Israel: Steuerformular A/114 und Sitzbescheinigung in elektronischer Form bei Quellensteuerbefreiung akzeptiert
Clearstream Banking1 möchte die Kunden informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
die israelischen Steuerbehörden das Steuerformular A/114 und die Sitzbescheinigung, die in elektronischer Form oder als gescannte Kopie anstelle von Originalen einzureichen sind, akzeptieren, wenn ein ermäßigter Steuersatz gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragt wird.
Auswirkungen auf Kunden
In Übereinstimmung mit den geänderten Richtlinien der israelischen Steuerbehörden können Kunden, wann immer sie gemäß dem DBA für berechtigte Begünstigte eine Antrag auf Quellensteuerbefreiuung einreichen, das Steuerformular A/114 und die Sitzbescheinigung in elektronischer Form oder als gescannte Kopie anstelle von Originalen, wie zuvor gefordert, zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.