Griechenland: Einführung der Kapitalertragssteuer verschoben

03.01.2012

Ergänzend zu unseren Taxflashes1 und

mit sofortiger Wirkung

wurde beim Ministertreffen am 29. Dezember 2011 beschlossen, die zuvor für den 1. Januar 2012 vorgesehene Einführung der Kapitalertragssteuer um drei Monate zu verschieben.

Auswirkung auf Kunden

Aufgrund dieses Aufschubs ist die Einführung der Kapitalertragssteuer jetzt für den 1. April 2012 geplant.
Hinweis: Die auf Aktienverkäufe erhobene Steuer wird weiterhin erhoben.

Die Kapitalertragssteuer wird nach ihrer Einführung lediglich bei in Griechenland ansässigen Personen erhoben.
Kapitalerträgnisse werden als Einkommen gelten und im Rahmen der jährlichen Steuererklärung verarbeitet; Clearstream Banking2 wird keine Abzüge vornehmen.

Wir werden den griechischen Markt weiter beobachten und Sie umgehend informieren, sobald neue Informationen zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:

LuxemburgFrankfurt
E-Mail:tax@clearstream.comtax@clearstream.com
Telefon:+352-243-32835+49-(0) 69-2 11-1 3821
Fax:+352-243-632835+49-(0) 69-2 11-61 3821

bzw. dem Clearstream Banking Customer Service oder Ihrem Relationship Officer.

1. T11040 (14. Juli 2011), T11080 (29. November 2011), T11082 (16. Dezember 2011) und T11086 (30. Dezember 2011).
2. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).

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