Italien: Zwingend erforderliches One-Time-Certificate für Kapitalertragsteuern auf italienische Wertpapiere - Erinnerung

23.01.2018

Ergänzend zur Kundenmitteilung D17080 vom 22. Dezember 2017 erinnert Clearstream Banking AG die Kunden, dass das One-Time-Certificate für Kapitalertragsteuern auf italienische Wertpapiere (OTC) mit Wirkung zum 26. März 2018 zwingend erforderlich ist und bis spätestens 

5. März 2018

eingereicht werden muss, um alle Kundenkonten für CBF (7-stellig) und CBFi (6er-Konten) zu umfassen, unabhängig davon, ob die Kunden italienische Wertpapiere halten oder nicht. 

Weitere Informationen

Kunden können sich an den Clearstream Banking Client Services oder Ihren Relationship Officer wenden.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.