Anforderungen für GbR-Eintragungen: Ablehnung von Weisungen durch Aktienregister

18.06.2024

Clearstream Banking1 hat am 10 April 2024 mit der Veröffentlichung RS24019 ihre Kunden über geänderte Anforderungen zur Eintragung von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) als Aktionär in ein Aktienregister informiert, eingeführt aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). 

Gemäß § 67 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) ist seit 1. Januar 2024 die Eintragung von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) in ein Gesellschaftsregister zwingende Voraussetzung, um als GbR in ein Aktienregister eingetragen zu werden.

Clearstream Banking nimmt selbst vor der Überleitung von Ersteintragungen, Umschreibungen und Aktionärsdatenänderungen keine spezifischen Prüfungen im Hinblick auf die erfolgte Eintragung einer GbR in ein Gesellschaftsregister vor. Validierungen zur Erfüllung der neuen Regelung erfolgen durch die Aktienregisterführer und können unter folgenden Bedingungen zur Ablehnung einer Weisung führen:

  • Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist nicht in ein Gesellschaftsregister eingetragen.
  • Die Weisung enthält nach Eintragung in ein Gesellschaftsregister nicht den Namenszusatz “eGbR“
  • Die Weisung referenziert auf einen Eintrag im Aktienregister vor 1. Januar 2024, zu dem nach Eintragung in ein Gesellschaftsregister noch keine Namensänderung mit dem Zusatz “eGbR“ beauftragt wurde.

Die Ablehnungsgründe der Registerführer können zum Beispiel „Name unvollständig oder falsch“   oder „wg. MoPeG“ lauten.

Auswirkungen auf Kunden

Sollten Weisungen im Bezug auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts durch den Registerführer abgelehnt werden obwohl obige Bedingungen erfüllt sind, dann bittet Clearstream Banking ihre Kunden für weitere Klärungen in direkten Kontakt mit dem entsprechenden Registerführer zu treten.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.