Steuerdienstleistungen: Anforderungen für Steuerinstruktionen – Erinnerung
Clearstream Banking1 möchte die Kunden an die geltende Steuerinstruktionspflicht erinnern, die bei der Einreichung von Steuerinstruktionen zur Erlangung von Quellensteuerbefreiung oder zur zügigen Rückerstattung durch Clearstream Banking zu beachten ist.
Steuerinstruktionsmedien
Kunden können Steuerinstruktionen über die folgenden Medien einreichen:
- Xact Web Portal
- CreationOnline
- Xact File Transfer
- BO Upload a
- SWIFT MT565, MT568, MT599 Nachrichten bei Verwendung der BIC Adresse: CEDELULL
a. Je nach Marktpraxis muss der BO List Upload durch eine Instruktion ergänzt werden, wie in der Steuerbenachrichtigung angegeben.
Instructionsformat
Um eine STP-Verarbeitung zu gewährleisten und den gesamten Lebenszyklus der Informationen zu nutzen, müssen Kunden Steuerinstruktionen im richtigen Format wie folgt übermitteln:
Formatierte Instruktionen
- Formatierte Instruktionen (SWIFT MT565 und entsprechende Xact Web Portal- und CreationOnline-Instruktionen) müssen die folgenden Pflichtangaben enthalten: SWIFT MT565 – die Standardregeln für die Vervollständigung der SWIFT MT565 sind im Xact via SWIFT User Guide beschrieben.
- Alle zusätzlichen Informationen, die gemäß der Steuerbenachrichtigung erforderlich sind, müssen beigefügt werden.
Free-Format-Instruktionen
Free-Format-Instruktionen (SWIFT MT568 und MT599) müssen die folgenden Pflichtangaben enthalten, um die Gültigkeit zu gewährleisten:
- Genauer Maßnahmentyp
- Clearstream Banking Kapitalmaßnahmen Referenz-ID (falls vorhanden)
- Kundenkontonummer
- Nummer der Kapitalmaßnahmenoption
- Indikator-Code der Kapitalmaßnahmenoption
- Instruierte Menge (bitte beachten Sie den in Frage kommenden Saldo in der Benachrichtigung)
- Identifikationsnummer des Finanzinstruments (ISIN oder Common Code)
- Angewandte Steuersatz
- Alle zusätzlichen Informationen, die gemäß der Beschreibung in der Steuererklärung erforderlich sind
Bei Instruktionen, die als Free-Format-Messages gesendet werden, ist eine automatische Validierung und Verarbeitung nicht anwendbar.
BO Upload
Für BO-Listen, die über die BO Hochlade- Applikation hochgeladen werden, sollten Kunden BO-Listen im vordefinierten Format einreichen. Die folgenden Angaben sind zwingend erforderlich, um die Gültigkeit der BO-Listen zu gewährleisten:
- Kundenkontonummer
- Wertpapiercode (ISIN oder Common Code)
- Wertpapiername
- Clearstream Banking Kapitalmaßnahmen Referenz-ID (falls vorhanden)
- Stichtag
- Zahlbarkeitstag (falls zutreffend)
- Beteiligung
- Alle zusätzlichen Informationen, die wie im vordefinierten Format einer BO-Liste angegeben erforderlich sind.
Darüber hinaus darf der Kunde nur eine Instruktion pro Nachricht angeben. Eine Instruktion besteht aus einer:
- Ereignis
- Kundenkontonummer
- Identifikationsnummer des Finanzinstruments (ISIN oder Common Code)
- Steuersatz (mehrere Begünstigte werden pro gleichem Steuersatz akzeptiert).
Wenn ein Kunde mehr als eine Steuerinstruktion pro Nachricht übermittelt, oder wenn das zusätzliche Textfeld auf formatierten Nachrichten eine Instruktion enthält oder im Widerspruch zu der Instruktion in den strukturierten Feldern steht, kann Clearstream Banking nicht für entstandene Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden. Clearstream Banking behält sich das Recht vor, nicht wie oben beschrieben formatierte Instruktionen abzulehnen.
Verspätete Instruktionen
Instruktionen, die nach Ablauf der Clearstream Banking-Frist eingehen, werden nach „Best-Efforts“-Basis behandelt, jedoch kann die Ausführung nicht garantiert werden. Wenn die nach Ablauf der Clearstream Banking-Frist erhaltene Instruktion nicht ausgeführt werden kann, wird Clearstream Banking den Standardsteuersatz gemäß den Marktgegebenheiten anwenden (Standardaktion) und die verspätete Instruktion des Kunden entsprechend ablehnen.
Wenn eine korrekt formatierte MT565-Instruktion nach Ablauf der Clearstream Banking-Frist eintrifft, erhalten die Kunden eine Bestätigung, dass die Instruktion nach Ablauf der Clearstream Banking-Frist erfolgt und nach „Best-Efforts“-Basis verarbeitet wird. Nach Rückmeldung der Verwahrstelle oder des Agenten wird den Kunden eine überarbeitete Verarbeitungsavise zugesandt.
Status- und Verarbeitungsavise
Kunden, die über SWIFT MT565, Xact Web Portal oder CreationOnline instruieren, erhalten für jede an Clearstream Banking gesendete Steuerinstruktion eine Status- und Verarbeitungsadvisenachricht.
Kunden, die Xact Web Portal oder CreationOnline nutzen, können den Status ihrer Instruktionen direkt im Xact Web Portal oder CreationOnline einsehen und den Erhalt einer MT567 über SWIFT planen.
Um Bestätigungen über SWIFT zu erhalten, ist eine gültige SWIFT-Adresse erforderlich und die Kästchen "Acknowledgement of MT565 messages" und "Include all media channels" müssen in den Details der geplanten Reporte aktiviert sein.
Wenn die Steuerinstruktion als Free-Format-Message versendet wurde, erhalten die Kunden keine Status- und Verarbeitungsavise und sind für die Überwachung der Auftragsausführung verantwortlich.
Ablehnung von Instruktionen
Clearstream Banking wird den Kunden in folgenden Fällen über die Ablehnung einer Instruktion informieren:
- Die Instruktion ist unvollständig oder ungültig (gemäß der Definition des Instruktionsformats).
- Die Kapitalmaßnahmen-Referenz-ID fehlt.
- ISIN (oder Common Code) und/oder die in der zugehörigen Instruktion angegebene Kapitalmaßnahmen-Referenz-ID stimmen nicht mit einem Ereignis überein.
- Zusätzliche Anforderungen (gemäß Steuerbescheinigung) sind nicht erfüllt.
Kunden werden über eine Ablehnung über MT567 Status- und Verarbeitungsavise oder über MT568 SWIFT mit einem Ablehnungsgrund informiert.
Gebühren
Kunden werden darauf hingewiesen, dass bei nicht korrekt formatierten Instruktionen zusätzliche Gebühren anfallen, wie im Clearstream Banking Preisverzeichnis angezeigt.
Auswirkungen auf Kunden
Kunden, die von einer Quellensteuerbefreiung oder einer zügigen Rückerstattung durch Clearstream Banking profitieren möchten, müssen gegebenenfalls Steuerinstruktionen gemäß den oben genannten Richtlinien zusammen mit allen anderen zusätzlichen obligatorischen Unterlagen einreichen, wie in unseren Market Taxation Guides, Steuerkundenmitteilungen oder Steuerbescheinigungen angegeben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.