Italien: Erinnerung: Jährliche Erneuerung der Sitzbescheinigung

23.02.2018

Zur Erwirkung einer Quellensteuervorabbefreiung auf Dividenden aus italienischen Aktien, die zwischen dem 1. April 2018 und dem 31. März 2019 ausgeschüttet werden, müssen Kunden von Clearstream Bankingsicherstellen, dass die verlängerten Sitzbescheinigungen für Endbegünstigte bis spätestens

15. März 2018

bei uns eingehen.

Die von uns gegenwärtig geführten Sitzbescheinigungen für nicht ansässige Endbegünstigte, die zum Erhalt von Steuerbefreiungen auf für italienische Aktien gezahlte Dividenden berechtigt sind, verlieren ab dem 31. März 2018 ihre Gültigkeit.

Ermäßigte Steuersätze sind für Endbegünstigte, die die folgenden Kriterien erfüllen, möglich:

1,20 %:

Gemäß dem Rundschreiben 32/E 2011 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der endgültige Empfänger der Dividenden hat seinen ständigen Sitz in einem Land, das der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, und ist in diesem Land körperschaftssteuerpflichtig; und
  • Die Einrichtung des Endbegünstigten und der Dividendenausschüttung ist nicht Teil eines „Mechanismus zur Steuervermeidung“.

11 %:

Wenn der Empfänger der Dividende ...

  • als eine juristische Person in Form eines Pensionsfonds eingerichtet ist und
  • seinen steuerlichen Sitz in einem Mitgliedsland der EU oder in einem Land des EWR hat und wenn dieses Land in der von italienischen Steuerbehörden herausgegebenen „weißen Liste“ enthalten ist.

Abkommenssteuersatz:

Wenn der endgültige Empfänger der Dividende die Voraussetzungen eines ermäßigten Quellensteuersatzes entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem Land seines Sitzes und Italien erfüllt.

Gültigkeitskriterien für die Sitzbescheinigung

Eine durch die örtliche Steuerbehörde des Endbegünstigten ausgestellte Sitzbescheinigung wird akzeptiert, wenn der vollständige Name, die Adresse und Steuernummer (sofern verfügbar) des Endbegünstigten bestätigt wird und dass der Endbegünstigte ...

  • im Land seiner Ansässigkeit der direkten Besteuerung unterliegt,
  • gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen seinem Sitzland und Italien als ansässig gilt, und
  • (zum Erhalt des ermäßigten Steuersatzes von 1,20 %) in seinem Sitzland körperschaftssteuerpflichtig ist, oder
  • (zum Erhalt des ermäßigten Steuersatzes von 11 %) als Pensionsfonds eingerichtet ist.

N.B.: Die Angaben sind zwingend erforderlich.

Die Sitzbescheinigung muss durch die entsprechende Steuerbehörde vor Ort des Endbegünstigten am oder nach dem 1. Januar 2018 unterzeichnet und gestempelt werden und spätestens am 15. März 2018 bei Clearstream Banking eingehen.

Einreichen der Dokumente

Kunden sollten beachten, dass ein Original jeder Sitzbescheinigung mit einem Begleitschreiben einzureichen ist. Dieses muss zwingend die Kontonummer des Kunden sowie die Steueridentifikationsnummer (TIN) jedes Endbegünstigten enthalten. Die TIN muss der TIN, die in der vom entsprechenden Endbegünstigten zur Verfügung gestellten One-Time Master Instruction (OTMI) angegeben ist, entsprechen.

Die Sitzbescheinigung (mitsamt Begleitschreiben) ist an die folgende Adresse zu senden:

Clearstream Operations Prague s.r.o.
Attn: PTR – Tax Services
Futurama Business Park Gebäude B
Sokolovska 662/136b
CZ-18600 Prag 8
Tschechische Republik

Wichtige Erinnerung

Es gilt der Höchstsatz von 26 %, wenn für ein beliebiges Dividendenzahlungsdatum die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nicht bis zur vorgeschriebenen Frist vorliegen:

  • Die neue One-Time Master Instruction (OTMI), korrekt ausgefüllt und unterschrieben sowie
  • Eine erneuerte jährliche Sitzbescheinigung, und, falls zutreffend,
  • Die Per-Payment-Liste der Endbegünstigten für italienische Aktien (über die Clearstream Banking Upload BO List-Funktion).

Weitere Informationen

Die Sitzbescheinigung und die OTMI stehen auf unserer Website unter Tax Forms to use – Italy zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk bzw, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking AG Kunden, die Creation-Konten nutzen)mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.