Umsetzung der SCoRE-Standards und Vorbereitung auf die ECMS-Auswirkungen für Emittenten und Emittentenvertreter
Clearstream Banking1 informiert Emittenten und Emittentenvertreter über die Auswirkungen der für den
8. April 2024
geplanten Umsetzung der AMI-SeCo Single Collateral Management Rulebook for Europe (SCoRE) Standards und der Anbindung an das Eurosystem Collateral Management System (ECMS).
Die für Emittenten und Emissionsagenten relevanten Informationen sind in dem beigefügten Dokument enthalten, das auch auf der Webseite zur ECMS- und SCoRE-Implementierung verfügbar ist (nur in englischer Sprache). Emittenten und Emissionsvertreter werden gebeten, diese Informationen sowie die SCoRE-Standards und Einzelheiten zum ECMS, die auf der EZB-Website veröffentlicht sind, zu prüfen und die Auswirkungen auf ihre Tätigkeiten zu bewerten.
Hintergrund
SCoRE
Die Beratende Gruppe für Marktinfrastrukturen für Wertpapiere und Sicherheiten hat im Rahmen des Mandats des Eurosystems für einen einheitlichen Markt in Europa die Untergruppe Harmonisierung (HSG) eingesetzt, um die Vereinheitlichung und die Integration der Finanzmarktinfrastrukturen in der EU zu fördern. Die HSG richtete die Task Force für die Harmonisierung der Sicherheitenverwaltung (CMH-TF) ein, um das einheitliche Regelwerk für die Sicherheitenverwaltung in Europa (Single Collateral Management Rulebook for Europe, SCoRE) zu erstellen. Dieses Regelwerk wird zunächst die folgenden drei von insgesamt zehn identifizierten Themenbereichen der Sicherheitenverwaltung vereinheitlichen:
- Triparty-Sicherheitenverwaltung (Triparty Collateral Management);
- Kapitalmaßnahmen (Corporate Actions);
- Fakturierung (Billing).
ECMS
Für die Zentralbanken des Eurosystems wird das ECMS der EZB refinanzierungsfähige Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems verwalten und damit einheitliche Funktionen und Dienstleistungen für das Eurosystem und dessen Geschäftspartner schaffen. Die an die Zentralbanken verpfändeten Sicherheiten werden in T2S gehalten. Das ECMS wird SCoRE-konform sein. Das bedeutet, dass die Nichteinhaltung der SCoRE-Standards dazu führen kann, dass Vermögenswerte für die Sicherheitenverwaltung in ECMS nicht zugelassen werden.
Weitere Informationen
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an ECMS.programme@clearstream.com.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.