Prozessänderungen aufgrund der OneClearstream-Migration in 2018 - Aktualisierung

05.02.2018

Hinweis: Diese ursprünglich am 28. September 2017 veröffentlichte Kundenmitteilung wurde in Folge des geänderten Migrationsdatums für die ESES-Märkte aktualisiert. Änderungen wurden markiert.

Bezugnehmend auf den Internetartikel von Clearstream Banking1 vom 15. Juni 2017 möchte Clearstream Banking ihre Kunden über die Auswirkung der Einführung ihres OneClearstream-Services für bestehende Prozesse und Schnittstellen informieren.

Im Zuge ihrer Bemühungen, Abwicklung in der T2S-Umgebung mit dem besten Asset Serving anzubieten, stellt Clearstream Banking das OneClearstream-Konzept vor, bei dem die Verfahren für Abwicklung und Asset Servicing zwischen Clearstream Banking AG (CBF), LuxCSD SA und Clearstream Banking S.A. (CBL) harmonisiert werden.

Um unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern, wird CBL die Settlementaktivitäten auf der Abwicklungsplatform TARGET2-Securities (T2S)2 zentral in CBF bündeln. Dies führt zur Migration von T2S-zugelassenen3 Wertpapieren zu CBF auf Marktbasis gemäß dem folgenden Migrationsplan:

MarktMigrationstag
Italien (Monte Titoli)26. März 2018
Frankreich Belgien, Niederlande (ESES)9. April 2018

Weitere Märkte werden wir zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Die Zentralisierung von T2S-zugelassenen Wertpapieren bei CBF ändert die Instruktionsabwicklung zwischen Kontrahenten bei zwei verschiedenen Zentralverwahrern (grenzüberschreitende Abwicklungsinstruktionen).

Der Vorteil dieser Methode ist vor allem die Harmonisierung der Formatierung von Kontrahenteninstruktionen für alle T2S-Märkte, wie im folgenden Diagramm dargestellt. Jeder migrierte Markt wird zu dieser Harmonisierung beitragen.

Darüber hinaus wird Clearstream Banking ihr Asset Servicing weiter verbessern, indem der Lebenszyklus von Market Claims und Transformationen weiter automatisiert wird. Weitere Informationen für das bevorstehende November 2017 Release entnehmen Sie bitte den Release Notes. Clearstream Banking wird zu späteren Releases weitere Informationen bereitstellen.

In dieser Kundenmitteilung informieren wir Sie über die generellen Prinzipien für alle Migrationen sowie vorbereitende Maßnahmen. Weitere Einzelheiten zur Umstellung, wie der Zeitplan und die zu migrierenden Wertpapiere, werden in weiteren Kundenmitteilungen etwa drei Monate vor der Marktmigration veröffentlicht. Im Zuge dessen werden auch die Bestimmungen erklärt, um die zu migrierenden Wertpapiere von denen unterscheiden zu können, die beim derzeitigen Agenten bzw. der Verwahrstelle verbleiben.

Auswirkungen der Migration auf Kunden

Die Zentralisierung von T2S-zugelassenen Wertpapieren bei CBF wird an vorgesehenen Migrationswochenenden auf Marktbasis durchgeführt. Da der Übertrag der Wertpapierpositionen während der regulären T2S-Geschäftsstunden stattfinden muss, werden die Migrationsmaßnahmen am Freitagnachmittag beginnen.

Vorbereitung der Kunden auf das Migrationswochenende:

