Litauen: Neue Quellensteuersätze

07.07.2014

Mit

sofortiger Wirkung

wird für Erträgnisse aus litauischen Wertpapieren, die bei Clearstream Banking1 zugelassen sind, ein Quellensteuersatz von 15 % erhoben.

Zulassungskriterien für ermäßigte Steuersätze

Staatsanleihen:

  • 0 % für nicht in Litauen Ansässige (sowohl juristische als auch natürliche Personen);
  • 0 % für EU-Pensionsfonds2;
  • 0 % für litauische juristische Personen (Zins ist im zu versteuernden Einkommen der Körperschaft, das einer Ertragssteuer von 15 % unterliegt, beinhaltet);
  • 0 %3 für litauische natürliche Personen auf den Zinsbetrag (einschließlich aller Zinsen aus anderen Wertpapieren, die nach dem 1. Januar 2014 erworben wurden, und Bestände, bei denen die Vereinbarung nach dem 1. Januar 2014 getroffen wurde), der LTL 10.000 pro Steuerjahr nicht übersteigt;
  • 0 % für nicht litauische Einzelpersonen, wenn die Anleihen vor dem 1. Januar 2014 erworben wurden.

 Unternehmensschuldverschreibungen:

  • 0 % für nicht litauische juristische Personen, die in einem EWR-Staat (Europäische Wirtschaftsunion) oder einem anderen Land registriert oder anderweitig gegründet wurden, mit dem Litauen ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat;
  • 0 % für EU-Pensionsfonds2;
  • 10 % für nicht litauische juristische Personen, die nicht in einem EWR-/DBA-Land registriert oder anderweitig gegründet wurden;
  • Der Steuersatz laut Abkommen für nicht litauische Einzelpersonen, die in einem Land registriert oder anderweitig gegründet wurden, mit dem Litauen ein gültiges DBA hat;
  • 0 %3 für natürliche Personen (ob in Litauen ansässig oder nicht), auf den Zinsbetrag (einschließlich aller Zinsen aus anderen Wertpapieren, die nach dem 1. Januar 2014 erworben wurden und Bestände, bei denen die Vereinbarung nach dem 1. Januar 2014 getroffen wurde), der LTL 10.000 pro Steuerjahr nicht übersteigt;
  • 0 % für natürliche Personen (ob in Litauen ansässig oder nicht), wenn die Anleihen vor dem 1. Januar 2014 erworben wurden, und die Unternehmensanleihen nicht früher als 366 Tage nach ihrer Emission zurückgekauft wurden, außer wenn der die Zinserträge aus einer Steueroase bezogen wurde;
  • 0 % für litauische juristische Personen (Zins ist im zu versteuernden Einkommen der Körperschaft, das einer Ertragssteuer von 15 % unterliegt, beinhaltet).

 Aktien:

  • 0 % für EU-Pensionsfonds2;
  • 0 % für juristische Personen (ob in Litauen ansässig oder nicht), die mindestens 10 % der stimmberechtigten Aktien ihrer Tochtergesellschaft für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten einschließlich dem Zeitpunkt der Dividendenausschüttung halten, außer wenn das Zins zahlende Unternehmen in einer Steueroase registriert ist.
  • Steuersatz laut Abkommen für nicht litauische Personen (juristische Personen und natürliche Personen), die in einem Land registriert oder anderweitig gegründet wurden, mit dem Litauen ein gültiges DBA hat.

Auswirkungen auf Kunden

Wir möchten Kunden daran erinnern, dass die Quellensteuervorabbefreiung auf Erträgnisse für litauische Wertpapiere nicht über Clearstream Banking möglich ist.

Eine Standarderstattung der Quellensteuer auf Erträgnisse aus litauischen Wertpapieren ist möglich, wenn der Begünstigte nicht in Litauen ansässig ist und für einen ermäßigten Satz nach den folgenden Abkommen zugelassen ist:

  • Litauische Gesetzgebung; oder
  • Ein DBA zwischen dem Wohnsitzland und Litauen. Der Quellensteuerhöchstsatz (siehe Related Links) ist im jeweiligen DBA festgelegt.

Dokumentationsanforderungen für Standarderstattung

Um eine Standarderstattung der Quellensteuer auf Einkommen aus litauischen Wertpapieren zu beantragen, müssen folgende Dokumente bei CBL eingereicht werden:

  • DAS-2 offizielles Antragsformular, eines pro Rückerstattungsantrag, ausgefüllt von jedem Begünstigten in zwei Originalen. Das Formular ist erhältlich unter http://www.teo.lt/gallery/Dokumentai/Investuotojams/DAS-2.pdf.

