ESES-Märkte: Übertragung der ausländischen für T2S zugelassenen Wertpapiere von Euroclear Nederland und Euroclear Belgium an Euroclear France

02.10.2015

Hinweis: Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 24. September 2015 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert mit einer aktuellen Liste der betroffenen Wertpapiere.

Mit Wirkung zum Geschäftsschluss

am Freitag, 9. Oktober 2015,

übertragen die Zentralverwahrer Euroclear Belgium und Euroclear Nederland nachstehende ausländische Wertpapiere an Euroclear France.

Diese Übertragung ist das Ergebnis der TARGET2-Securities (T2S)-Strategie von Euroclear, wobei Euroclear France innerhalb der Euroclear Settlement of Euronext-zone Securities (ESES)-CSD-Organisation zum Investor CSD ernannt wurde. Somit werden alle zugelassenen ausländischen Wertpapiere von Euroclear Nederland und Euroclear Belgium an Euroclear France als „CSD of reference“ übertragen.

Die Übertragung der Wertpapiere ist für Freitag, 9. Oktober 2015 vorgesehen, die Änderung des „CSD of reference“ tritt am Montag, 12. Oktober 2015, beruhend auf den Tagesendbeständen von Freitag, 9. Oktober 2015, in Kraft.

Betroffen sind die folgenden ausländischen Wertpapiere (im Anhang befindet sich eine Auflistung):

  • Wertpapiere, die primär über einen T2S-Zentralverwahrer mit Ausnahme der ESES-Zentralverwahrer begeben wurden
  • Wertpapiere, die über einen T2S-Zentralverwahrer ausgegeben wurden und mit dem die ESES-Zentralverwahrer derzeit einen direkten Link haben oder einen solchen entwickeln werden und
  • Wertpapiere, deren Abwicklungswährung EUR ist

Alle sonstigen Wertpapiere (einschließlich Eurobonds) verbleiben bei ihren derzeitigen „CSD of reference“.

Auswirkungen auf Kunden

Abwicklung

Es sind von Clearstream Banking1 Kunden keine Maßnahmen erforderlich, da Clearstream Banking die Übertragung in ihrem Namen durchführen wird.

Jedoch sollten Kunden beachten, dass am Freitag, 9. Oktober 2015, ab 18:00 MEZ offene Instruktionen mit einem angestrebten Abwicklungsdatum vor dem 12. Oktober 2015 automatisch auf den neuen Abwicklungsort (Place of Settlement, PSET), Euroclear France abgeändert werden.

Der neue PSET für Abwicklungsinstruktionen mit Abwicklungsdatum (Settlement Date, SD) ab einschließlich 12. Oktober 2015 für solche Wertpapiere muss folgendermaßen lauten:

:95P::PSET//SICVFRPPXXX.

Instruktionen mit fehlerhaftem PSET werden abgelehnt.

Hinweis: Instruktionen mit dem neuen PSET, die bis einschließlich 9. Oktober 2015 mit dem gewünschten Abwicklungsdatum (Requested Settlement Date, RSD) 12. Oktober 2015 oder später eingereicht wurden, werden angenommen, jedoch erst am Morgen des 12. Oktober 2015 an ESES freigegeben.

Kapitalmaßnahmen

Es gibt für die betroffenen Wertpapiere keine offenen oder ausstehenden Kapitalmaßnahmen und daher keine entsprechenden Auswirkungen. Dies wird bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Wertpapiere überwacht.

Steuer

Es sind von den Kunden keine Maßnahmen erforderlich, da sich die Verfahren für die Steuerrückerstattungen für diese Wertpapiere nicht ändern.

Betroffene Wertpapiere

Eine Liste der betroffenen Wertpapiere finden Sie im Anhang.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.