Belgien: Neue Befreiung für ausländische Unternehmen, die eine „qualifizierte“ Beteiligung halten

15.01.2018

Die belgischen Steuerreformgesetze wurden am 29. Dezember 2017 verabschiedet und im öffentlichen Amtsblatt bekannt gegeben. Die neue, im Gesetz verankerte steuerliche Behandlung, einschließlich der Aufhebung des Satzes in Höhe von 1,6995 %, wurde zum

1. Januar 2018

wirksam.

Hintergrund

Seit Anfang 2016 kann ein ermäßigter Quellensteuersatz von 1,6995 % auf Dividenden für ausländische Investoren gewährt werden, wenn sie die Anforderungskriterien gemäß Artikel 269/1 des belgischen Einkommenssteuergesetzes erfüllen. Die vollständigen Anforderungskriterien finden Sie in unserer Kundenmitteilung A16046, die ursprünglich am 24. Mai 2016 veröffentlicht wurde, sowie in der Kundenmitteilung A16126 vom 22. August 2016.

Aufgrund der neuen Gesetze hat sich die Dividendensteuer (Dividend receivee deduction; DRD) auf "qualifizierte" Dividenden, die von belgischen Muttergesellschaften aus Tochtergesellschaften ausgeschüttet werden, von 95 % auf 100 % erhöht. Folglich ist der Quellensteuersatz von 1,6995 % nicht mehr anwendbar und die durch nicht-ansässige Muttergesellschaften ausgeschütteten Dividenden sind vollständig befreit.

Auswirkungen auf Kunden

Die belgischen Steuerbehörden haben bisher noch kein Verfahren bekanntgegeben, das für die neue Steuerbefreiung anwendbar ist.

Wir werden unsere Kunden informieren, sobald uns weitere Einzelheiten vorliegen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von der Clearstream Banking Tax Help Desk, den Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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