Verpflichtende Nutzung der Formulare für die Zulassung von physisch eingelieferten Wertpapieren zur Girosammelverwahrung
Mit Wirkung zum
16. Mai 2016
wird Clearstream Banking AG1 Anträge von emissionsbegleitenden Kunden auf Zulassung von physisch über den Schalter eingelieferten Wertpapieren zur Girosammelverwahrung nur dann akzeptieren, wenn die von CBF dafür bereitgestellte Formulare verwendet werden. Für Electronic Documentation Transmission (EDT) Services gelten weiterhin die gesonderten vertraglichen Vereinbarungen.
Diese Vereinheitlichung stellt eine weiterhin effiziente und zeitnahe Bearbeitung dieser Anträge auch nach der für Februar 2017 geplanten TARGET2-Securities (T2S)-Migration der CBF als deutscher Wertpapiersammelbank sicher.
Die entsprechenden Antragsformulare zu den verschiedenen Instrumentenarten und Eigen- bzw. Fremdemissionen sind unter Issuance Dokumentation abrufbar. Die Formulare sind mit interaktiven, d. h. elektronisch beschreibbaren Textfeldern ausgestattet, die eine bequeme Bearbeitung und eigene Ergänzungen als Freitext ermöglichen.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.