Frankreich: Neue Vorlagen für die Formulare 5000 und 5001

21.06.2016

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass mit

sofortiger Wirkung

zugelassene nicht ansässige Begünstigte die neuen Vorlagen des Formulars 5000 (Wohnsitzbescheinigung) und des Formulars 5001 (Berechnung der Quellensteuer auf Dividenden) ausgefüllt einreichen müssen, wenn sie von steuerlichen Abkommensvergünstigungen profitieren wollen.

Hintergrund

Die französischen Steuerbehörden haben jüngst neue Versionen der Formulare 5000 und 5001 sowie die entsprechenden Instruktionen veröffentlicht, die von nicht ansässigen Begünstigten verwendet werden müssen, die berechtigt sind, über das vereinfachte Verfahren bzw. über das Standard-Steuerrückerstattungsverfahren einen ermäßigten Steuersatz im Rahmen des zwischen dem Wohnsitzland und Frankreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens zu beantragen.

Die neuen Formulare und deren Instruktionen finden Sie auf der Website der französischen Steuerbehörde. Kunden sollten anschließend im entsprechenden Suchfeld die folgenden Schlüsselwörter eingeben:

Suchfeld

Schlüsselwörter

Année

2016

Numéro d’imprimé (nur das erste Feld)

5000 oder 5001

Die Instruktionen können nach erfolgreicher Suche über den Link „Lire le détail“ auf der nächsten Seite abgerufen werden.  

Hinweis: Auf der Website der französischen Steuerbehörde können diese Formulare nicht mehr online ausgefüllt werden.

Die neuen Formulare 5000 und 5001 sind in Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch verfügbar und enthalten im Vergleich zu den bisherigen Vorlagen (ab 2008) folgende wichtige Änderungen:

  • Den geänderten aktuellen Standard-Quellensteuersatz auf Dividenden (d. h. 30 % anstatt 25 %); und
  • Den Zusatz der Fußnote Nr. 10 auf Formular 5001 zur Darstellung der Quellensteuersätze, die für an Nichtansässige gemäß Artikel 187 des französischen Steuergesetzes ausgeschüttete Erträgnisse mit französischer Quelle gelten.

Auswirkungen auf Kunden

Formulare 5000 und/oder 5001, die bereits an Clearstream Banking aus den folgen Gründen gesandt wurden:

  • Zur Erwirkung eines ermäßigten Quellensteuersatzes über das vereinfachte Verfahren; oder
  • Zur Rückerstattung der Quellensteuer über das Standardrückerstattungsverfahren

behalten ihre Gültigkeit und sollten nicht durch die neuen Vorlagen ersetzt werden.

Alle neuen Anträge müssen mittels der neuen Vorlagen des Formulars 5000 und/oder 5001 eingereicht werden. Falls die alten Vorlagen bereits ausgefüllt und von der lokalen Steuerbehörde des Begünstigten bearbeitet wurden, müssen diese an Clearstream Banking gesandt werden, damit sie an unseren Verwahrer vor Ort in dessen Rolle als Steuerbeauftragter und Verantwortlicher zur Bestätigung der Gültigkeit weitergeleitet werden können.

Diese flexible Akzeptanz der alten Vorlagen ist bis spätestens 15. Juli 2016 möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

------------------------------
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.