Belgien: Ausländische Unternehmen, die eine „qualifizierte“ Beteiligung halten – neue Zulassungskriterien offiziell veröffentlicht

22.08.2016

Ergänzend zu unserem Taxflash T16026 vom 15. Juli 2016 wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung der Zulassungskriterien, um von einem ermäßigten Quellensteuersatz von 1,6995 % zu profitieren, gemäß Artikel 269/1 des belgischen Einkommenssteuergesetzes im belgischen Amtsblatt veröffentlicht.

Das neue Gesetz gilt ab dem  

11. August 2016

Auswirkungen auf Kunden

Der geänderte Artikel 269/1 des belgischen Einkommenssteuergesetzes besagt, dass belgische Unternehmen nicht berechtigt sind, einen ermäßigten Steuersatz in Anspruch zu nehmen. Um von einem ermäßigten Steuersatz von 1,6995 % zu profitieren, müssen sowohl das ausländische Unternehmen, das die Dividende erhält, als auch der Emittent unter die Körperschaftssteuer fallen und alle neuen Zulassungskriterien gemäß Taxflash T16026 erfüllen.

Endbegünstigte, die einen ermäßigten Steuersatz von 1,6995 % erwirken wollen, müssen die neue Selbsterklärung verwenden, die auf unserer Seite Tax Forms to use – Belgium erhältlich ist und die letzten Änderungen widerspiegelt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking1 Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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