Xetra-Gold®: Prozessbeschreibung zur Ausübung von Teilschuldverschreibungen
Im Folgenden beschreibt Clearstream Banking AG (CBF) den Prozess zur Ausübung von Xetra-Gold Teilschuldverschreibungen und gibt eine Anleitung, welche Angaben die Hausbank des Investors dem Zwischenverwahrer zur Verfügung stellen muss und wie der Kunde zu instruieren hat. Des Weiteren werden die Auslieferungskosten dargestellt und im Anhang das Ausübungsformular zur Verfügung gestellt.
Prozessbeschreibung
Jede Teilschuldverschreibung von Xetra-Gold gewährt dem Anleger das Recht auf Lieferung von einem Gramm Gold, das auf drei verschiedenen Wegen ausgeübt werden kann.
- Ausübung gegen Lieferung von Kleinbarren der Feinheit 999,9/000 und Gewichten von 1 g bis 1 kg
- Ausübung gegen Lieferung von Standardbarren der Feinheit min. 995/000 und einem Gewicht von 350 bis 430 Unzen (entspricht 10,9 kg – 13,4 kg)
- Ausübung gegen Zahlung des Gegenwerts des hinterlegten Goldes
Zur Durchführung des Prozesses der Ausübung müssen vom Inhaber der Schuldverschreibung die folgenden Informationen übermittelt werden:
- Name des Antragstellers
- Name des Kundenberaters und Anschrift des depotführenden Instituts (der Hausbank) des Antragstellers
- Anzahl der ausgeübten Stücke Xetra-Gold
- Bestätigung, dass es dem Antragsteller nicht per Gesetz, Verordnung, Satzung oder Anlagerichtlinien verwehrt ist, in den Besitz physischen Goldes zu gelangen (relevant für institutionelle Anleger)
Falls der letzte Punkt bestätigt wird (d. h. Gold darf geliefert werden), sind weitere Angaben der Bank mitzuteilen, die mit der Form der Goldlieferung in Beziehung stehen:
- Gewünschte Formung (Standardbarren oder Kleinbarren von 1 bis 1000 Gramm) – Standardbarren à 12,5 kg können nur ausgewählt werden, wenn mehr als 13.400 Stücke Xetra-Gold ausgeübt werden sollen.
- Falls Kleinbarren ausgewählt wurden, die gewünschte Anzahl von Barren der Maße 1, 5, 10, 20, 50, 100, 250, 500 und 1000 Gramm.
- Falls Standardbarren ausgewählt wurden, zudem noch die Wahl, in welcher Form die Differenzmenge zwischen Anzahl der ausgeübten Stücke Xetra-Gold und dem Grammgewicht der ausgelieferten Standardbarren ausgeglichen werden soll. Zur Wahl steht die Auslieferung der Differenzmenge in Kleinbarren oder die Rückübertragung der Differenzmenge in Xetra-Gold. In letzterem Fall ist das Wertpapierdepot anzugeben, an das Xetra-Gold in der Differenzmenge zurückübertragen werden können.
Diese Angaben müssen von der Hausbank des Anlegers mit folgenden Angaben ergänzt werden:
- Filiale der Bank, das zur Entgegennahme der Goldlieferung zu üblichen Geschäftszeiten bereit ist („Lieferstelle“)
- Ansprechpartner dort mit Namen, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mailadresse
- Das Ausübungsformular ist durch den Inhaber der Schuldverschreibung und der Lieferstelle (Depotbank des Inhabers) rechtswirksam zu unterzeichnen, unter anderem wird auch erklärt, dass die mit der Abwicklung des Auftrags entstehenden Kosten übernommen werden.
Prozess-Schritte bei Ausübung
Der Antrag wird vom Vertreter der Hausbank gemeinsam mit dem Anleger erstellt und mit den oben genannten prozessrelevanten Daten an das depotführende Institut der Hausbank übermittelt. Dieses beauftragt seinerseits dessen jeweiliges depotführendes Institut, wieder unter Mitführung aller prozessrelevanter Daten, bis ein Institut beauftragt ist, das Kunde der Clearstream Banking ist.
Mit dem im Anhang beigefügten Ausübungsformular können die Kunden das emissionsbegleitende Institut (Deutsche Bank AG, Frankfurt) beauftragen, Gold in der gewünschten Menge und Stückelung an die Lieferstelle liefern zu lassen. Der Prozess ist analog zur Auslieferung von effektiven Urkunden.
