Kanada, Mexiko, U.S.A.: An speziellen Tagen geltende Fristen für bestimmte Geld- und Wertpapiergeschäfte

31.10.2014

Am

28. November 2014

ist die Frist für Clearstream Banking1 Kundeninstruktionen mit inländischen Kontrahenten in den kanadischen, mexikanischen und US-amerikanischen Märkten 18:00 MEZ (anstatt 20:00 MEZ).

Diese besondere Frist gilt an diesem Tag für die folgenden Instruktionsarten bei Geschäften mit ausschließlich inländischen Kontrahenten und umfasst Back-To-Back- und Securities-Payment-Order-Geschäfte (SPO). Die Fristen für interne oder Bridge-Geschäfte sind davon nicht betroffen.

Zahlungsinstruktionen:

  • Vorankündigung eines Eingangs von Geldmittel;
  • Entnahme von Geldmittel.

Wertpapierinstruktionen:

  • Einlieferung gegen Zahlung;
  • Auslieferung gegen Zahlung.

Aufgrund der verminderten Marktaktivität am 28. November 2014 ist CBL nicht in der Lage, an diesem Tag Gelddispositionsdienste in den jeweiligen Währungen auf ausreichende Weise nach 18:00 Uhr MEZ anzubieten.

Hinweis: Diese besondere Frist für diese Geschäfts- und Instruktionsarten gilt ebenso in Mexiko und den U.S.A. am 24., 26. und 31. Dezember 2014 und in Kanada am 24. und 31. Dezember 2014. Es wird den Kunden in Erinnerung gebracht, dass wir eine Kundenmitteilung zu den Einzelheiten der Jahresendbearbeitung für alle Märkte zur gegebenen Zeit veröffentlichen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

------------------------------------------
1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A., mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).