Steuerdienste: Anforderungen an die Stornierung von Steuerinstruktionen
Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden, dass mit
sofortiger Wirkung
als Ersatz für eine Steuerinstruktion, die bereits zum Zweck der Erlangung einer Quellensteuerbefreiung oder einer zügigen Rückerstattung über Clearstream Banking gesendet wurde, werden Kunden gebeten, eine Stornierungsnachricht einzureichen, bevor sie eine neue Instruktion einreichen.
Kunden werden gebeten, formatierte Instruktionen nur mit einer formatierten Stornierungsnachricht (CANC) zu stornieren (über SWIFT MT565, Xact Web Portal und Creation Online).
Um frei formatierte Instruktionen zu stornieren und zu ersetzen, werden die Kunden gebeten, eine neue frei formatierte Nachricht mit der Referenz (SEME) der zu stornierenden frei formatierten Instruktion und mit der neuen Instruktion im zusätzlichen Text der Nachricht einzureichen.
Wenn Instruktionen bereits verarbeitet und an den lokalen Markt, den Agenten oder die Lagerstelle weitergeleitet wurden, leitet Clearstream Banking die Stornierungsanfrage entsprechend weiter, kann aber die Ausführung der Stornierungsanfrage nicht garantieren. Clearstream Banking kann nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich gemacht werden, die dadurch entstehen, dass der lokale Markt, der Agent oder die Lagerstelle die Stornierungsanfrage nicht bearbeitet hat oder dass ein Kunde das Stornierungs- und Ersetzungsverfahren nicht eingehalten hat.
Das Verfahren für Anträge, die über die BO Upload-Funktion eingereicht werden, bleibt unverändert, und die neueste Liste der Endbegünstigten, die vom Kunden innerhalb der Frist des jeweiligen Ereignisses eingereicht wurde, wird berücksichtigt.
Für die vollständigen Formatierungsanforderungen der Instruktionen sollten die Kunden die Meldung der Maßnahme, das Kundenhandbuch und die Kundenmitteilung C18080 zu Rate ziehen.
Gebühren
Kunden werden daran erinnert, dass für falsch formatierte Instruktionen zusätzliche Gebühren anfallen, wie im Kundenhandbuch und im Clearstream Banking Preisverzeichnis aufgeführt.
Auswirkungen auf Kunden
Kunden, die in den Genuss einer Quellensteuerbefreiung oder einer zügigen Rückerstattung durch Clearstream Banking kommen möchten, müssen Steuerinstruktionen gemäß den oben genannten Richtlinien, falls zutreffend, zusammen mit allen anderen zusätzlichen obligatorischen Unterlagen einreichen, wie in den Market Taxation Guides, Steuer-Kundenmitteilungen oder Steuer-Benachrichtigungen von Clearstream Banking angegeben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk bzw. von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.