Das Ausübungsformular müssen die Kunden im Original an die folgende Adresse senden:
Deutsche Bank AG
„Ausübung Xetra-Gold“
CIB-Global Banking
Trust & Securities Services
Mainzer Landstraße 11-17
D-60329 Frankfurt am Main
Um die fällig zu stellende Anzahl von Stücken Xetra-Gold auf das Sperrkonto der Deutsche Börse Commodities zu übertragen, muss der Kunde gleichzeitig eine Free of Payment (FOP) Instruktion via CASCADE oder File-Transfer/SWIFT einstellen. Für die Instruktion werden die folgenden Angaben benötigt:
Name des Begünstigten: | Deutsche Börse Commodities GmbH |
Bank: | Deutsche Bank AG, Frankfurt |
BIC: | DEUTDEFFXXX |
Settlement Party: | REAG/DEAG (bei SWIFT MT540 - MT543) |
BIC: | DEUTDEFFCUS (bei SWIFT MT540 - MT543) |
Depot: | 100 960 829 000 |
IBAN: | DE39500700100960829000 |
CBF Kontonummer: | 7015 (Deutsche Bank AG, Frankfurt) |
An dem Tag, an dem die Wertpapiere und das Antragsformular bei der Deutschen Bank bis 10:00 Uhr MEZ eingegangen sind, wird die Auslieferung angestoßen. Die Auslieferung von Kleinbarren dauert in der Regel ein bis zwei Wochen, die Auslieferung von Standardbarren in etwa vier Tage ab Auftragseingang. Sobald das gelieferte Gold bei der Lieferstelle angekommen ist, werden die Stücke Xetra-Gold vom „Ausübungskonto DBCo“ ausgebucht und eingezogen.
Als Lieferstelle kommt wegen der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes nur die Filiale einer Bank in Frage. Bei der Auslieferung von sehr großen Gold-Mengen sollte ein Anleger mit seiner Hausbank die Übergabe des Goldes an die Lieferstelle genauestens absprechen.
Kosten der Lieferung
Der Gesamtpreis für die Ausübung enthält Kosten für Raffination, Formung, Verpackung, Versand seitens Umicore AG & Co. AG an die Lieferstelle, Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Diese sind vom Anleger zu tragen und werden über die Depotführungsentgelte der Clearstream Banking eingezogen.
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für die Kosten der Lieferung von Gold innerhalb von Deutschland und der Schweiz, Österreich und Luxembourg.
Deutschland
Auslieferungsmenge | Barren | Auslieferungskosten, geschätzt |
1 kg | 1 x 1 kg | 325,00 |
1 kg | 10 x 100 g | 695,00 |
10 kg | 10 x 1 kg | 1.025,00 |
100 kg | 100 x 1 kg | 7.450,00 |
100 kg | 8 x 12,5 kg | 3.875,00 |
500 kg | 40 x 12,5 kg | 8.925,00 |
1000 kg | 80 x 12,5 kg | 16.275,00 |
Luxembourg, Österreich und Schweiz
Auslieferungsmenge | Barren | Auslieferungskosten, geschätzt | ||
Schweiz | Österreich | Luxembourg | ||
1 kg | 1 x 1 kg | 2.175,00 | 2.675,00 | 1.575,00 |
1 kg | 10 x 100 g | 2.325,00 | 2.850,00 | 1.950,00 |
10 kg | 10 x 1 kg | 2.525,00 | 3.150,00 | 2.150,00 |
100 kg | 100 x 1 kg | 6.775,00 | 7.275,00 | 6.275,00 |
100 kg | 8 x 12,5 kg | 3.150,00 | 3.525,00 | 2.750,00 |
500 kg | 40 x 12,5 kg | 8.875,00 | 8.875,00 | 7.875,00 |
1000 kg | 80 x 12,5 kg | 15.475,00 | 15.475,00 | 14.150,00 |
Hinweis: Die oben aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und sind Richtwerte basierend auf einem Goldpreis von 72 EUR pro Gramm. Die tatsächlich entstehenden Kosten (inkl. z. B. Fremdspesen, Zoll oder Steuern), die dem Anleger belastet werden, sind vom Land, der Entfernung zum Lieferort und den jeweils aktuellen Goldpreis sowie den allgemeinen Energie- und Transportkosten abhängig. Diese Abhängigkeit ist desto größer, je mehr Gold geliefert wird. Zusätzlich kann die Hausbank dem Anleger weitere Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Alternativer Zahlungsanspruch
Anleger, die per Gesetz, Verordnung, Satzung oder Anlagerichtlinien nicht in den Besitz physischen Goldes gelangen dürfen, können Xetra-Gold an das emissionsbegleitende Institut (Deutsche Bank AG) zurückgeben, das das für die Wertpapiere hinterlegte Gold am Markt verwertet. Der Verkaufserlös wird um ein geringes Abwicklungsentgelt von derzeit 0,02 EUR pro Teilschuldverschreibung Xetra-Gold gemindert und an den Anleger ausbezahlt. Bei Vorliegen des Ausübungsantrags bis 10:00 Uhr MEZ an einem beliebigen Londoner Handelstag wird das Gold zum Kurs des Goldpreisfixing der LBMA am Nachmittag dieses Tages verkauft.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Xetra-Gold-Website unter www.xetra-gold.com oder von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.