ESES-Märkte: Übertragung der ausländischen, für T2S zugelassenen Wertpapiere von Euroclear Nederland und Euroclear Belgium an Euroclear France – Aktualisierung II

23.02.2016

Ergänzend zu unseren Kundenmitteilungen A15185 vom 2. Oktober 2015 und A15193 vom 7. Oktober 2015 möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden über das neue Wirksamkeitsdatum zum

Freitag, 18. März 2016

informieren, an dem die Zentralverwahrer Euroclear Belgium und Euroclear Nederland nachstehende ausländische Wertpapiere an Euroclear France übertragen.

Diese Übertragung ist das Ergebnis der TARGET2-Securities-(T2S)-Strategie von Euroclear, wobei Euroclear France innerhalb der Euroclear Settlement of Euronext-zone Securities(ESES)-CSD-Organisation zum Investor CSD ernannt wurde. Somit werden alle zugelassenen ausländischen Wertpapiere von Euroclear Nederland und Euroclear Belgium an Euroclear France als „CSD of reference“ übertragen.

Die Übertragung der Wertpapiere ist für Freitag, 18. März 2016 vorgesehen, die Änderung des „CSD of reference“ tritt am Montag, 21. März 2016 beruhend auf den Tagesendbeständen von Freitag, 18. März 2016 in Kraft.

Betroffen sind die folgenden ausländischen Wertpapiere (im Anhang befindet sich eine Auflistung):

  • Wertpapiere, die primär über einen T2S-Zentralverwahrer mit Ausnahme der ESES-Zentralverwahrer begeben wurden
  • Wertpapiere, die über einen T2S-Zentralverwahrer ausgegeben wurden und mit dem die ESES-Zentralverwahrer derzeit einen direkten Link haben oder einen solchen entwickeln werden und
  • Wertpapiere, deren Abwicklungswährung EUR ist

Alle sonstigen Wertpapiere (einschließlich Eurobonds) verbleiben bei ihren derzeitigen „CSD of reference“.

Auswirkungen auf Kunden

Abwicklung

Es sind von Clearstream Banking Kunden keine Maßnahmen erforderlich, da Clearstream Banking die Übertragung in ihrem Namen durchführen wird.

Aufgrund der Migration geht Euroclear davon aus, dass sich die Ergebnisse der ESES-Übernachtabwicklung für den Buchungstag Freitag, 18. März 2016, verschieben können.

Jedoch sollten Kunden beachten, dass am Freitag, 18. März 2016 ab 18:00 Uhr MEZ offene Instruktionen mit einem angestrebten Abwicklungsdatum vor dem 21. März 2016 automatisch auf den neuen Abwicklungsort (Place of Settlement, PSET), Euroclear France abgeändert werden.

Der neue PSET für Abwicklungsinstruktionen mit Abwicklungsdatum (Settlement Date, SD) ab einschließlich 21. März 2016 für solche Wertpapiere muss folgendermaßen lauten:

:95P::PSET//SICVFRPPXXX.

Instruktionen mit fehlerhaftem PSET werden abgelehnt.

Hinweis: Instruktionen mit dem neuen PSET, die bis einschließlich 18. März 2016 mit dem gewünschten Abwicklungsdatum (Requested Settlement Date, RSD) 21. März 2016 oder später eingereicht wurden, werden angenommen, jedoch erst am Morgen des 21. März 2016 an ESES freigegeben.

Steuer

Es sind von den Kunden keine Maßnahmen erforderlich, da sich die Verfahren für die Steuerrückerstattungen für diese Wertpapiere nicht ändern.

Betroffene Wertpapiere

Die neuste Liste der betroffenen Wertpapiere finden Sie im Anhang.

Die Liste kann sich bis zum Geschäftsschluss am Freitag, 11. März 2016 ändern, wenn die endgültige Liste der ISINs gesperrt wird. Wertpapiere, die am 18. März 2016 nicht migriert wurden, werden nach der Hauptsaison der Kapitalmaßnahmen übertragen.

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