Frankreich: Neue Adressen für die Anforderung von Bescheinigungen bezüglich der Steuer auf Ausschüttungen französischer Emittenten

02.02.2015

Mit

sofortiger Wirkung

werden die Standardbescheinigung „Attestation de Paiement“ und die vereinfachte Bescheinigung „Attestation de Paiement“ nicht länger ausgestellt. Jede Zahlungsbestätigung auf Ebene des Endbegünstigten erfolgt durch die Standard- bzw. vereinfachte Bescheinigung Nr. 2777.

Infolgedessen ist das in der Kundenmitteilung A12075 vom 5. April 2012 beschriebene Verfahren nicht mehr gültig. Bitte richten Sie sich nach dem nachfolgenden aktualisierten Verfahren.

N.B.: Die Zustellung einer Bescheinigung kann über 25 Kalendertage dauern, und zwar ab dem Datum, an dem der gültige Antrag bei Clearstream Banking eingeht.

Clearstream Banking1 wird die Kundenanträge bearbeiten und die Bescheinigungen so schnell wie möglich ausstellen.

Es obliegt dem Kunden, einen gültigen und vollständigen Antrag einzureichen, sodass Clearstream Banking diesen Antrag bearbeiten und die Bescheinigung senden kann.

Wir können nicht garantieren, dass die zuständigen Behörden einem Kunden Anspruch auf eine Steuererstattung gewähren.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Clearstream über die Wichtigkeit dieser aktuellen Angelegenheit bewusst ist und dass wir unser Bestmögliches tun, um Kundenanfragen so schnell wie möglich zu beantworten.

Hintergrund

Die Bescheinigung wird von unserem französischen Steuerbeauftragten, BNP Paribas Securities Services (BPSS), ausgestellt und gilt als Gutschriftsanzeige der Zahlung von BPSS an Clearstream als Nachweis, dass die Quellensteuer für eine bereits erfolgte zu versteuernde Dividendenausschüttung einbehalten wurde.

Bescheinigungsarten

Wenn ein Steuernachweis von einer bereits erfolgten Zahlung angefordert wird, wird die Bescheinigung von BPSS (als Steuerbeauftragten) auf Kundenanfrage hin ausgestellt. Abhängig davon, ob die Quellensteuer direkt einbehalten wurde oder ob die Rückerstattung bereits durch einen Endbegünstigten angefordert wurde, wird eine der folgenden Arten von Bescheinigungen ausgestellt:

Bescheinigungen von mehreren Zahlungen, die in einer Bescheinigung 2777 aufgelistet sind:

  • Globale Standardbescheinigung 2777, herausgegeben pro Dividendenjahr und pro Clearstream Wertpapierkonto;
    Diese Bescheinigung wird von BPSS für Clearstream ausgestellt und gibt den globalen Bestand von Clearstream wieder, der am Zahlungstermin mit dem maximalen Steuersatz (25 % /30 %) besteuert wurde.
  • Globale vereinfachte Bescheinigung 2777, herausgegeben pro Dividendenjahr und Clearstream Wertpapierkonto;
    Diese Bescheinigung gibt den globalen Bestand von Clearstream wieder, der am Zahlungstermin mit einem ermäßigten Satz (15 % / anderen Satz gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)) aufgrund des Verfahrens zur Quellensteuervorabbefreiung besteuert wurde, wie im Market Taxation Guide (Frankreich) beschrieben.
  • Standardbescheinigung 2777, herausgegeben pro Clearstream Wertpapierkonto, pro Dividendenjahr und pro Begünstigten;
    Diese Bescheinigung nennt den Endbegünstigten und spiegelt den jeweiligen Bestand des entsprechenden Endbegünstigten wider, der zum maximalen Steuersatz (25 %/30 %) am bestimmten Zahlungstermin besteuert wurde. Diese Bescheinigung ist nur erhältlich, wenn die Standard-Rückerstattung für den entsprechenden Endbegünstigten über Clearstream und BPSS bearbeitet und ausbezahlt wurde wie im Market Taxation Guide (Frankreich) beschrieben.
  • Vereinfachte Bescheinigung 2777, herausgegeben pro Clearstream Wertpapierkonto, pro Dividendenjahr und pro Endbegünstigten;
    Diese Bescheinigung nennt den Endbegünstigten und spiegelt den jeweiligen Bestand dieses Endbegünstigten wider, der zum ermäßigten Steuersatz (15 % oder einem anderen DBA-Satz) für den bestimmten Zahlungstermin über das Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung besteuert wurde, wie im Market Taxation Guide (Frankreich) beschrieben.

