Polen: Steuerverfahren für Euro notierte Hypothekenschuldverschreibungen

31.01.2017

Mit Wirkung zum

30. Januar 2017

wird Clearstream Banking1 Euro notierte Hypothekenschuldverschreibungen auf ihrem direkten Konto des polnischen Zentralverwahrers, Krajowy Depozyt Papierow Wartosciowych (KDPW), verwahren. Dieses Konto wird weiterhin von unserem Agent am polnischen Markt, Citi Handlowy, betrieben.

Weitere Informationen zu diesem direkten Link können Kunden der Mitteilung A17026 vom 26. Januar 2017 entnehmen.

Als Folge dieser Änderung wurde das Steuerverfahren für diese in Euro notierten Hypothekenschuldverschreibungen überprüft und mit dem polnischen Zentralverwahrer KDPW vereinbart.

Hintergrund

Eine standardmäßige Kapitalertragssteuer von 20 % gilt für alle durch in Euro notierte Hypothekenschuldverschreibungen ausgeschütteten Zinsen und Rückzahlungen.

Seit dem 1. Januar 2016 sind die folgenden Endbegünstigten für eine Quellensteuerbefreiung per zügiger Rückerstattung oder Standardrückerstattung zugelassen, wenn die erforderliche Steuerbescheinigung bis spätestens zu den vorgegebenen Fristen eingereicht wird:

  • Juristische Personen ohne Sitz in Polen
  • Einzelpersonen ohne Wohnsitz in Polen
  • Juristische Personen mit Sitz in Polen (diese Endbegünstigten müssen ihre Erträgnisse in der Steuererklärung angeben und die Steuer direkt an die polnischen Steuerbehörden abführen).

Einzelpersonen mit Wohnsitz in Polen können die Veranlagung zu einem Steuersatz von 19 % beantragen.

Auswirkungen auf Kunden

Mit Stand vom 30. Januar 2017 gilt das folgende Steuerverfahren für in Euro notierte und bei der KDPW verwahrte Hypothekenschuldverschreibungen.

Hinweis: Es erfolgen keine Änderungen hinsichtlich des geltenden Verfahrens für andere Typen von Hypothekenschuldverschreibungen.

Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung

Kunden, die eine Quellensteuerbefreiung in voller Höhe in Anspruch nehmen möchten, müssen die folgenden Dokumente (auf unserer Seite Tax Forms to use - Poland erhältlich) Clearstream Banking bis zur festgelegten Frist vorlegen:

Für alle Endbegünstigte, unabhängig von ihrem Wohnsitz und Status:

One-Time-Certificate für polnische Quellensteuer

Das ausgefüllte und vom Kunden unterzeichnete Original muss einmalig vor der ersten Zinsausschüttung/ersten Zahlung eingereicht werden, unter anderem mit der Angabe, ob der Kunde der einzige Endbegünstigte aller in dem Konto gehaltenen polnischen Wertpapiere ist. Es ist bis auf Widerruf gültig. Etwaige Änderungen müssen mit einem neuen One-Time-Certificate mitgeteilt werden.

Für nichtansässige juristische und natürliche Personen (0 %):

  • Eine Liste der Endbegünstigten
    Die Liste enthält die vollständigen Angaben aller Endbegünstigten, den anwendbaren Quellensteuersatz, den Common Code oder die ISIN, den Nominalbetrag oder die Anzahl der Wertpapiere, den Kaufpreis (für Rückerstattungszahlungen) und den anzuwendenden Steuersatz. Sie ist vor jeder Zinsausschüttung einzureichen.
  • Eine Wohnsitzbescheinigung
    Eine Wohnsitzbescheinigung im Original muss von den örtlichen Steuerbehörden des Endbegünstigten in dem Jahr ausgestellt werden, für das diese verwendet wird. Sie muss den vollständigen Namen und die Adresse des Endbegünstigten enthalten. Sie muss einmalig vor der ersten Zinsausschüttung vorgelegt werden und ist für 12 Monate ab dem Datum der Ausgabe gültig, sofern nicht ein Gültigkeitszeitraum erwähnt wird.
    Hinweis: Wohnsitzbescheinigungen, die in der Vergangenheit unserer Depotbank Handlowy vorgelegt wurden und deren Gültigkeit noch nicht ausgelaufen ist, können nicht für die Zertifizierung von in Euro notierten und bei der KDPW verwahrten Hypothekenschuldverschreibungen verwendet werden, da beide Institutionen das Originaldokument benötigen. In diesem Fall müssen neue Wohnsitzbescheinigungen vorgelegt werden.

Wichtiger Hinweis: Nichtansässige Einzelpersonen, die Endbegünstigte sind und nur die Wohnsitzbescheinigung vorlegen, können einen ermäßigten Steuersatz von 19 % erwirken.

Für ansässige juristische Personen (0 %):

  • Eine Liste der Endbegünstigten
    Die Liste enthält die vollständigen Angaben aller Endbegünstigten, den anwendbaren Quellensteuersatz, den Common Code oder die ISIN, den Nominalbetrag oder die Anzahl der Wertpapiere, den Kaufpreis (für Rückerstattungszahlungen) und den anzuwendenden Steuersatz. Sie ist vor jeder Zinsausschüttung einzureichen.

