Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren - Aktualisierung
Hinweis: Diese Kundeninformation, die ursprünglich am 30. Juni 2017 veröffentlicht und zuletzt am 30. November 2017 aktualisiert wurde, wurde erneut aktualisiert, um neue Fristen für ISIN US69343P1057 zu ergänzen. Änderungen wurden markiert.
Diese Kundeninformation stellt die Dividendenausschüttungen von russischen Hinterlegungszertifikaten mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren (Depositary Receipt; DR), die in 2017 stattfinden, dar und beinhaltet die Fristen für die Quellensteuervorabbefreiung für ISIN US7785291078 und die Fristen für die zügige Rückerstattung für ISINs US67011U2087, US80585Y3080, US8181461026, US0373763087, US55315J1025, US36829G1076, US69343P1057, US6074091090, US8688612048, US8688611057, US3682872078, US3133541025, US73181P1021, US69343R1014, US8766292051 und US36829G1076.
Clearstream Banking1 informiert ihre Kunden über die Möglichkeit einer Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügigen Rückerstattung für russische DRs der unten genannten ISINs in Girosammelverwahrung.
Das Föderationsgesetz Nr. 366-FZ vom 24. November 2014 „zu Änderungen im Teil II des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation und einiger anderer Föderationsgesetze der Russischen Föderation“ sowie das Föderationsgesetz Nr. 376-FZ vom 24. November 2014 „zu Änderungen des Steuergesetzes der Russischen Föderation“ führten u. a. die Abschaffung des „Strafsteuersatzes“ von 30 % für nicht offengelegte Bestände ein. Ab 1. Januar 2015 erheben Steuerbeauftragte standardmäßig hinsichtlich nicht offengelegter Wertpapiere den Standard-Steuersatz von 15 %.
Die Offenlegungspflichten, die durch die russischen Wertpapiermarktgesetze festgelegt sind, bleiben jedoch weiterhin in Kraft (da diese Anforderungen nicht abgeschafft wurden). Aus diesem Grund verlangen die Agenten von Hinterlegungszertifikaten weiterhin die zusammengefasste Offenlegung der Bestände, die mit dem gesetzlichen Steuersatz von 15 % besteuert werden.
Allgemeine Informationen bezüglich der Quellensteuer und Offenlegungsverfahren bei russischen DRs finden Sie in den Kundenmitteilungen A14027 vom 25. Februar 2014, A14124 vom 29. September 2014, A14154 vom 28. November 2014 und A15082 vom 16. April 2015.
Steuerverfahren für Quellensteuervorabbefreiung und zügige Rückerstattung
Um von der Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügigen Rückerstattung auf Erträgnisse aus russischen DRs zu profitieren zu können, müssen Kunden sicherstellen, dass die folgenden Dokumente innerhalb der Frist der ISIN, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, bei uns eingehen.
Hinweis: Kunden, die einen gesetzlichen Steuersatz von 15 % beantragen, wird empfohlen, das Land und den Status der Endbegünstigten offenzulegen. Darüber hinaus sollten Kunden, die zuvor das One-Time-Certificate für DRs mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren vorgelegt und das Kästchen 1.b. oder 2 angekreuzt und damit standardmäßig die Anwendung des Standardsteuersatzes von 15 % (ständig gültige Anweisung) beantragt haben, Clearstream Banking vor der nächsten entsprechenden Kapitalmaßnahme per SWIFT-Nachricht (bis zu den in der Steuerbenachrichtigung angegebenen Fristen) darüber informieren, falls sie den ständig gültige Anweisung stornieren und für künftige Dividendenausschüttungen nicht offengelegt werden wollen. Geht eine solche Bestätigung nicht ein, wird Clearstream Banking weiterhin den gesamten Bestand des jeweiligen Kunden auf Basis der im One-Time-Certificate angegebenen Informationen offenlegen.
