OneClearstream: Geänderte Instruktionsanweisungen für CBL Kontrahenten in T2S

09.02.2018

Wie in der vorherigen Kundenmitteilung A17129 bekanntgegeben, wird Clearstream Banking S.A. (CBL1) Clearstream Banking AG (CBF) als T2S-Zugang für belgische, französische, italienische und niederländische  Wertpapiere nutzen.

CBL wird für die migrierten Wertpapiere keinen Zugang mehr zum italienischen Market und zu den ESES-Märkten (Belgien, Frankreich und die Niederlande) über ihr eigenes Konto in Monte Titoli bzw. ESES haben; wird auf diese Märkte aber stattdessen über ihr Konto bei CBF zugreifen.

In Folge dessen sollten T2S-Kontrahenten, die gegen CBL-Kunden instruieren möchten, nicht mehr gegen das CBL-Konto in Monte Titoli bzw. ESES instruieren, sondern gegen das CBL-Konto bei CBF; ständig gültige Abwicklungsinstruktionen müssen entsprechend  aktualisiert werden.

Auswirkungen für Kunden

  • Keine Auswirkung auf Bridge oder interne Instruktionen
  • Keine Auswirkung bei Domestic Instruktionen für CBL-Kunden, jedoch eine Änderung für deren Kontrahenten (Änderung des Place of Settlement für alle migrierten Wertpapiere vom Zentralverwahrer vor Ort zu DAKVDEFFXXX)
  • Die Änderung des Place of Settlement gilt für alle CBL T2S-Kontrahenten (auch wenn sich der Kontrahent nicht bei Monte Titoli bzw. den ESES-Zentralverwahrern befindet)2, die mit einem CBL-Kunden migrierte italienische oder ESES Wertpapiere abwickeln möchten.
  • Es wurden neue Realignment Guides veröffentlicht, um die Änderungen der Anweisungen für migrierte Wertpapiere darzustellen.

Einige der Wertpapiere sind nicht Teil der Migration und verbleiben bei der derzeitigen Verwahrstelle. Für diese nicht migrierten Wertpapiere müssen Kontrahenten weiterhin die aktuellen Anweisungen für Instruktionsformate verwenden.

Nachfolgend finden Sie die empfohlenen Formate, die von Ihren Kontrahenten ab 26. März 2018 für italienische Wertpapiere und ab 9. April 2018 für ESES-Wertpapiere verwendet werden sollten.

Für ICP-Kontrahenten (SWIFT ISO 15022)

Hinweis: ICP-Kontrahenten sollten die korrekten Formate von ihren inländischen Zentralverwahrern erfragen, um mit dem CBL-Sammelkonto bei CBF zu erreichen. Einige Zentralverwahrer verwenden ggf. nach wie vor eigenen Formate, die von den nachfolgenden abweichen können

Angaben zur Abwicklungsseite bei CBL

Migrierte Wertpapiere

Nicht migrierte Wertpapiere

Place of settlement (PSET)

DAKVDEFFXXX

SICVFRPPXXX

CIKBBEBBXXX

NECINL2AXXX

MOTIITMMXXX

Delivering/Receiving Agent (:95P::DEAG/REAG)

CEDELULLXXX

CEDELULLXXX

:97A::SAFE of the DEAG/REAG

Nicht anzugeben Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei CBF für den entsprechenden Markt sein.

Nicht anzugeben Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei den Zentralverwahrern ESES/Monte Titoli für den entsprechenden Markt sein.

Buyer/Seller (BUYR/SELL)

BIC11 des CBL-Kunden

BIC11 des CBL-Kunden

Für DCP-Kontrahenten (SWIFT ISO 20022)

Angaben zur Abwicklungsseite bei CBL

Migrierte Wertpapiere

Nicht migrierte Wertpapiere

Depository

DAKVDEFFXXX

SICVFRPPXXX

CIKBBEBBXXX

NECINL2AXXX

MOTIITMMXXX

Party 1

CEDELULLXXX

 

(Der Party 1 SAC ist nicht anzugeben. Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei CBF für den entsprechenden Markt sein)

CEDELULLXXX

 

(Der Party 1 SAC ist nicht anzugeben. Falls eine Angabe erfolgt, muss es der gültige CBL-SAC bei den Zentralverwahrern ESES/Monte Titoli für den entsprechenden Markt sein)

Party 2

BIC11 des CBL-Kunden

BIC11 des CBL-Kunden

DEAG/REAG: Party 1 (Depotkonto) Empfehlung

Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Kontrahenten zu bitten, das Depotkonto der DEAG/REAG-Party 1 nicht in ihren Instruktionen anzugeben, um Matching-Probleme zu vermeiden. Sollte dies von Kontrahenten dennoch erwünscht sein, sollten Sie die folgenden T2S SAC von CBL bei CBF für migrierte Wertpapiere kennen:

Monte TitoliDAKV7201106
Euroclear BelgiumDAKV7201108
Euroclear FranceDAKV7201103
Euroclear NederlandDAKV7201110

Diese muss mit dem gültigen CBL-SAC für den entsprechenden Markt übereinstimmen, z. B. DAKV7201103 für französische Wertpapiere (unabhängig davon, ob der Kontrahent sich bei T2S befindet).

Wird das CBL T2S-SAC in der Instruktion nicht angegeben, kann der Kontrahent von einer einzigen Instruktionsanweisung für alle migrierten ESES und italienische  Wertpapiere profitieren.

BUYR/SELL: Party 2 Empfehlung

Da T2S nur den BIC (:95P:) mit dem BIC bzw. den proprietären Code (:95R) mit einen proprietären Code matcht, müssen der Kunde und sein Kontrahent sicherstellen, dass sie identische BIC11s bzw. proprietäre Codes bei den BUYR/SELL – Party 2 Angaben verwenden.

Hat sich der Kunde in der Instruktion nicht ausgewiesen, wird CBL standardmäßig den mit dem Konto verlinkten Matching BIC in ihrer T2S-Instruktion angeben. Verwendet der Kontrahent einen proprietären Code, kann dies zu Diskrepanzen führen, sofern der Kunde in seiner Instruktion keinen proprietären Code angegeben hat. Bitte beachten Sie die Kundenmitteilung A16033.

Aus diesem Grunde empfiehlt Clearstream, dass Kunden und deren Kontrahent für BUYR/SELL-Party 2 stets den BIC11 anstelle eines proprietären Codes angeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

 

1. CBL bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. Vorausgesetzt, dass die Verwahrstelle des Kontrahenten die entsprechende Einstellung vorgenommen hat, um für diese Wertpapiere eine verwahrstellenübergreifende Abwicklung bei CBF zu ermöglichen.