    Falls Teil VI nicht von den örtlichen Steuerbehörden des Begünstigten ausgefüllt wurde, kann stattdessen eine Wohnsitzbescheinigung eingereicht werden, die von den Steuerbehörden des Begünstigten ausgestellt wurde. Damit die Wohnsitzbescheinigung von den litauischen Steuerbehörden akzeptiert wird, muss diese in litauische Sprache übersetzt werden.
  • Die Gutschriftsanzeige (Credit Advice) enthält Angaben zur Erträgniszahlung einschließlich der Wertpapierart, dem Bruttobetrag der Zahlung, dem Zahlungsdatum und der Summe der einbehaltenen Steuer. Es ist eine Gutschriftsanzeige für jedes vermittelnde Kreditinstitut auszufüllen, das sich zwischen dem Endbegünstigten und Clearstream Banking befindet. Wenn zum Beispiel das einzige vermittelnde Kreditinstitut zwischen Clearstream Banking und dem Begünstigten des Dividendeneinkommens der Clearstream Banking-Kunde steht, sind sowohl eine Gutschriftsanzeige von Clearstream Banking als auch eine vom Kunden ausgegebene Gutschriftsanzeige erforderlich.
  • Vom Kunden ausgefülltes Antragsschreiben an Clearstream Banking zur Rückerstattung der litauischen Quellensteuer, welches Clearstream Banking bevollmächtigt, die Quellensteuer von den litauischen Steuerbehörden im Auftrag des Begünstigten zurückzufordern.

Gesetzliche Einreichungsfrist für die Rückforderungsdokumente

Die gesetzliche Frist für die Rückforderung von Steuern über das Standardverfahren beträgt fünf Jahre nach der jeweiligen Einkommenszahlung, für welche die Steuerrückforderung geltend gemacht wird, sofern das vorhandene DBA nicht eine andere Frist festlegt (Beispielsweise legt das DBA zwischen Luxemburg und Litauen eine dreijährige Frist fest).

Die Frist, bis zu der Clearstream Banking die Dokumente für einen Antrag auf Standarderstattung erhalten muss, endet spätestens zwei Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Alle nach Ablauf dieser Frist eingehenden Anträge auf Standard-Rückerstattung werden von Clearstream Banking auf "best effort" Basis bearbeitet. Jedoch berechnet Clearstream Banking in solchen Fällen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und übernimmt keinerlei Verantwortung für Formulare, die nicht bis zu dem Datum, an dem die Verjährungsfrist abläuft, bei den litauischen Steuerbehörden eingegangen sind.

In Bezug auf Steuerrückforderungen im Allgemeinen weisen wir Kunden darauf hin, dass Clearstream Banking keine Verantwortung für die Zustimmung oder Ablehnung dieser Rückforderungen seitens der Steuerbehörden des jeweiligen Landes übernimmt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Anspruch auf Steuerrückerstattung zu bestimmen, die erforderlichen Anträge richtig auszufüllen und den einzufordernden Betrag zu berechnen.

Wann werden Erstattungen ausbezahlt?

Die geschätzte Zeit zum Erhalt einer Erstattung beträgt sechs Monate ab dem Datum, an dem Clearstream Banking die beglaubigten Dokumente erhalten hat. Diese kann jedoch - abhängig vom Zeitpunkt der Antragseinreichung und von der Komplexität der Informationen im Rückforderungsformular -abweichen.

Kapitalertragssteuer

Clearstream Banking behält keine Kapitalertragssteuer für Wertpapiere ein, die bei Clearstream Banking gehalten werden. Es kann jedoch sein, dass auf bestimmte Erträge abhängig von der Begünstigtenkategorie Kapitalertragssteuer erhoben wird. Clearstream Banking bietet in diesem Zusammenhang keine Unterstützung an. Investoren sollten für weitere Informationen ihren steuerlichen Berater konsultieren.

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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A., mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).
2. Ein EU-Pensionsfonds gilt als Fonds, der nicht als juristische Person anerkannt ist und gegründet wurde, um das Investment von Rentenfonds von natürlichen Personen zu vereinfachen und zu organisieren. Der Pensionsfonds ist ein gemeinsamer Vermögenspool, der langfristig ein stabiles Wachstum generieren und natürlichen Personen im Rentenalter Pensionsleistungen garantieren soll. Das Fondsvermögen wird von einer Pensionsfondsverwaltungsgesellschaft gemäß den Fondsregeln verwaltet.
3. Die Zinsen werden mit 15 % besteuert. Die Steuerrückerstattung für Einzelpersonen ist nach Ende des Geschäftsjahres durch Einsendung eines Einkommenssteuer-Rückerstattungsformulares an die litauischen Steuerbehörden möglich.