  • Um eine reibungslose Migration zu garantieren, werden Kunden gebeten, alle gematchten, noch offenen Domestic Abwicklungsinstruktionen unter Zusammenarbeit mit ihren Kontrahenten vor dem Migrationswochenende zu stornieren (die für jeden Markt geltenden Fristen werden mit der detaillierten Kundenmitteilung zur Umstellung veröffentlicht). Dies betrifft Instruktionen mit einem gewünschten Abwicklungsdatum (Requested Settlement Date; RSD), die in der Vergangenheit instruiert wurden, sowie Instruktionen mit einem RSD, das nach dem Gültigkeitsdatum der Migration liegt. Da das Matching in T2S bindend ist, kann Clearstream Banking gematchte Instruktionen nicht einseitig stornieren und diese Instruktionen daher nicht bearbeiten. Clearstream wird Realignments bei CBF für alle Positionen veranlassen, die von einer Stornierung von Auslieferungsinstruktionen oder der Abwicklung von Einlieferungsinstruktionen herrühren.  Diese Realignments werden auf „Best-Efforts“-Basis durchgeführt, weshalb eine verzögerte Abwicklung von Folgeinstruktionen bei CBF nicht gänzlich vermieden werden kann. Clearstream empfiehlt ihren Kunden, vor der Migration möglichst viele gematchte Instruktionen zu stornieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
  • Für die betroffenen Märkte gibt es einen Pre-Matching-Instruktionsdienst, bei dem Clearstream Banking inländische Abwicklungsinstruktionen freigibt, unabhängig vom formalen Bereitstellungszeitraum und ohne die für das Pre-Matching notwendige Überprüfung der Deckung. Um die Anzahl der gematchten Instruktionen zum Zeitpunkt der Migration am inländischen Markt zu minimieren, wird Clearstream Banking diesen Pre-Matching-Dienst eine Woche vor dem Migrationswochenende aussetzen. Die Reaktivierung des Pre-Matching-Instruktionsdienstes ist für Freitagabend nach dem Migrationswochenende geplant. Kunden sollten beachten, dass inländische Abwicklungsinstruktionen, die nur zum Pre-Matching versandt werden (in Feld :23G: mit Wert PREA gekennzeichnet), nicht an den derzeitigen Agenten/die Verwahrstelle weitergeleitet werden, wenn der Pre-Matching-Instruktionsdienst ausgesetzt wird. Die Immediate Release Flag​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​4, die eine sofortige Bereitstellung und Einreichung der Instruktion an den inländischen Markt auslöst, steht während der Deaktivierung des Pre-Matching Instruktionsdienstes ausnahmsweise zur Verfügung.
  • Kunden werden gebeten, ihre Kontrahenten über die geänderten Abwicklungsinstruktionsformate, die ab dem Migrationsdatum gelten, zu informieren. Das Instruktionsformat für Abwicklungsinstruktionen ändert sich nicht für CBL-Kunden5, jedoch für ihre Kontrahenten: Der PSET ändert sich auf DAKVDEFFXXX, während DEAG/REAG weiterhin bei CEDELULLXXX bleibt.
  • Für Wertpapiere mit einer laufenden Kapitalmaßnahme (dies beinhalted Kaptialmaßnahmen und Erträgnisse) gilt der ursprüngliche Übertragtermin nicht, wenn der Record Tag (d. h. Record Tag und/oder Rückmeldefrist) um den Migrationstag liegt. Diese Wertpapiere bleiben solange bei der derzeitigen CBL-Verwahrstelle/beim Agenten, bis sie mit einer konsolidierten zweiten Migration migriert werden, spätestens jedoch nach mehr als 20 T2S-Geschäftstagen.  Kunden werden zwei Wochen vor dem ersten Migrationswochenende über die betroffenen Wertpapiere informiert. Die endgültige Liste wird am Donnerstag vor dem Migrationswochenende veröffentlicht.
  • Die Verwahrstelle, die den übertragenen Beständen zugeordnet wird, bleibt unverändert im MT535-Reporting.
  • Neben der Marktmigration plant CBF den Umfang der für die Girosammelverwahrung (GS) bestimmten Wertpapiere zu erweitern. Die Zulassung zur GS wird sich auf die Verarbeitung der Transaktionen bei der Deutschen Börse für 6er-Konten (CBFi) auswirken.  Weitere Einzelheiten bezüglich des zeitlichen Ablaufs und der betroffenen Wertpapiere werden von Clearstream zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Handhabung von inländischen Abwicklungsinstruktion während des Migrationswochenendes:

  • Die Weiterleitung von inländischen Abwicklungstransaktionen an den derzeitigen Agenten/die Verwahrstelle wird am Freitagnachmittag früher als gewöhnlich, zu einer für jeden Markt definierten Uhrzeit, beendet. Den exakten Zeitpunkt werden wir unseren Kunden in den marktspezifischen Mitteilungen zur Umstellung bekanntgeben. Während CBL ihre Umstellungsmaßnahmen durchführt, werden gematchte offene Instruktionen weiterhin am inländischen Markt abgewickelt.
  • Offene, nicht gematchte Domestic Abwicklungsinstruktionen, die bereits an den Markt gesandt wurden, werden von Clearstream Banking storniert. Diese Stornierungen können Kunden im Xact Web Portal, auf CreationOnline und im MT548- / MT537-Reporting (falls abonniert) einsehen.
  • Neue inländische Abwicklungsinstruktionen, die eingehen, während keine Instrukionen an die Verwahrstelle/den Agenten weitergeleitet werden, werden erst nach Beendigung der Migration verarbeitet. Offene, nicht gematchte Instruktionen, die durch Clearstream Banking storniert wurden, können deshalb vom Kunden unmittelbar nach Eingang der Stornierung neu eingereicht werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Der Prozessablauf für Asset Servicing ist von dieser Änderung nicht betroffen.
3. Es ist nicht immer möglich, alle T2S-zulässigen Wertpapiere in einem bestimmten Markt aufgrund betrieblicher oder rechtlicher Einschränkungen zu migrieren.
4. Verwendung der Immediate Release Flag:

  • SWIFT: In Feld :22F: wird der Wert CEDE/IREL eingetragen, im Pflichtfeld E das Kennzeichen STCO
  • CreationOnline: Die Sofortfreigabe-Funktion ist markiert
  • Xact Web Portal: Der Abwicklungs-Transaktionsstatus wird auf IREL  – Immediate Release gesetzt.

5. Clearstream wird Kunden über jegliche Ausnahmen in der entsprechenden marktspezifischen Cutover-Kundenmitteilung informieren.