Erweiterung des ARP-Services und Umstellung auf das SFTP-Protokoll

01.03.2019

Informationssicherheit ist zunehmend wichtig und hat insbesondere in Zeiten von Central Securities Depositories Regulation (CSDR) einen bedeutenden Stellenwert. Daher sieht sich Clearstream Banking AG1 als Zentralverwahrer verpflichtet, Aufträge zu Rückzahlungen zukünftig nur noch über die sichere Schnittstelle der ARP (Automatic Redemption Processing)-Anwendung anzunehmen.

Bei der ARP-Anwendung handelt es sich um einen vollautomatisierten Service für die Verarbeitung aller Arten von Fälligkeiten. Dieser Service für Emittenten und deren Zahlstellen ist seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz und wird hauptsächlich für Zertifikate und Optionsscheine aber auch für Gesamtfälligkeiten zum Laufzeitende von Anleihen genutzt. Der Datentransfer wird anhand einer vordefinierten Vorlage im CSV-Format an CBF gesendet, wodurch eine sofortige Veröffentlichung in den Verarbeitungssystemen von CBF ermöglicht wird.

Ab

1. September 2019

wird dieser Service erweitert, indem zusätzlich zu den Gesamtfälligkeiten auch die Abwicklung von Teilrückzahlungen abgedeckt werden. Für diese Weiterentwicklung wurden die Vorlagen erweitert und müssen auch kundenseitig entsprechend angepasst werden. Die finale Vorlage wird zeitnah zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung des ARP-Services ist obligatorisch, indem die Daten gemäß den unten aufgeführten Kanälen für die Datenlieferung an CBF weitergegeben werden. Bei Nichtverwendung des Services wird dem Kunden eine Gebühr für die Zusatzaufwände in Rechnung gestellt.

Möglichkeiten der Datenlieferung

  • Internet
    Datensätze können demnächst im Rahmen des Secure File Transfer Protocol (SFTP) direkt an CBFs Internet-Dateiserver geliefert werden. Eine gültige Benutzer- / Passwortkombination ist dafür erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu über die E-Mail-Adresse new-issues-bonds@clearstream.com.
    Die Anbindung per Secure Copy Protocol (SCP) wird ab 31. Oktober 2019 nicht mehr unterstützt.
  • Über „Connect: Direct “
    Kunden, die direkt mit dem Mainframe der Deutschen Börse verbunden sind, können Datensätze über die Funktion „Connect: Direct “ bereitstellen.

Kunden, die momentan die ARP-Datei per E-Mail an CBF liefern, werden aufgefordert bis spätestens zum oben genannten Stichtag die Datenlieferung auf einen der beiden zuvor genannten Lieferkanäle umzustellen. CBF wird eine Zusatzgebühr erheben, falls Kunden nach dem Stichtag die Daten noch weiterhin per E-Mail liefern.

Wichtiger Hinweis

Ab dem 1. September 2019 sind Emittenten und Bevollmächtigte für die Bereitstellung der entsprechenden Rückzahlungsinformationen eigenverantwortlich. Das bedeutet, entweder steht der Rückzahlungsbetrag bereits bei der Emission fest, die Tilgungen wurden bereits veröffentlicht und werden entsprechend prozessiert (für alle Emissionen seit Dezember 2014) oder das emissionsbegleitende Institut sendet spätestens zwei Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstag (bis 15:00 Uhr MEZ), wie oben beschrieben, einen Auftrag mit den erforderlichen Informationen über die ARP-Anwendung.

Die eingelieferten Rückzahlungsinformationen werden automatisiert validiert und gegebenenfalls ein Fehlerprotokoll an den Einreicher gesendet.

Weitere Informationen

Bei Fragen stehen Ihnen Primary Market Services Germany – New Issues Bonds und Ihre bekannten Ansprechpartner zur Verfügung.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.