Bescheinigungen mit einer Einmalzahlung, wie in der Gutschriftsanzeige von BPSS „Attestation de Paiement“ aufgeführt:

  • Globale Standardbescheinigung „Attestation de Paiement“, pro Clearstream Wertpapierkonto;
    Die „Attestation de Paiement“ spiegelt die globalen Bestände von Clearstream für eine bestimmte Zahlung wider, die zum maximalen Steuersatz (25 %/30 %) für den entsprechenden Zahlungstermin besteuert wurde.
  • Globale vereinfachte Bescheinigung „Attestation de Paiement“, pro Clearstream Wertpapierkonto;
    Die „Attestation de Paiement“ spiegelt die globalen Bestände von Clearstream für eine bestimmte Zahlung wider, die zum ermäßigten Steuersatz über das Verfahren der Quellensteuervorabbefreiung (15 % oder anderen DBA-Satz) für den entsprechenden Zahlungstermin besteuert wurde.

Wichtiger Hinweis: BPSS kann im Namen des Endbegünstigten eine Bescheinigung ausstellen, wenn ein Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung oder eine Standardrückerstattung über Clearstream/BPSS für den jeweiligen Endbegünstigten angefordert und bearbeitet wurde. In diesen Fällen besitzen Clearstream und BPSS ausreichende Unterlagen, um die Zahlungsdetails für den bestimmten Endbegünstigten zu verifizieren. In allen anderen Fällen kann BPSS nur Globale Bescheinigungen ausstellen.

Bescheinigungsantrag über Clearstream

Die entsprechende Bescheinigung kann wie folgt beantragt werden:

  1. Der Kunde wählt und füllt den entsprechenden Bescheinigungsantrag aus (dieser Kundenmitteilung beigefügt) und reicht diese bei Clearstream unter folgender neuen, speziellen E-Mail-Adresse ein: att2777@clearstream.com
  2. Nach Erhalt und Überprüfung der eingereichten Angaben werden wir die Informationen an unsere Verwahrstelle vor Ort weiterleiten, die die relevante Bescheinigungsart ausstellt und an uns sendet.
    Ungültige Anfragen werden abgelehnt und zur Korrektur per E-Mail und MT599 an den Kunden zurückgesandt.
  3. Nach Erhalt der Bescheinigung werden wir die unterschriebene Bescheinigung im Original per Einschreiben an den Kunden senden.

Checkliste für den Kunden, bevor der Bescheinigungsantrag an Clearstream geht:

  • Aus allen Kundenanfragen muss neben den Pflichtangaben deutlich die gewünschte Bescheinigungsart hervorgehen.
  • Jede Anfrage kann sich nur auf Zahlungen eines Zahlungsjahrs beziehen.

Wichtiger Hinweis: Die Bescheinigung ersetzt nicht die gesamte Kette von Gutschriftsanzeigen und gilt nur als Nachweis der einbehaltenen Steuer beim Steuerbeauftragten. Sie gilt nicht als Gutschriftsanzeige für Zahlungen von Clearstream an den Kunden. Eine Clearstream Gutschriftsanzeige muss ggf. separat angefordert werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
---------------------------------------------
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF), als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nummer B-9248 (CBL).