Deutsche Steuerreform: Erweiterte Steuerfunktionalität in ClearstreamXact

25.07.2024

Clearstream Banking1 führt zur Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) erweiterte Funktionen in Xact Web Portal und  Xact File Transfer Tax-Service ein, die den Kunden ab dem

1. April 2025

zur Verfügung stehen werden.

Hintergrund

Um den Anforderungen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes gerecht zu werden, wird Clearstream Banking die Funktionalität ihrer Systeme verbessern und es den Kunden damit ermöglichen, alle vom Gesetz geforderten Informationen zu erfassen.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Allerdings hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angekündigt, dass es neue Anträge erst ab dem 1. April 2025 annehmen wird. Clearstream Banking wird ebenso verfahren.

Übersicht der neuen Funktionen

A. Neu eingeführte, verpflichtend zu erbringende Informationen für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen:

  • Empfängerdaten: Offenlegung des Gläubigers und des Endbegünstigten der Einkünfte sowie, falls vorhanden, der Kontovertreter;
  • Kontodaten: Offenlegung der gesamten Verwahrkette zwischen der deutschen Zahlstelle und dem Gläubiger;
  • Daten zu den Einkünften: Brutto-Ertrag, angewendeter Steuersatz und der zugrundeliegende Bestand am Stichtag;
  • Geschäftsdaten: Käufe und Verkäufe in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor dem Stichtag und 45 Tagen nach dem Zahltag.

B. Wie können Kunden diese Daten erfassen?

Clearstream Banking wird folgende Verbesserungen einführen:

  • Neue Eingabeformate über neuen XML-Standard aus dem Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) in Xact Web Portal und Xact File Transfer;
  • Zusätzliche Felder in Xact Web Portal zur Unterstützung der neuen Funktionalität, einschließlich Import- und Validierungsfunktionen für offline vorbereitete Dokumente;

  • Neben dem Einreichen und Stornieren von Anforderungen für die Erstellung von Steuerbelegen wird die Möglichkeit eingeführt, bereits bestehende Anforderungen zu korrigieren.

C. Steuerbescheinigungen oder Datenübermittlungsbescheinigungen

Deutsche Steuerinländer werden weiterhin Steuerbescheinigungen erhalten. Steuerausländern hingegen werden Datenübermittlungsbescheinigungen ausgestellt.

D. Konten mit ermäßigtem Kapitalertragsteuersatz gemäß § 7 Abs. 1 InvStG

Ein Zwei-Stufen-Prozess wird eingeführt: Die Offenlegung des über die Ordnungsnummer bestimmten Fonds, wie sie bereits jetzt erfolgt, bleibt als erster Schritt erhalten. In einem zweiten Schritt wird die Erfassung von Empfänger- und Geschäftsdaten innerhalb von sechs Monaten nach Zahltag angefordert.

Kundensimulation

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird Anträge erst ab dem 1. April 2025 entgegennehmen. Daher wird Clearstream Banking den Kunden die Möglichkeit geben, die neuen Regelungen zu den Steuerbelegen im 1. Quartal 2025 zu testen.

Die Simulation wird den Kunden die Möglichkeit geben, die neu angeforderten Daten entweder über XML oder über Xact Web Portal zu übermitteln.

Weitere Informationen

Genauere Angaben werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Weitere Informationen zu ClearstreamXact finden Sie auf der Clearstream-Webseite.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Clearstream Connectivity Helpdesk oder Ihren Relationshipmanager.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von der Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.