USA: Frist für die Rückforderung von in den ersten drei Quartalen eines Kalenderjahres einbehaltenen US-Steuern

14.12.2018

Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass sie Anträge auf Rückerstattung von in den USA einbehaltenen Steuern auf Dividenden- und Zinszahlungen vom 1. Januar bis 30. September eines Kalenderjahres (N) bis 31. Oktober N annehmen wird.

Clearstream Banking wird jeden nach dieser Frist eingehenden Rückerstattungsantrag nach bestem Wissen und Gewissen bearbeiten und entsprechend die entsprechende zusätzliche Gebühr erheben, wie im Clearstream Banking Preisverzeichnis beschrieben. 

Erinnerung

Clearstream Banking verarbeitet Erstattungen in der erhaltenen Reihenfolge und nur, wenn die Mittel auf dem Steuerkonto2 ausreichend sind. Wenn eine Erstattung nicht vor Ende des Kalenderjahres erfolgen konnte, weil die Mittel auf dem Steuerkonto von Clearstream Banking nicht ausreichen, müssen Kunden eine Erstattung direkt beim IRS beantragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.