per E-Mail an Ihren Relationship Manager oder Clearstream Banking Client Services.
  • Über CreationOnline oder eine SWIFT Free-Format-Message MT599.
  • Per unterzeichnetem Schreiben zu Händen „Client Due Diligence and Admission“.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Manager.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Bitte beachten Sie unsere Anforderungen für Herausgeber, die Sie in der Kundenmitteilung A17145 entnehmen können.