Deutsche Steuerreform: Erweiterte Steuerfunktionalität in ClearstreamXact – Aktualisierung
Hinweis: Diese ursprünglich am 12. Juli 2024 veröffentlichte und am 9. September 2024 aktualisierte Kundenmitteilung wurde aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024, das am 22. November 2024 den Bundesrat (2. Kammer) passiert hat, erneut aktualisiert. Das neu eingeführte Gesetz hat zur Folge, dass die Umsetzung der Reform der deutschen Abzugsteuerentlastung auf das folgende Datum verschoben wird:
1. Januar 2027
Hintergrund
Um den Anforderungen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) gerecht zu werden, wird Clearstream Banking1 ihre Systeme so anpassen, dass ihre Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen übermitteln können. Um dies zu erleichtern, werden erweiterte Steuerfunktionalitäten in Xact Web Portal und für Xact File Transfer eingeführt.
Neue Webseite und E-Mail-Adresse
In der neuen Rubrik „German tax reform“ unter „Tax and certification“ werden alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Reform veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Kunden mit spezifischen Fragen zur deutschen Steuerreform können Anfragen per E-Mail an die folgende Adresse senden: GermanTaxReform@clearstream.com.
Übersicht der neuen Funktionen
A. Neu eingeführte, verpflichtend zu erbringende Informationen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen:
- Empfängerdaten: Offenlegung des Gläubigers und des Endbegünstigten der Einkünfte sowie, falls vorhanden, der Kontovertreter;
- Kontodaten: Offenlegung der gesamten Verwahrkette zwischen der deutschen Zahlstelle und dem Gläubiger;
- Daten zu den Einkünften: Brutto-Ertrag, angewendeter Steuersatz und der zugrundeliegende Bestand am Stichtag;
- Geschäftsdaten: Käufe und Verkäufe in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor dem Stichtag und 45 Tagen nach dem Zahltag.
B. Wie können Kunden diese Daten erfassen?
Clearstream Banking wird folgende Verbesserungen einführen:
- Neue Eingabeformate über neuen XML-Standard aus dem Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) in Xact Web Portal und Xact File Transfer;
- Zusätzliche Felder in Xact Web Portal zur Unterstützung der neuen Funktionalität, einschließlich Import- und Validierungsfunktionen für offline vorbereitete Dokumente;
- Neben dem Einreichen und Stornieren von Anforderungen für die Erstellung von Steuerbelegen wird die Möglichkeit eingeführt, bereits bestehende Anforderungen zu korrigieren.
C. Steuerbescheinigungen oder Datenübermittlungsbescheinigungen
Deutsche Steuerinländer werden weiterhin Steuerbescheinigungen erhalten. Steuerausländern hingegen werden Datenübermittlungsbescheinigungen ausgestellt.
D. Konten mit ermäßigtem Kapitalertragsteuersatz gemäß § 7 Abs. 1 InvStG
Ein Zwei-Stufen-Prozess wird eingeführt: Die Offenlegung des über die Ordnungsnummer bestimmten Fonds, wie sie bereits jetzt erfolgt, bleibt als erster Schritt erhalten. In einem zweiten Schritt wird die Erfassung von Empfänger- und Geschäftsdaten innerhalb von sechs Monaten nach Zahltag angefordert.
Weitere Informationen
Genauere Angaben werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Weitere Informationen zu ClearstreamXact finden Sie auf der Clearstream-Webseite.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Clearstream Connectivity Helpdesk oder Ihren Relationship Manager.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.