One-Time-Certificate für DRs mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren
Das One-Time-Certificate (siehe unten angehängte Version) muss von allen Kunden vor dem ersten Handelstag der russischen DRs oder spätestens am letzten Tag vor der ersten davon betroffenen Erträgniszahlung eingereicht werden, unabhängig vom Wohnsitz und Status der Endbegünstigten, wobei angegeben werden muss, dass der Kunde die Wertpapiere aus folgenden Gründen hält:
Kästchen 1 – Ständig gültige Anweisung: Ausschließlich für einen einzigen Begünstigten (das kann der Kunde oder sein zugrunde liegender Kunde sein), der für ermäßigte Steuersätze berechtigt ist. Indem Sie das Kästchen 1 ankreuzen, gilt standardmäßig für alle weiteren Zinsausschüttungen ein ermäßigter Quellensteuersatz. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand an die russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Dies gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.
Oder
Kästchen 2 – Ständig gültige Anweisung: Im Namen von mehreren Begünstigten (ggf. einschließlich des Kunden), die ausschließlich entweder juristische oder natürliche Personen sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Ansässige desselben Landes, die denselben Steuersatz beantragen (Steuersatz laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. 15 % gesetzlicher Steuersatz)
- Russische Anteilsinvestmentfonds2
- Vnesheconombank (VEB)2
- Andere in Russland Ansässige
- Supranationale, von der russischen Gesetzgebung anerkannte Organisationen2
Durch Ankreuzen von Kästchen 2 gilt für alle weiteren Erträgniszahlungen standardmäßig der angeforderte ermäßigte Quellensteuersatz. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand an die russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Dies gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.
Kästchen 3 - Auftrag pro Zahlung: Im Namen von mehreren Begünstigten, die Ansässige verschiedener Länder sind und für einen der oben erwähnten ermäßigten Steuersätze berechtigt sind, wie auch im Namen von Begünstigten, die nicht bereit sind, ihre Bestände und ihren Wohnsitz offenzulegen. Zusätzlich zum One-Time-Certificate muss der Kunde vor jeder Erträgniszahlung eine Aufstellung der Bestände, wie weiter unten beschrieben, einreichen.
One-Time-Certificates, bei denen mehr als ein Kästchen angekreuzt ist, sind ungültig und werden abgelehnt.
Aufstellung der Bestände
Wenn im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt wurde, muss vor jedem betroffenen Erträgnisereignis eine Aufstellung der Bestände über eine SWIFT MT599 oder eine CreationOnline Free-Format-Message mit folgenden Angaben vorgelegt werden:
- ISIN
- Zahltag
- Kontonummer des Clearstream Banking-Kunden
- Gesamtbestand des Kunden
- Nach Wohnsitz und rechtlichem Status des Endbegünstigten:
- Wohnsitz
- Angaben zum DBA bzw. russischen Gesetz (Artikel, Absatz, Unterabsatz.)
- Rechtlicher Status (natürliche/juristische Person)
- Gesamtbestand
- Anzuwendender Steuersatz
- Gesamtbestand, der nicht offengelegt wird
Alle diese deklarierten Bestände müssen korrekt für den entsprechenden Stichtag der nachfolgenden Tabelle um 19:00 Uhr MEZ angegeben werden, d. h., dass keine weiteren Transaktionen nach Einreichen der Aufstellung zulässig sind. Gibt es eine Differenz zwischen den erklärten Beständen und den Gesamtbeständen des Kunden in den Büchern von Clearstream Banking, wird der Antrag auf Steuerbefreiung zurückgewiesen und folglich der maximale Steuersatz von 15 % angewandt.
Darüber hinaus wird für den Fall, dass im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt ist und wir keine Aufstellung der Bestände bis zur festgelegten Frist erhalten, der Gesamtbestand des Kunden als nicht offengelegt angesehen und folglich mit dem vollen Standardsteuersatz besteuert.
