Italien: Zwingend erforderliches One-Time-Certificate für Kapitalertragsteuern auf italienische Wertpapiere

22.12.2017

Mit Wirkung zum

26. März 2018

verlangt Clearstream Banking AG1 von allen Kunden mit CBF-Konten (sowohl 7-stellige Konten als auch 6-er Konten), dass sie das beigefügte zwingend erforderliche One-Time-Certificate für Kapitalertragsteuern auf italienische Wertpapiere ("OTC") vorweisen können. Das OTC ist für alle Kunden zwingend erforderlich, unabhängig davon, ob der Kunde italienische Wertpapiere hält oder nicht. Ab sofort wird CBF ordnungsgemäß unterschriebene Zertifikate vom Kunden einsammeln. Die Zertifikate im Original sind so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 5. März 2018, per Einschreiben an die auf dem Zertifikat angegebene Adresse zu senden.

Das OTC deckt das gesamte italienische Portfolio italienischer Wertpapiere des CBF-Kunden ab und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Mit der Unterzeichnung und Einreichung des OTC wird der Kunde:

  1. den Verzicht auf das nicht-diskretionäre Mandatsregime (auch "regime del risparmio amministrato") für die Besteuerung von finanziellen Kapitalgewinnen nach italienischem Recht beantragen und wählt deshalb ausdrücklich die Anwendung des Steuererklärungssystems (auch "regime ordinario" oder "regime della dichiarazione") auf jeden Kapitalgewinn, der von Zeit zu Zeit für italienische Steuerzwecke relevant sein kann;
  2. anerkennen, dass die oben genannte Verzichtserklärung dazu führt, dass der Kunde und/oder die Begünstigten verpflichtet sind, jeden Kapitalgewinn, der von Zeit zu Zeit der italienischen Steuer unterliegt, zu deklarieren und den entsprechenden Betrag an die italienische Steuerbehörde zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle anderen in diesem Regime festgelegten Berichtspflichten zu erfüllen; und,
  3. für eigene Vermögenswerte erklären, nicht in Italien steuerlich ansässig zu sein und keine qualifizierten Beteiligungen2 an italienischen Unternehmen zuhalten.

Detaillierte Informationen zu den Pflichten im Zusammenhang mit der Steuererklärung finden Sie im Clearstream Banking Market Taxation Guide – Italy.

Weitere Informationen

Kunden können sich an den Clearstream Banking Client Services oder Ihren Relationship Officer wenden.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

2. Die "qualifizierte Beteiligung" ist das Halten von Aktien einer börsennotierten Gesellschaft, die in der ordentlichen Hauptversammlung Stimmrechte von mehr als 2% oder eine Beteiligung am Kapital von mehr als 5% gewährt. Bei nicht börsennotierten Aktien betragen die Schwellenwerte 20% der Stimmrechte bzw. 25% der Stimmrechte und 25% der Kapitalanteile. Die beiden Kriterien - Stimmrecht und Kapitalbesitz - sind alternativ.