Clearstream Banking aktualisiert CFI-Codes

06.06.2017

Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass der aktualisierte Klassifizierungscode von Finanzinstrumenten (CFI-Code) für die neue Norm (ISO 10962:2015) am

10. Juli 2017

eingeführt wird, um den Empfehlungen der Association of National Numbering Agencies (ANNA) zu entsprechen. Die ANNA hat ein weltweites Einführungsdatum für die Implementierung der überarbeiteten CFI-Normen für alle National Numbering Agencies festgelegt.
Clearstream Banking in ihrer Funktion als National Numbering Agency (NNA) in Luxemburg weist ISINs die CFI-Codes mit Präfix LU und XS zu.

Am 10. Juli 2017 werden CFI-Codes für bestehende Wertpapiere auf die neue Norm aktualisiert. Ab diesem Datum werden CFI-Codes neuer Wertpapiere entsprechend der neuen Norm zugewiesen.

Den CFI-Code für das jeweilige Finanzinstrument entnehmen Kunden bitte der Clearstream Website (https://codelist.clearstream.com), dem Xact Web Portal und CreationOnline bzw. der Website des ANNA Service Bureau (ASB).

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

Hintergrund

Mit dem CFI-Code werden Finanzinstrumente anhand gemeinsamer aussagekräftiger Ausdrücke klassifiziert, um die Gruppierung in einzelne Anlagenklassen zu ermöglichen. Der CFI-Code ist Teil der Informationen zu Referenzdaten von T2S und wird in verschiedenen Regulierungsvorschriften wie beispielsweise der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sowie der Europäischen Zentralverwahrerverordnung (CSDR) angegeben.
Die Zuweisung der CFI-Codes zusammen mit den ISIN-Codes unterliegt der Verantwortung der National Numbering Agencies. Die CFI-Normen werden gemäß ISO definiert, die Zuweisungsregeln hingegen von ANNA anhand entsprechender Richtlinien.

Die wichtigsten Änderungen

Die Struktur der CFI-Codes bleibt unverändert: Der Code besteht aus sechs Buchstaben, wobei der erste Buchstabe die Kategorie angibt (z. B. Aktien, Schuldtitel) und der zweite die entsprechende Gruppe innerhalb der jeweiligen Kategorie. Die übrigen Buchstaben geben die wichtigsten Attribute jeder Gruppe an.
Zu den Änderungen beim aktualisierten CFI-Code gehören die Einführung einer neuen Kategorie für kollektive Anlageinstrumente (CIVs) und neue Gruppen für Hinterlegungszertifikate.

Falls die zur Generierung des CFI-Codes erforderlichen Informationen nicht bekannt, nicht verfügbar oder nicht anwendbar sind, werden der Standardwert bzw. andere entsprechende Werte gemäß Norm zugewiesen.

Die Änderungen gelten für neue und bestehende ISINs mit Präfix LU und XS, falls diese von Clearstream Banking Luxembourg S.A.2 ausgestellt wurden.

Weitere Informationen zu ANNA und CFI-Normen entnehmen Sie bitte den externen Links.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.
2. Clearstream und Euroclear Bank übernehmen gemeinsam die Rolle der NNA für ISINs mit XS-Präfix. Die Aktualisierung der CFI-Normen für von Euroclear Bank zugewiesene ISINs mit XS-Präfix unterliegen einem entsprechenden Migrationsplan von Euroclear Bank. Die ASB Website gibt den CFI sowohl für ISINs mit XS-Präfix als auch für die gemäß der neuen Norm erstellten aus, welche im Feld für die CFI-Version von 2015 mit einem Y gekennzeichnet sind.