Fristen und Gebühren
Um von der Quellensteuervorabbefreiung/zügigen Rückerstattung für russische DRs zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass bei Clearstream Banking die oben beschriebenen Dokumente für die folgenden ISINs bis zu den folgenden Fristen eingehen:
ISIN | Name | Record Date | Frist für die Quellensteuer-vorabbefreiung | Frist für die zügige Rückerstattung |
US80585Y3080 | ADR SBERBANK ROSII | 14.06.2017 | Nicht anwendbar | 18.07.2017 |
US55315J1025a | ADR MMC NORILSK NICKE | 19.10.2017 | 20.10.2017 | 27.11.2017 |
US0373763087a | ADR OAO MOSENERGO REG (1ADR/50SHS) | 14.06.2017 | Nicht anwendbar | 31.07.2017 10:00 Uhr MEZ |
US36829G1076a | ADR GAZPROM NEFT PJSC REG | 26.06.2017 | Nicht anwendbar | 03.08.2017 10:00 Uhr MEZ |
US7785291078 | ADR PJSC ROSTELECOM REG | 07.07.2017 | 05.07.2017 10:00 Uhr MEZ | 10.08.2017 10:00 Uhr MEZ |
US67011U2087a | GDR NOVOROSSIYSK CSPP REGS REG | 30.05.2017 | Nicht anwendbar | 06.07.2017 10:00 Uhr MEZ |
US8181461026 | ADR SEVERSKY TUBE WORK REG | 06.06.2017 | Nicht anwendbar | 17.07.2017 |
US69343P1057 | ADR PJSC LUKOIL REG | 22.12.2017 | 26.12.2018 10:00 CET | 05.02.2018 |
US6074091090a | ADR MOBILE TEL PJSC REG (1ADR/2SHS) | 13.10.2017 | Nicht anwendbar | 23.11.2017 |
US8688612048 | ADR SURGUTNETFTEGAZ REG | 19.07.2017 | 21.07.2017 | 04.09.2017 |
US8688611057 | ADR JSC SURGUTNETFTEGAZ | 19.07.2017 | 21.07.2017 | 04.09.2017 |
US3682872078 | ADR PJSC GAZPROM | 20.07.2017 | 24.07.2017 | 04.09.2017 |
US3133541025 | GDR FED GRID CO PJSC | 19.07.2017 | 21.07.2017 | 04.09.2017 |
US73181P1021 | ADR PJSC POLYUS REG | 25.09.2017 | 26.09.2017 10:00 Uhr CET | 31.10.2017 10:00 Uhr CET |
US69343R1014 | GDR PJSC AEROFLOT REG | 14.07.2017 | Nicht anwendbar | 21.07.2017 |
US36829G1076 | ADR GAZPROM NEFT PJSC REG | 29.12.2017 | 02.01.2018 | 16.02.2018 |
US8766292051 | ADR PJSC TATNEFT REG (1ADR/6SHS) | 22.12.2017 | 02.01.2018 | 08.02.2018 |
a. Für die ISINs US0373763087, US8181461026, US55315J1025, US36829G1076, US69343P1057, US8688612048, US8688611057, US3682872078, US3133541025, US73181P1021, US6074091090, US8766292051 und US36829G1076 wird eine Depotgebühr für Quellensteuervorabbefreiung von 0.005 USD pro russischem DR angewandt.
Bei der Quellensteuervorabbefreiung/zügigen Rückerstattung wird eine Depotgebühr von 0.008 USD pro russischem DR fällig. Zusätzlich kann eine externe Mindestgebühr pro Endbegünstigten von 25,00 USD berechnet werden.
Quellensteuevorabbefreiung / zügige Rückerstattung – Matrix
Standard-Steuersatz (15 %) für nicht offengelegte Bestände bzw. für alle offengelegten Bestände für Ansässige eines Ländes ohne DBA-Abkommen oder eines Landes mit DBA-Abkommen, welches einen DBA-Satz von 15 % gewährt.
