Weitere Erweiterungen der Transaction Management-Regeln
Mit Wirkung zum
1. Dezember 2018
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass OneClearstream weiterhin die Regeln der Issuer-CSDs für jeden T2S-Markt einhalten wird, die sich an den T2S-Standards orientieren und ihre aktuelle Verarbeitung von Market Claims und Reverse Market Claims sowie ihre Verarbeitung von Transformationen anpassen wird.
Instruktionen für Kompensationen der T2S-Wertpapiere (Market Claim und Reverse Market Claim)
Für interne und grenzüberschreitende Transaktionen in T2S-Wertpapieren wird je nach Marktpraxis die Instruktion der Kompensation generiert:
- am Tagesende des Stichtages unabhängig vom Status der Zahlung der zugehörigen Kapitalmaßnahme (alle T2S-Märkte außer Österreich und Deutschland) oder
- wenn die Kapitalmaßnahme gezahlt wurde, wenn die zugrundeliegende Instruktion zumindest gematcht ist, oder im Falle eines Reverse Market Claims (Nicht-T2S-Märkte, Österreich und Deutschland).
In beiden Fällen ist der vorgesehene Abwicklungstag der Kompensation der Zahlbarkeitstag der Kapitalmaßnahme.
Instruktionen für Kompensationen von nicht in T2S zulässigen Erträgen
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen auf allen T2S-Märkten, auf denen der Geld- oder Wertpapierertrag der Kapitalmaßnahme nicht T2S-fähig ist, führt Clearstream Banking nur die Erkennung durch.
Hinweis: Für interne Transaktionen übernimmt Clearstream Banking weiterhin die Erkennung und Kompensation.
Transformationen für nicht in T2S zulässige Erträge
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen auf allen T2S-Märkten, bei denen der Geld- oder Wertpapierertrag der Kapitalmaßnahme nicht T2S-fähig ist, führt Clearstream Banking nur die Stornierung durch.
Hinweis: Für interne Transaktionen übernimmt Clearstream Banking weiterhin die Stornierung und erneute Instruktion.
Mehrfache Erträge aus einer Kapitalmaßnahme (Geld und Wertpapiere)
Die Erkennung wird immer durchgeführt und die Instruktion für die Kompensation für mehrfache Erträge (Geld und Wertpapiere) werden immer generiert, außer für die Märkte, wo sie nicht anwendbar sind, wie in den Market Link Guides angegeben.
Die Erkennung und Löschung von Transformationen wird immer generiert. Die erneute Instruktion wird ebenfalls generiert, mit Ausnahme der Märkte, wo sie nicht anwendbar sind, wie in den Market Link Guides angegeben.
Market Claim Reportstatus
Der Market Claims-Zyklus wird so modifiziert, dass die Überwachung der Kompensationen erleichtert wird:
- Pending
- Awaiting local market feedback
- To be compensated
- Compensation created (New)
- Reversal created (New)
- Repayment created (New)
- Cancellation created (New)
- Expired
- Cancelled
- No compensation by Clearstream
- Compensated
- Partially paid
- To be reversed
- Reversed
- To be repaid
- Repaid
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.