Harmonisierung interner Market Claims Regeln für 15 Märkte
Clearstream Banking1 möchte die Kunden informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
die aktuellen Regeln für Market Claims von internen, Bridge und inländischen Transaktionen für Märkte, die keine Market Claims anwenden, harmonisiert werden.
Die automatische Kompensation für interne Geschäfte ist nicht mehr für die folgenden Märkte verfügbar:
Argentinien | Georgien | Polen |
Armenien | Island | Taiwan |
Bulgarien | Japan | Tschechische Republik |
China | Kroatien | Uruguay |
Dubai | Mexiko | Zypern |
Für Kunden, die den Custody Market Claim Report abonniert haben, werden Market Claims und Reverse Market Claims für interne und Bridge-Transaktionen für die oben genannten Märkte weiterhin der Erfassung nach CASG-Standards unterliegen und daher mit dem Status "No compensation by Clearstream" gemeldet.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.