Begünstigung 13 % für in Russland Ansässige (natürliche und juristische Personen)
DBA 12 % für berechtigte Ansässige aus Finnland
DBA 10 % für berechtigte Ansässige aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Botswana, Chile, China, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Ägypten, Griechenland, Ungarn, Indien, Iran, Irland, Israel, Italien, Kasachstan, Demokratische Volksrepublik Korea, Kirgistan, Lettland, Libanon, Litauen, Malta, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Marokko, Namibia, Norwegen, Polen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Großbritannien, USA, Usbekistan
DBA 5 % für berechtigte Ansässige aus Kuwait, Katar, Saudi-Arabien
Steuerbefreiung 0 % für russische Anteilsinvestmentfonds, VEB oder supranationale, von der russischen Gesetzgebung anerkannte Organisationen.
Die russischen Behörden können offengelegte Aktien bis zu drei Jahren nach der Dividendenausschüttung prüfen.
Anfragen zu weiteren Informationen für ergänzende Unterlagen können erwartet werden, u. a. eine Wohnsitzbescheinigung im Original (ggf.) in spezieller Sprache entsprechend dem DBA zwischen dem Wohnsitzland und Russland. Diese Formulare müssen ggf. mit einer Apostille versehen werden. Die Prüfungsdokumentation kann innerhalb einer 90-tägigen Frist bei den Behörden mit der Möglichkeit auf eine 90-tägige Verlängerung eingereicht werden. Die russischen Behörden haben das Recht, zusätzliche Informationen/Formulare, falls erforderlich, anzufordern.
Hinweis: Das Standardrückerstattungsverfahren der russischen Steuerbehörden ist extrem komplex und zeitaufwendig. Dieses Verfahren wird von Clearstream Banking weder angeboten noch unterstützt. Infolgedessen empfehlen wir dringend, dass Kunden einen Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung/zügige Rückersattung stellen, um die ermäßigten Steuersätze zu erhalten.
Rechtliche Pflichten des Kunden
Durch Inanspruchnahme der Dienste für eine Quellensteuervorabbefreiung bzw. zügige Rückerstattung geht der Kunde folgende Verpflichtungen und Verantwortungen ein:
- Der Kunde hat Clearstream Banking für jegliche Verluste, Haftungen oder Forderungen, die Clearstream Banking als Folge einer Handlung in Zusammenhang mit der Zertifizierung des Kunden bzw. als Ergebnis einer falschen Angabe in einer Zertifizierung erwachsen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Zu der Haftung des Kunden gemäß dieser Entschädigung gehören u. a.: Erstattung an die entsprechenden Steuerbehörden, den Emittenten, die Zahlstelle, die Verwahrstelle von russischen DRs, sonstige Personen oder Einrichtungen für eine zu gering einbehaltene Steuer bzw. irrtümliche Bezahlung einer Abkommensvergünstigung, für ausländische Börsengebühren, für Zinsen auf die zu gering einbehaltenen Geldmittel und für Verwaltungsgebühren.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Steuerbehörde des Ursprungslandes und des Wohnsitzlandes des Begünstigten, wobei es sich um den US Internal Revenue Service (IRS) oder eine andere zuständige Behörde handeln kann, die ergänzenden Unterlagen zukommen zu lassen.
- Clearstream Banking wird das Geldkonto des Kunden mit dem Betrag belasten, der den Clearstream Banking Konten bei der DTC aufgrund der Anfrage der entsprechenden Steuerbehörden, der Zahlstelle oder der Verwahrstelle von russischen DRs für die Quellensteuervorabbefreiung und damit verbundene Kosten belastet wurden.
- Auf Anfrage der jeweiligen Steuerbehörden kann jedem Kunden, der die Möglichkeit der Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, aber nicht die beschriebenen Verfahren einhält, bei künftigen Ausschüttungen der EDS-Dienst zum Erhalt eines ermäßigten Steuersatzes verwehrt bleiben.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.
2. Vorbehaltlich der Bestätigung des DR-Agenten. Darüber hinaus müssen der Name und der Bestand jeder Rechtsperson, die für eine Steuerbefreiung berechtigt ist, bei jedem Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung/ zügige Rückerstattung angegeben werden.