Belgien (BNB): Steuerliche Auswirkung auf Kontostruktur und Dienstleistungsangebot

08.08.2018

Mit Wirkung zum

22. Oktober 2018

wird Clearstream Banking S.A.1 (CBL) belgische Wertpapiere, die in das X/N-System der Belgischen Nationalbank (BNB) integriert ​​und T2S-zulässig sind, bei Clearstream Banking AG (CBF)2 verwahren und abwickeln, um künftige Verbesserungen des OneClearstream Services (der „Migrationstag“) zu ermöglichen. Dies findet im Rahmen unseres kontinuierlichen Engagements statt, unsere Dienstleistungen zu harmonisieren, damit unsere Kunden von den Vorteilen in verschiedenen Bereichen unseres Geschäfts profitieren können.

Wie in der C18034 angegeben, wird CBF ein X-Konto (steuerbefreites Konto) im X/N-System der BNB führen, sodass von einem finanziellen Gesichtspunkt aus alle Kunden, die BNB-zulässige Wertpapiere über CBF halten, dies exklusiv im Namen der Begünstigten tun müssen (ggf. sie inklusive), die von der belgischen Quellensteuer befreit sind.

Das bisherige Verfahren für CBL-Kunden bleibt unverändert.

Der Standard-Quellensteuersatz beträgt 0 %, wobei keine Befreiung und Rückerstattung möglich ist.

Haltebeschränkung

Alle Kunden von Clearstream Banking3 müssen bei BNB zugelassene Wertpapiere ausschließlich im Namen der folgenden Kategorien Begünstigter (ggf. sie inklusive) halten, die von der belgischen Quellensteuer befreit sind:

  • Steuerzahler, die der belgischen Körperschaftssteuer unterliegen
  • Institute, Verbände oder Unternehmen, die sich auf die Überwachung von Versicherungsgesellschaften beziehen
  • Halbstaatliche Institute für soziale Sicherheit und ähnliche Institute
  • Investoren mit Sitz außerhalb Belgiens
  • Bestimmte Investmentgesellschaften
  • Ausländische Unternehmen, die in Belgien operieren und das einkommensschaffende Kapital ihren Geschäftsaktivitäten in Belgien zuordnen (z. B. ausländische Niederlassungen, die in Belgien tätig sind)
  • Der belgische Staat
  • Organismen zur gemeinschaftlichen Anlage gemäß ausländischen Gesetzen, deren Wertpapiere gemeinsam gehalten werden und deren Anteile weder zur öffentlichen Zeichnung noch zum Handel in Belgien angeboten werden
  • Ansässige Unternehmen, deren Aktivitäten ausschließlich bzw. vorwiegend aus Kredit- und Darlehensgeschäften bestehen
  • Belgische Regionen und Kommunen

Diese Kategorien repräsentieren die Interpretation der gesetzlichen Beschreibung von steuerbefreiten Unternehmen, die im One-Time-Certificate für belgische Schuldverschreibungen aufgelistet und im X/N-System der Belgischen Nationalbank integriert sind („OTC-BNB“). Clearstream Banking übernimmt keinerlei Verantwortung im Falle unterschiedlicher Interpretationen oder Ausweitung von Artikel 4 des königlichen Dekrets vom 26. Mai 1994 auf andere Investorenkategorien.

Wichtige Hinweise:

  • Für einen zugelassenen Begünstigten (das kann ggf. den Kunden einschließen) muss der Kunde, um einen Anspruch zur Haltung BNB-zulässiger Schuldverschreibungen auf einem X-Konto von Clearstream Banking zu erlangen, vor der ersten Transaktion ein OTC-BNB einreichen, das bestätigt, dass die Wertpapiere exklusiv von einem solchen steuerbefreiten Begünstigten gehalten werden.
  • Nach Eingang der Bestätigung des OTC-BNB von Clearstream Banking wird die Abwicklung stattgegeben und automatisch eine Quellensteuerbefreiung für den gesamten Anspruch des Kunden für alle Zinsausschüttungen auf den betroffenen Konten angewandt. Seitens der Kunden sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um Bruttozahlungen zu erhalten. Unter diesen Umständen ist eine Quellensteuervorabbefreiung und Rückerstattung der Quellensteuer für Zinsen aus BNB-zugelassenen Schuldverschreibungen nicht möglich.
  • In Belgien ansässige Begünstigte sind verpflichtet, über ihre jährliche Steuererklärung mit allen rechtlichen und regulativen Anforderungen durch die Gesetzgebung in Belgien hinsichtlich der Quellensteuer konform zu sein.
  • Darüber hinaus müssen in Belgien ansässige Kunden das Zertifikat „Identification Certificate X/N Securities Settlement System (movable assets) Exempt Account“ ausfüllen (auf der BNB Website erhältlich) und es bei den belgischen Steuerbehörden auf Anfrage einreichen. Clearstream Banking benötigt keine Kopie dieses Zertifikats.
  • Kunden und/oder Begünstigte sind dafür verantwortlich, mit diesen Verpflichtungen konform zu sein. Clearstream Banking ist in dieser Hinsicht gegenüber den belgischen Steuerbehörden nicht verantwortlich

Steuerbescheinigung

Mit sofortiger Wirkung können CBF-Kunden ein OTC-BNB für ihre 7-stelligen CSD Konten einreichen, um sicherzustellen, dass die Abwicklung dieser Wertpapiere zum Migrationstag möglich ist.

Jedes OTC-BNB, das von CBF-Kunden für ihre 6er-Konten vor dem Migrationstag eingereicht wird, behält nur für diese Konten seine Gültigkeit und kann nicht für die 7-stelligen CSD Konten desselben Kunden dupliziert werden.

Ein OTC-BNB kann verschiedene Haupt- und Unterkonten abdecken, jedoch muss jedes Unterkonto eindeutig und korrekt im Zertifikat definiert sein. Die Zertifizierung des Hauptkontos deckt nicht automatisch alle Unterkonten ab.

Kunden mit CBL-Konten (5-stellige, einschließlich 6er-Konten) sowie CBF-Konten (7-stellig) müssen zwei verschiedene OTC-BNBs einreichen, um ihre Konten pro juristische Person aufzuteilen. Ein OTC-BNB bei sowohl CBL- als auch CBF-Konten wird abgelehnt.

Für CBL-Kunden, die bereit ein OTC-BNB für ihre CBL-Konten eingereicht haben, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

Die OTC-BNB-Vorlage finden Sie auf der Clearstream Website unter Tax Forms to use - Belgium.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking S.A. (CBL), mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.

2. Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

3. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.