Mitteilung für Lead Manager, emissionsbegleitende Institute und Zahlstellen
EU- und US-Sanktionen in Bezug auf die Ukraine und Russland
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben Sanktionen gegen eine Reihe russischer Finanzinstitute und Energieunternehmen erlassen.
Die Europäische Union hat den Beschluss 2014/512/GASP des Rates erlassen, der den unmittelbaren oder mittelbaren Kauf oder Verkauf von, die Vermittlung oder Unterstützung bei der Begebung von oder den sonstigen Handel mit Schuldverschreibungen, Kapitalbeteiligungen oder vergleichbaren Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die nach dem 1. August 2014 begeben werden, für aufgeführte Organisationen, bestimmte Organisationen, die sich zu über 50 % in der Inhaberschaft einer der aufgeführten Organisationen befinden, oder jegliche Personen, die im Namen oder auf Anweisung einer der vorgenannten Organisationen handeln, untersagt (zusammenfassend: „von der EU untersagte Neufinanzierung“).
Die Vereinigten Staaten haben den Exekutiverlass (Executive Order) 13662 sowie die Richtlinien (Directives) 1 und 2 zu dessen Umsetzung erlassen und damit die Sectoral Sanctions Identifications List eingeführt. Diese Maßnahmen verbieten den Abschluss von Transaktionen und die Bereitstellung von Finanzmitteln sowie den sonstigen Handel mit Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen oder, im Fall von in Richtlinie 1 bezeichneten Finanzinstituten, mit Kapitalbeteiligungen, sofern diese Verbindlichkeiten bzw. Kapitalbeteiligungen von in der Sectoral Sanctions Identifications List aufgeführten Personen (einschließlich jegliches Unternehmen, an dem die aufgeführte Person unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 50 % beteiligt ist) oder in deren Namen an oder nach dem Tag verlängert oder begeben werden, an dem die Richtlinien in Kraft getreten sind (zusammenfassend: „von den USA untersagte Neufinanzierung“)
Hiermit werden Lead Manager, Ausgabe- und Zahlstellen darüber informiert, dass bis auf Weiteres sämtliche Transaktionen oder sonstige Geschäftstätigkeiten mit oder durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, die unmittelbar oder mittelbar eine Begebung, eine Schaffung, einen Handel mit oder eine Unterstützung einer von der EU verbotenen Neufinanzierung oder einer von den USA verbotenen Neufinanzierung bezwecken oder bewirken, jetzt und in Zukunft strengstens verboten sind, unabhängig von der Art der Finanzinstrumente oder Dienstleistungen, der Nationalität oder des Gründungs- oder Geschäftssitzes der involvierten Parteien oder der jeweiligen Währung der Transaktionen oder Geschäftstätigkeiten. Indem Kunden, Lead Manager, Ausgabe- und Zahlstellen weiterhin Transaktionen oder sonstige Geschäftstätigkeiten mit der Clearstream Banking AG, Frankfurt durchführen, gilt dies als Zusicherung, dass diese die vorgenannten Verbote beachten.