USA: Einführung von Abschnitt 871(m) des Internal Revenue Codes
Clearstream Banking1 informiert Kunden, gemäß 871m bargeldlose ausschüttungsgleiche Zahlungen (dividend equivalent payments; DEP) für das Geschäftsjahr 2017 ab Dezember aufgrund der Informationen von Emittenten bzw. inländischen und gemeinsamen Verwahrstellen (Common Depositories) zu besteuern und zu melden.
Für DEPs, die vom Emittenten in tatsächliche Barzahlungen konvertiert wurden, gelten dieselben Verfahren von Clearstream Banking wie für US-amerikanische Dividendenausschüttungen.
Hintergrund
Abschnitt 871(m) des Einkommenssteuergesetzes (Internal Revenue Code; IRC) regelt Besteuerungsbestimmungen für bestimmte Finanzprodukte, die berechtigt sind für Dividendenausschüttungen aus US-amerikanischer Quelle bzw. sich daraus ermitteln.
Auswirkungen auf Kunden
Anpassung der Quellensteuer
Clearstream Banking ist allgemein ein qualifizierter Intermediär (Qualified Intermediary; QI), der die primäre Non-Resident Alien (NRA)-Quellensteuerverantwortung, aber nicht die Meldeverantwortung für die Reserve-Quellensteuer und für das Formular 1099 übernimmt.
Jedoch wird die tatsächliche Quellensteuer auf Wertpapiere, die Abschnitt 871(m) der Bestimmungen unterliegen, voraussichtlich in den meisten Fällen vom Herausgeber verwaltet.
Zur Vereinfachung der anwendbaren US-amerikanischen Steuerberichterstattungen müssen Emittenten einen Informationsplan im Excelformat vorlegen, in dem die DEPs und alle einbehaltenen Beträge aufgeführt sind, die im Laufe des Monats an den IRS pro ISIN überwiesen wurden. Dies wird monatlich über die Standard-Verwahrkette durchgeführt.
In Folge dessen kann Clearstream Banking ihren Kunden bezüglich der Vorgehensweise zur Bestimmung der DEPs nicht behilflich sein. Kunden sollten beachten, dass bei DEPs, für die die Quellensteuer vom Emittenten einbehalten wurde, keine Steuerkorrekturen vorgenommen werden und über Clearstream Banking keine Steuerrückerstattungen verfügbar sind.
Wenn für DEPs keine Quellensteuer vom Herausgeber, sondern von Clearstream Banking einbehalten wird, werden wir Kunden über alle steuerpflichtigen Dividenden für das Jahr 2017 über eine SWIFT-Mitteilung informieren. Die Mitteilung enthält auch eine Frist für Clearstream Banking Kunden zur Einsendung ihrer Steuerinstruktionen (falls anwendbar), um von einem ermäßigten Steuersatz zu profitieren und auf ihren Konten genügend Deckung bereitzustellen, falls eine Steuer zu erheben ist. Das Zertifizierungsdatum muss die Zahlungen, für die ein ermäßigter Steuersatz beantragt wird, abdecken. Für die zu viel einbehaltene Quellensteuer ist über Clearstream Banking auch eine Steuerrückerstattung möglich.
Für DEPs, die vom Emittenten in tatsächliche Barzahlungen konvertiert wurden, gelten dieselben Verfahren von Clearstream Banking wie für US-amerikanische Dividendenausschüttungen.
Reporting
Als qualifizierter Intermediär unterliegt Clearstream Banking den Anforderungen, DEPs im jährlich auszufüllenden Formular 1042 und 1042-S zu melden (gemäß Einkommenssteuergesetz „40 - Other dividend equivalents under IRS section 871(m)“), wobei diese Posten im von den entsprechenden vorgeschalteten Intermediären erhaltenen Formular 1042-S erklärt sind. Für Wertpapiere, bei denen die Quellensteuer vom Emittenten einbehalten wurde, wird die Steuer im Feld „8 - Tax withheld by other agents“ erklärt.
DEPs werden außerdem innerhalb der US-Steuer in CreationOnline und im Xact Web Portal erklärt.
Weitere Informationen
Kunden erhalten weitere Informationen vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
------------------------------------------
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.