Für ansässige Einzelpersonen (19 %)

  • Eine Liste der Endbegünstigten
    Die Liste enthält die vollständigen Angaben aller Endbegünstigten, den anwendbaren Quellensteuersatz, den Common Code oder die ISIN, den Nominalbetrag oder die Anzahl der Wertpapiere, den Kaufpreis (für Rückerstattungszahlungen) und den anzuwendenden Steuersatz. Sie ist vor jeder Zinsausschüttung einzureichen.
  • Eine Vollmacht „Power of Attorney (POA) - Purchase price (Annex C)
    Nur für Rückzahlungen erforderlich. Die Vollmacht ermöglicht es Clearstream Banking, Einzelheiten zu den Endbegünstigten und insbesondere den Kaufpreis, wie in der Liste der Endbegünstigten angegeben, der KDPW zur Verfügung zu stellen. Der Kaufpreis wird für die Berechnung der Steuer auf die Rückzahlung auf Grundlage des diskontierten Betrags verwendet. Sollte keine Vollmacht bereitgestellt werden, erfolgt die Berechnung der Steuer auf Grundlage des vollständigen Rückzahlungsbetrags. Sie muss am Sitz des Endbegünstigten ordnungsgemäß notariell beglaubigt und apostilliert und vor der Rückzahlung eingereicht werden.

Frist für die Quellensteuervorabbefreiung

Liste der Endbegünstigten: Muss bei Clearstream Banking bis spätestens 10:00 Uhr MEZ am Stichtag für die Zahlung eingehen.

Zertifikate: Müssen bis spätestens vier Geschäftstage vor dem Stichtag für die Zahlung bis 10:00 Uhr MEZ bei Clearstream Banking eingehen.

Verfahren für zügige Rückerstattung

Zügige Rückerstattung wird nur für Rückzahlungen angeboten. Die Dokumentationsanforderungen entsprechen jenen der Quellensteuervorabbefreiung.

Frist für die zügige Rückerstattung

Liste der Endbegünstigten: Muss spätestens einen Geschäftstag vor dem letzten Geschäftstag des Monats bis 10:00 Uhr MEZ bei Clearstream Banking eingehen.

Zertifikate: Müssen spätestens vier Geschäftstage vor dem letzten Geschäftstag des Monats bis 10:00 Uhr MEZ bei Clearstream Banking eingehen.

Standardrückerstattung

Kunden, die eine Standardrückerstattung in Anspruch nehmen möchten, müssen die folgenden Dokumente (auf unserer Seite Tax Forms to use - Poland erhältlich) Clearstream Banking bis zur festgelegten Frist vorlegen:

  • Eine Wohnsitzbescheinigung
    Eine Wohnsitzbescheinigung im Original muss von den örtlichen Steuerbehörden des Endbegünstigten in dem Jahr ausgestellt werden, für das diese verwendet wird. Sie muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Endbegünstigten enthalten und ist für 12 Monate ab dem Datum der Ausgabe gültig, sofern nicht ein Gültigkeitszeitraum erwähnt wird.
    Hinweis: Wohnsitzbescheinigungen, die in der Vergangenheit unserer Depotbank Handlowy vorgelegt wurden und noch gültig sind, können nicht für die Zertifizierung von in Euro notierten und bei der KDPW verwahrten Hypothekenschuldverschreibungen verwendet werden, da beide Institutionen das Originaldokument benötigen.
  • Eine Vollmacht vom Endbegünstigten an die Bank Handlowy (Anhang D)
    Eine vom Endbegünstigten ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht, die im Wohnsitzland des Begünstigten notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen wurde, muss vorgelegt werden, um die KDPW zu bevollmächtigen, die Quellensteuer im Namen des Kunden zurückzufordern. Sie muss einmalig eingereicht werden und ist bis auf Widerruf gültig.
  • Eine Erklärung, dass keinerlei Geschäftstätigkeit nachgegangen wird
    Die Erklärung, dass in Polen keiner Geschäftstätigkeit nachgegangen wird, muss im Wohnsitzland des Endbegünstigten notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden. Sie ist einmalig einzureichen und bleibt gemäß der Anführung im Formular ein oder mehrere Jahre gültig.
  • Eine Gutschriftsanzeige/ein Nachweis zur endgültigen Ausschüttung
    Gibt die Einzelheiten zur Erträgniszahlung an, einschließlich folgender Angaben: Name und Adresse des Endbegünstigten, Kontonummer, Zahltag, ISIN/Wertpapiername, Bestand, Bruttobetrag der Erträge, Summe an einbehaltener Steuer und Nettobetrag. Sie ist von jedem vermittelnden Kreditinstitut zwischen dem Begünstigten und Clearstream Banking erforderlich. Die Gutschriftsanzeige muss mit den Angaben im Erstattungsantrag übereinstimmen.
  • Ein Letter of Request for Reclaim (Erstattungsantrag)
    Das Ersuchen an Clearstream Banking um Rückerstattung der polnischen Quellensteuer bevollmächtigt Clearstream Banking, die Rückforderung im Auftrag des Kunden bei der polnischen Steuerbehörde zu beantragen. Dies muss vom Kunden für jeden Antrag auf Steuerrückerstattung ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Fristen für eine Standarderstattung

Die gesetzliche Frist beträgt fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die entsprechende Kapitalertragssteuer gezahlt wurde.

Die Frist, bis zu der Clearstream Banking die Dokumente für einen Antrag erhalten muss, endet spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der gesetzlichen Frist. Alle nach Ablauf dieser Frist eingehenden Anträge auf Steuerrückerstattung werden von Clearstream Banking auf „Best Effort“-Basis bearbeitet. Clearstream Banking berechnet in solchen Fällen jedoch eine Bearbeitungsgebühr und übernimmt keinerlei Verantwortung für Formulare, die nicht bis zu dem Datum, an dem die Verjährungsfrist abläuft, bei der polnischen Steuerbehörde eingegangen sind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.