Frankreich: Letzte Annahmefrist der bisherigen Formulare 5000 und 5001

06.03.2017

Die französischen Steuerbehörden haben kürzlich unserer Verwahrstelle vor Ort bestätigt, dass die bisherigen Versionen der Formulare zur Erwirkung der Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen (Referenz Cerfa12816*01) nur noch bis zum

31. März 2017

angenommen werden. Dies gilt sowohl für das vereinfachte als auch für das Standard-Rückerstattungsverfahren. Dies ist eine Ergänzung zu unseren Kundenmitteilungen A16093 vom 21. Juni 2016 und A16125 vom 18. August 2016.

Hintergrund

Seit Juni 2016 müssen zugelassene nicht ansässige Begünstigte die neuen Vorlagen des Formulars 5000 (Wohnsitzbescheinigung) und des Formulars 5001 (Berechnung der Quellensteuer auf Dividenden) ausgefüllt einreichen, wenn sie von steuerlichen Vergünstigungen gemäß Abkommen profitieren möchten.

In der Praxis akzeptierten die französischen Steuerbehörden in Ausnahmefällen weiterhin die bisherigen Versionen der Formulare.

Auswirkungen auf Kunden

Alle alten Formulare mit der Referenz Cerfa12816*01, die nach dem 31. März 2017 bei der französischen Steuerbehörde eingehen, werden ausnahmslos nicht mehr akzeptiert und automatisch abgelehnt.

Ab 1. April 2017 wird nur noch die neue Version dieser Formulare mit der Referenz Cerfa12816*02 von den französischen Steuerbehörden akzeptiert, wenn nach dem vereinfachten Verfahren (Formular 5000) oder nach dem Standard-Rückerstattungsverfahren (Formular 5001) ein Antrag gestellt wird.

Wichtig: Clearstream Banking1 Frist

Alle alten Versionen der Formulare (Formulare in Papierform) müssen bei Clearstream Banking spätesten bis 15. März 2017 um 14:00 Uhr MEZ eingehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Formulare mit Referenz Cerfa12816*01 ausnahmslos abgelehnt.

Bitte senden Sie Ihre Dokumente zur Bescheinigung an:

PTR – Tax Services
Clearstream Operations Prague s.r.o.
Futurama Business Park Gebäude B
Sokolovska 662/136b
CZ-18600 Prag 8

Um das Risiko einer Ablehnung zu umgehen, bitten wir Kunden, baldmöglichst nur noch die neuen Versionen zu verwenden, die auf der Website der französischen Steuerbehörden verfügbar sind. Die entsprechenden Links finden Sie auf unserer Seite Tax Forms to use - France

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.